Beschlussvorlage - 07/SVV/0814
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstattung von Schülerfahrtkosten (Antrag DS 07/OBR/0059)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.10.2007
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07.11.2007
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05.12.2007
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06.02.2008
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05.03.2008
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04.06.2008
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02.07.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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21.11.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2007
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27.02.2008
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28.05.2008
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11.06.2008
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Erläuterung
Begründung:
Der
Eigenanteil an den Schülerfahrtkosten in der Landeshauptstadt Potsdam in Höhe
des Tarifes Potsdam AB wird seit nunmehr 3 Jahren von den Eltern erhoben.
Familien, die Sozialleistungen erhalten, waren immer vom Eigenanteil befreit.
Auf eine Kostenbeteiligung von den Eltern behinderter Schülerinnen und Schüler,
die wegen ihrer Behinderung auf einen Fahrdienst zur Schule und zurück
angewiesen sind, wird in der Landeshauptstadt Potsdam im Gegensatz zu den
angrenzenden Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Havelland ebenfalls verzichtet.
Die
erforderlichen finanziellen Mittel für die vom Ortsbeirat Groß Glienicke
geforderte Staffelung des Eigenanteils an den Schülerfahrtkosten nach der
Anzahl der zur Familie gehörenden schulpflichtigen Kinder könnten nur sehr
ungenau ermittelt werden, weil die statistischen Angaben über die Anzahl der schulpflichtigen
Kinder in den Familien in der Landeshauptstadt Potsdam nicht vorliegen.
Außerdem
ist nicht bekannt, für welche schulpflichtigen Kinder die weiteren
Erstattungsvoraus-setzungen entsprechend der gültigen Satzung vorliegen. Hierzu
gehört der Besuch der
nächst-gelegenen Schule der gewählten Schulform und das Überschreiten der
festgelegten Entfernungs-grenzen in den jeweiligen Schulstufen.
Sicher
ist jedoch, dass für die Bearbeitung der Anträge eine zusätzliche Stelle mit 40
Wochenstunden mit der Vergütung E 6 TVöD notwendig ist. Somit würden sich die
Personalkosten im Fachbereich Schule und Sport um 37.000 € erhöhen.
Eine
Berücksichtigung der Anzahl der zur Familie gehörenden Schulkinder fand bisher
bei der Schülerfahrtkostenerstattung nicht statt, weil allein die Anzahl der zu
einer Familie gehörenden Kinder nicht die finanzielle Situation der Familie
sichtbar macht.
Im
Vorfeld der Beschlussfassung über die zur Zeit gültige Satzung über die
Erstattung von Schülerfahrtkosten der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Juni
2006 wurden bereits von den Fraktionen Die Linke, PDS und Die Andere sowie vom
Ortsbeirat Groß Glienicke ähnlich gelagerte Anträge zur Veränderung der
Regelungen zur Erstattung der Schülerfahrtkosten gestellt. Die Prüfung der Anträge
hat ergeben, dass die Stadt die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von
150.300 € (Antrag OBR Groß Glienicke) und 1.652.043 € (Antrag von den
Fraktionen) für die Umsetzung nicht aufbringen kann, ohne andere Leistungen zu
streichen.
Der v.
g. Änderungsantrag des
Ortsbeirates Groß Glienicke vom 16. Mai 2006 wurde in den Ausschuss für Bildung
und Sport überwiesen und in der Sitzung am 13. September 2006 behandelt. Der
Antrag wurde abgelehnt. Die Sachstandsinformation vom 19. September 2006 wurde dem
Ortsbeirat Groß Glienicke innerhalb von 3 Tagen zugestellt. Aus dem
Sachstandsbericht geht u. a. hervor, dass im Gebiet der Landeshauptstadt
Potsdam, ohne die neuen Ortsteile, oftmals zwischen der Wohnung und der
zuständigen Grundschule bis zu 4,5 km liegen und die Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel notwendig ist.
Weiterhin
wurde am 14. Dezember 2006 vom Kreiselternbeirat eine schriftliche Anfrage an
das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hinsichtlich der Angemessenheit
des Elternanteils an den Schülerfahrtkosten in der Landeshauptstadt Potsdam
gestellt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellte mit Schreiben
vom 12. Januar 2007 fest, dass die in der Satzung der Landeshaupt-stadt Potsdam
festgelegte Kostenbeteiligung nicht unangemessen und somit auch nicht
rechtswidrig ist und folglich ein Einschreiten der Kommunalaufsichtsbehörde
nicht veranlasst werden kann.
Am 14.
Juni 2007 fand im Geschäftsbereich 2 ein Gespräch mit dem Sprecher des
Kreiselternrates, Herrn Kobler, der Vorsitzenden des Kreisschulbeirates, Frau
Trapkowski, und dem Mitglied des Kreisschulbeirates, Herrn Menzel, statt. Ziel
des Gespräches war, Möglichkeiten zu prüfen, Familien mit mehreren
schulpflichtigen Kindern bei den Schülerfahrtkosten zu unterstützen.
Im Ergebnis wurde u. a. festgestellt, dass die vorgeschlagene Einführung eines wöchentlichen Schülertickets, welches nur an den Schultagen zwischen der Haltestelle am Wohnort und der Haltestelle an der besuchten Schule gilt, nicht möglich ist. Bei der Einführung des gewünschten
Sortiments würden sich für
den Fahrbetrieb die Kosten gleich bleiben, da sich am Fahrplan keine Änderungen
ergeben würden. Die Mitglieder des Kreiselternrates werden die weiteren
Hinweise der Verwaltung z. B. in Bezug auf die Ausgleichszahlungen für den ViP
nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz in ihren Gremien beraten und ggf. neue
Vorschläge unterbreiten.
Die Herangehensweise der Verwaltung bei der Erarbeitung der Satzung war davon geprägt, die Veränderungen angemessen und für die unterschiedlichen Nutzer insgesamt sozial zu gestalten. Insofern geht die Satzung davon aus, dass es angemessen ist, wenn Eltern die Kosten des Schülertickets Potsdam AB tragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Schülerticket durch städtische Zuschüsse an die stadteigene VIP ohnehin gestützt wird und ohne zeitliche oder unternehmensbezogene Einschränkung im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam gilt. Den Schülern steht im Gegensatz zu den Landkreisen ein dichtes und wirklich gutes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln auch zur Freizeitgestaltung zur Verfügung.
Abschließend
ist festzustellen, dass in der Landeshauptstadt Potsdam die sozialen Belange
der Familien mit einem Kind oder mit mehreren Kindern durch den Erlass des
Eigenanteils an den Schülerfahrtkosten beim Bezug von Sozialleistungen
berücksichtigt sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,6 kB
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