Beschlussvorlage - 08/SVV/0162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die mit dem Haushaltsplan 2008 zugleich für das Haushaltsjahr 2009 beschlossenen Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam 2009. Bei der Aufstellung des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2009 sind die sich daraus ergebenden Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen.

 

2.      Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

3.      Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

4.      Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).

 

5.      Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zu folgen.

 

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Erläuterung

Begründung zum Vorschlag eines Eckwertebeschlusses für den Haushalt 2009

 

 

Einleitung

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird für das Haushaltsjahr 2009 den dritten doppischen Produkthaushaltsplan erstellen und diesen nach den Grundsätzen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens bewirtschaften. Der Eckwertebeschluss dient zum einen der Sicherung und Dokumentation des anhaltenden Konsolidierungswillens der Landeshauptstadt Potsdam; zum anderen ist er Grundlage und Vorgabe für die doppische Haushaltsplanung. Er ist damit der Beginn der Haushaltsplanung für das nächste Jahr. Dieser Eckwertebeschluss bietet die Gewähr, dass die Aufstellung der Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche nachvollziehbar aus den vorangegangenen Budgetierungsgrundlagen hervorgegangen ist und den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes entspricht.

 

 

1. Grundlagen

 

Durch die rechtzeitige Vorbereitung eines Haushaltes, der den Erfordernissen einer geordneten Haushaltswirtschaft entspricht und die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 63 BbgKVerf beachtet, soll gewährleistet werden, dass die Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2009 einen Haushalt zu Grunde legen kann, dessen Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig ist.

 

Der vorgelegte Entwurf eines Eckwertebeschlusses ermöglicht es der Stadtverordneten­ver­sam­mlung, frühzeitig auf die Haushaltsplanung Einfluss zu nehmen. Durch den Eckwertebeschluss schafft sie verbind­liche Rahmenvorgaben für den Haushaltsentwurf.

 

 

2. Wie funktioniert das Budgetierungsverfahren mit Eckwerten?

 

Die Budgetierung erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam über sogenannte Zuschussbudgets (inputorientierte Budgetierung). Für den vorgeschlagenen Eckwertebeschluss werden die Budgets auf Ebene der Geschäftsbereiche gebildet. Die Budgets ergeben sich vollständig aus der Zuordnung der Produkte zu den Geschäftsbereichen und den im vorliegenden Haushaltsplan 2008 enthaltenden Daten der mittelfristigen Ergebnisplanung für 2009.

 

Ebenso wurden die voraussichtlichen allgemeinen Erträge (z.B. Steuern, Schlüsselzuweisungen) und nicht budgetierte Aufwendungen (z.B. Gewerbesteuerumlage, Kreditzinsen) bereits mit dem Haushaltsplan 2008 für das Folgejahr 2009 sorgfältig geschätzt. Aus der Differenz zwischen diesen Erträgen und Aufwendungen ergeben sich die verfügbaren allgemeinen Finanzierungsmittel und damit das Zuschussvolumen, das den Geschäftsbereichen im Rahmen der Budgetierung zur Verfügung gestellt werden kann (Anlage 2).

 

 

3. Was ist Gegenstand des Eckwertebeschlusses?

 

Mit dem Eckwertebeschluss legt die Stadtverordnetenversammlung den Zuschussrahmen im Ergebnishaushalt für die Geschäftsbereichsbudgets als verbindliche Rahmenvorgabe für die Aufstellung der „Teilhaushalte“ fest. Der Eckwertebeschluss soll als Strategieentscheidung den Detailberatungen vorausgehen, er soll den grundsätzlichen Rahmen für die Haushalts- und Budgetplanungen der Fachbereiche vorgeben.

 

Der Eckwertebeschluss umfasst im Wesentlichen die Ermittlung der Budgets für die einzelnen Geschäftsbereiche. Die Aufteilung der Erträge, Aufwendungen, Überschüsse, Zuschüsse und die auf die Geschäftsbereiche zu verteilenden Zuschussbudgets ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1.

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes des Jahres 2009 sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.

 

Der Ergebnishaushalt enthält zahlungswirksame und nichtzahlungswirksame Rechengrößen. Verschiebungen zwischen diesen Rechengrößen könnten auch bei der Einhaltung der Eckwerte zu einer erheblichen Haushaltsverschlechterung führen. Um zu vermeiden, dass Verschiebungen zwischen zahlungswirksamen und nichtzahlungs­wirksamen Ansätzen zu einer Belastung des Finanzhaushaltes und damit der Liquidität führen, wurde deshalb im Beschlusstext unter Nr. 3 eine entsprechende (klarstellende) Einschränkung aufgenommen.

 

 

4. Wie wurden die vorliegenden Eckwerte ermittelt?

 

Die dargestellten Eckwerte ergeben sich aus den im Rahmen der Haushaltsplanung 2008 ermittelten Werten der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2009. Die Teilhaushalte wurden entsprechend der Budgetzuordnung im Haushaltsplan den Geschäftsbereichen ohne inhaltliche Änderungen zugeordnet. Ebenso wurden die Allgemeinen Finanzierungs­mittel ohne Änderung aus der mittelfristigen Ergebnisplanung übernommen.

 

5. Grundlage für den Bürgerhaushalt 2009

 

Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (DS 06/SVV/0766) ist für den Haushalt 2009 wiederum eine umfangreiche Bürgerbeteiligung vorgesehen. Nach dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konzept zum Bürgerhaushalt (DS 07/SVV/0037) ist der Eckwerte­beschluss ebenfalls Grundlage für die Bürgerbeteiligung. Somit wird eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, um den Bürgerhaushaltsprozess auch für 2009 rechtzeitig anzugehen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2009 beträgt der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 3.855.000 €. Dieser Wert entspricht der im Rahmen der Haushaltsplanung für 2008 erfolgten mittelfristigen Ergebnisplanung für 2009 und dem durch den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2008-2011 vorgegebenen Konsolidierungsziel für 2009.

Die mit dem Haushaltsplan 2008 zu beschließenden Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung für 2009 stellen den Rahmen für die Planung des Haushaltes 2009 dar. Das im Haushaltsplan 2008 für 2009 ausgewiesene Jahresergebnis und die sich daraus ergebenden Budgets der Geschäftsbereiche bilden somit die Zielvorgabe für die Aufstellung der Teilhaushalte.

Die in Anlage 1 abgebildeten Werte für die Budgets entsprechen dem durch die Verwaltung eingebrachten Planentwurf.

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Anlagen

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