Antrag - 07/SVV/0929

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Satz für den Mietkostenzuschuss bei Kindertagesstätten von derzeit 5,11 Euro je Quadratmeter an die ortsübliche Miete anzupassen. Auf der Grundlage des neuen Zuschusses sind Gespräche mit den Trägern der Kindertagestätten und den Wohnungsbaugesellschaften über eine zügigere Sanierung der Kitas zu führen.

Über die Höhe der ortsüblichen Miete und die Auswirkungen für den Haushalt ist im Dezember 2007 Bericht zu erstatten.

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Erläuterung

 

 

Begründung:

 

Gemäß §16 (3) KitaG Land Brandenburg stellt die Gemeinde dem Träger einer gemäß
§ 12 Abs. 3 Satz 2 erforderlichen Kindertagesstätte das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung und trägt die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke.

 

In ihrer Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie– KitaFR) § 6 Abs. 7 sagt die Landeshauptstadt  Potsdam zu, dass bei Gebäuden, die nach dem 01.01.2003 angemietet wurden oder die sich im Eigentum/ Erbbaupacht des Trägers befinden, eine angemessene Kaltmiete anerkannt wird. Bei Gebäuden mit älteren Mietverträgen gelten diese

weiter.

In der Anlage zur Kita- Finanzierungsrichtlinie – KitaFR beschränkt die Landeshauptstadt Potsdam die angemessene Kaltmiete, in dem sie  die maximale Höhe auf 5,11 €/m²/Monat beschränkt. Dieser Betrag reicht jedoch in Potsdam nicht aus, um die in §16(3) KitaG geforderten notwendigen Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke zu erbringen.

 

Zum Vergleich:

Für die Anmietung eines unsanierten Gewerbeobjekts in Drewitz, erbaut im Jahr

1989,erhebt die Gewoba eine Nettokaltmiete von 6,00 €/m².

Potsdams Kindertagesstätten sind jedoch in der Regel deutlich älter. Neubauten für Kitas lassen sich von diesem Betrag erst recht nicht finanzieren.

Somit verhindert der zu geringe Mietkostenzuschuss, dass sich die Träger und die Wohnungswirtschaft in der Sanierung engagieren.

 

 

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