Beschlussvorlage - 07/SVV/0814

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen :

 

Der Antrag des Ortsbeirates Groß Glienicke DS 07/OBR/0059 hinsichtlich der Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten vom 12. Juni 2006 wird abgelehnt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Eigenanteil an den Schülerfahrtkosten in der Landeshauptstadt Potsdam in Höhe des Tarifes Potsdam AB wird seit nunmehr 3 Jahren von den Eltern erhoben. Familien, die Sozialleistungen erhalten, waren immer vom Eigenanteil befreit. Auf eine Kostenbeteiligung von den Eltern behinderter Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer Behinderung auf einen Fahrdienst zur Schule und zurück angewiesen sind, wird in der Landeshauptstadt Potsdam im Gegensatz zu den angrenzenden Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Havelland ebenfalls verzichtet.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel für die vom Ortsbeirat Groß Glienicke geforderte Staffelung des Eigenanteils an den Schülerfahrtkosten nach der Anzahl der zur Familie gehörenden schulpflichtigen Kinder könnten nur sehr ungenau ermittelt werden, weil die statistischen Angaben über die Anzahl der schulpflichtigen Kinder in den Familien in der Landeshauptstadt  Potsdam nicht vorliegen.

 

Außerdem ist nicht bekannt, für welche schulpflichtigen Kinder die weiteren Erstattungsvoraus-setzungen entsprechend der gültigen Satzung vorliegen. Hierzu gehört  der Besuch der nächst-gelegenen Schule der gewählten Schulform und das Überschreiten der festgelegten Entfernungs-grenzen in den jeweiligen Schulstufen.

 

Sicher ist jedoch, dass für die Bearbeitung der Anträge eine zusätzliche Stelle mit 40 Wochenstunden mit der Vergütung E 6 TVöD notwendig ist. Somit würden sich die Personalkosten im Fachbereich Schule und Sport um 37.000 € erhöhen.

 

Eine Berücksichtigung der Anzahl der zur Familie gehörenden Schulkinder fand bisher bei der Schülerfahrtkostenerstattung nicht statt, weil allein die Anzahl der zu einer Familie gehörenden Kinder nicht die finanzielle Situation der Familie sichtbar macht.

 

Im Vorfeld der Beschlussfassung über die zur Zeit gültige Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Juni 2006 wurden bereits von den Fraktionen Die Linke, PDS und Die Andere sowie vom Ortsbeirat Groß Glienicke ähnlich gelagerte Anträge zur Veränderung der Regelungen zur Erstattung der Schülerfahrtkosten gestellt. Die Prüfung der Anträge hat ergeben, dass die Stadt die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 150.300 € (Antrag OBR Groß Glienicke) und 1.652.043 € (Antrag von den Fraktionen) für die Umsetzung nicht aufbringen kann, ohne andere Leistungen zu streichen.

 

Der v. g.  Änderungsantrag des Ortsbeirates Groß Glienicke vom 16. Mai 2006 wurde in den Ausschuss für Bildung und Sport überwiesen und in der Sitzung am 13. September 2006 behandelt. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Sachstandsinformation vom 19. September 2006 wurde dem Ortsbeirat Groß Glienicke innerhalb von 3 Tagen zugestellt. Aus dem Sachstandsbericht geht u. a. hervor, dass im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam, ohne die neuen Ortsteile, oftmals zwischen der Wohnung und der zuständigen Grundschule bis zu 4,5 km liegen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig ist.

 

Weiterhin wurde am 14. Dezember 2006 vom Kreiselternbeirat eine schriftliche Anfrage an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hinsichtlich der Angemessenheit des Elternanteils an den Schülerfahrtkosten in der Landeshauptstadt Potsdam gestellt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellte mit Schreiben vom 12. Januar 2007 fest, dass die in der Satzung der Landeshaupt-stadt Potsdam festgelegte Kostenbeteiligung nicht unangemessen und somit auch nicht rechtswidrig ist und folglich ein Einschreiten der Kommunalaufsichtsbehörde nicht veranlasst werden kann.

 

Am 14. Juni 2007 fand im Geschäftsbereich 2 ein Gespräch mit dem Sprecher des Kreiselternrates, Herrn Kobler, der Vorsitzenden des Kreisschulbeirates, Frau Trapkowski, und dem Mitglied des Kreisschulbeirates, Herrn Menzel, statt. Ziel des Gespräches war, Möglichkeiten zu prüfen, Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern bei den Schülerfahrtkosten zu unterstützen.

 

Im Ergebnis wurde u. a. festgestellt, dass die vorgeschlagene Einführung eines wöchentlichen Schülertickets, welches nur an den Schultagen zwischen der Haltestelle am Wohnort und der Haltestelle an der besuchten Schule gilt, nicht möglich ist. Bei der Einführung des gewünschten

 

 

Sortiments würden sich für den Fahrbetrieb die Kosten gleich bleiben, da sich am Fahrplan keine Änderungen ergeben würden. Die Mitglieder des Kreiselternrates werden die weiteren Hinweise der Verwaltung z. B. in Bezug auf die Ausgleichszahlungen für den ViP nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz in ihren Gremien beraten und ggf. neue Vorschläge unterbreiten.

 

Die Herangehensweise der Verwaltung bei der Erarbeitung der Satzung war davon geprägt, die Veränderungen angemessen und für die unterschiedlichen Nutzer insgesamt sozial zu gestalten. Insofern geht die Satzung davon aus, dass es angemessen ist, wenn Eltern die Kosten des Schülertickets Potsdam AB tragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Schülerticket durch städtische Zuschüsse an die stadteigene VIP ohnehin gestützt wird und ohne zeitliche oder  unternehmensbezogene Einschränkung im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam gilt.  Den Schülern steht im Gegensatz zu den Landkreisen ein dichtes und wirklich gutes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln auch zur Freizeitgestaltung zur Verfügung.

 

Abschließend ist festzustellen, dass in der Landeshauptstadt Potsdam die sozialen Belange der Familien mit einem Kind oder mit mehreren Kindern durch den Erlass des Eigenanteils an den Schülerfahrtkosten beim Bezug von Sozialleistungen berücksichtigt sind.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Erhöhung der Personalkosten im Fachbereich Schule und Sport um 37.000,00 €, für einen Arbeitsplatz ca. 2.000 € und ca. 100.000 € zusätzlich für die Schülerbeförderung, somit insgesamt 139.000 € Mehrausgaben.

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Anlagen

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