Beschlussvorlage - 07/SVV/0207

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ ist im Teilbereich Karl-Marx-Straße 20 - 22 gemäß § 13 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern ( s. Anlage 1).

 

2.      Das Verfahren  ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

Das Planänderungsverfahren soll durch im Personalbestand vorhandene Kapazitäten durchgeführt werden oder unter Nutzung der Möglichkeiten, die sich für die Inanspruchnahme von Personalleasing entsprechend der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter (Beschluss vom 30.08.2006, DS 06/SVV/487) ergeben.

Im Ergebnis wird die Änderung zu Einsparungen für die Stadt führen, weil auf die Ausübung von Vorkaufsrechten, Entschädigungen für den Eingriff in die Gesamtgrundstücke und für Ausbau und Unterhalt des Weges verzichtet werden kann.

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Anlagen

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