Antrag - 07/SVV/0128
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahren bei Investitionsfragen zur Inanspruchnahme von Kleingärten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2007
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04.04.2007
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02.05.2007
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06.06.2007
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05.09.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.03.2007
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08.05.2007
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22.05.2007
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12.06.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Rahmen der Überarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes wird Verfahren festgeschrieben, welches festlegt, unter welchen verbindlichen Regelungen es für Investoren möglich ist, eine Bebauung auf einer Fläche zu planen, die derzeit mit Kleingärten genutzt wird und für die noch kein B-Plan vorhanden ist.
Dieses Verfahren sollte folgende Schritte umfassen:
- Feststellung
des gesamtstädtischen Interesses für die Investition durch einen
Beschluss der SVV - Anhörung
der Kleingärtner
- Übernahme
der Kosten für die Bewertung der Kleingärten durch den Investor
- Übernahme
der Kosten für den B-Plan durch den Investor
- Beschluss
des B-Plans durch die SVV nach Erörterung im Kleingartenbeirat und unter
Darstellung der getroffenen Lösung für die betroffenen Kleingärtner; diese
müssen dabei gehört werden
- Zahlung
der Entschädigung oder der Neuanlage der Kleingärten durch den Investor
Erläuterung
Begründung:
Derzeit überarbeitet die Landeshauptstadt Potsdam gemeinsam mit dem Kleingartenbeirat das Kleingartenentwicklungskonzept. Die Auswertung des Verfahrens, bei der Umsetzung der Kleingärten für den REWE Markt am Horstweg hat gezeigt, dass ohne eine allgemein verbindliche Regelung zu Missverständnisses in Folge eines nicht klaren Vorgehens kommen kann. Eine verbindliche Regelung würde zu einem transparenteren Verfahren beitragen.