Antrag - 08/SVV/0312
Grunddaten
- Betreff:
-
Modernisierung des Stadthauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Fraktion BürgerBündnis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.04.2008
| |||
|
07.05.2008
| |||
|
04.06.2008
| |||
|
02.07.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
16.04.2008
| |||
|
18.06.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
30.04.2008
| |||
|
25.06.2008
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die Modernisierung des Stadthauses durch privat bereitgestellte
Mittel prüfen zu lassen. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, ob das
Stadthaus eventuell mit einem Erbbaurecht (beispielsweise 20 Jahre an einen
steuerbegünstigten Fond), der die Denkmalschutzabschreibung nutzen und verkauft
werden kann, so dass eine Refinanzierung der Baukosten aus Steuervorteilen für
potenielle Investoren möglich wäre.
Das Prüfergebnis ist bis September
2008 vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Das Stadthaus ist im Jahr 17 der
Wiedervereinigung in einem desolaten Zustand. Aufgrund der HSK-Maßnahme sind
die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Potsdam eingeschränkt. Daher soll die
Möglichkeit der privaten Refinanzierung geprüft werden, um eine schnellere
Instandsetzung und damit bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu
schaffen.