Antrag - 07/SVV/0929
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Mietkostenzuschusses für Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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06.02.2008
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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29.11.2007
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18.12.2007
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31.01.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Satz für den Mietkostenzuschuss bei
Kindertagesstätten von derzeit 5,11 Euro je Quadratmeter an die ortsübliche
Miete anzupassen. Auf der Grundlage des neuen Zuschusses sind Gespräche mit den
Trägern der Kindertagestätten und den Wohnungsbaugesellschaften über eine
zügigere Sanierung der Kitas zu führen.
Über die Höhe der
ortsüblichen Miete und die Auswirkungen für den Haushalt ist im Dezember 2007
Bericht zu erstatten.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß §16 (3) KitaG Land Brandenburg
stellt die Gemeinde dem Träger einer gemäß
§ 12 Abs. 3 Satz 2 erforderlichen Kindertagesstätte das Grundstück
einschließlich der Gebäude zur Verfügung und trägt die bei sparsamer
Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude
und Grundstücke.
In ihrer Richtlinie über die
Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier
Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie–
KitaFR) § 6 Abs. 7 sagt die Landeshauptstadt Potsdam zu, dass bei Gebäuden, die nach dem 01.01.2003
angemietet wurden oder die sich im Eigentum/ Erbbaupacht des Trägers befinden,
eine angemessene Kaltmiete anerkannt wird. Bei Gebäuden mit älteren
Mietverträgen gelten diese
weiter.
In der Anlage zur Kita-
Finanzierungsrichtlinie – KitaFR beschränkt die Landeshauptstadt Potsdam die
angemessene Kaltmiete, in dem sie
die maximale Höhe auf 5,11 €/m²/Monat beschränkt. Dieser Betrag reicht
jedoch in Potsdam nicht aus, um die in §16(3) KitaG geforderten notwendigen
Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke zu erbringen.
Zum Vergleich:
Für die Anmietung eines unsanierten
Gewerbeobjekts in Drewitz, erbaut im Jahr
1989,erhebt die Gewoba eine
Nettokaltmiete von 6,00 €/m².
Potsdams Kindertagesstätten sind
jedoch in der Regel deutlich älter. Neubauten für Kitas lassen sich von diesem
Betrag erst recht nicht finanzieren.
Somit verhindert der zu geringe
Mietkostenzuschuss, dass sich die Träger und die Wohnungswirtschaft in der
Sanierung engagieren.