Beschlussvorlage - 08/SVV/0325

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Landeshauptstadt Potsdam tritt der am 23.06.2008 zu gründenden „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ als Mitstifter bei (Anlage 1: Satzung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam).

 

2. Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet ein Mitglied in das Kuratorium der Stiftung.

 

3. Die Landeshauptstadt Potsdam bringt dazu folgende Vermögenswerte in das Stiftungsvermögen ein:

 

a)    Den vertraglichen Anspruch auf Übertragung eines Grundstücksteiles von circa 900 qm aus dem notariellen Kaufvertrag mit der ARAG Liegenschafts- und  Beratungs- GmbH & Co. Immobilien KG . Dieser wird durch den Sanierungsträger Potsdam an die Landeshauptstadt Potsdam aus dem Treuhandvermögen abgetreten.

 

b)  Die Grundstücksfläche, die für den Wiederaufbau der Garnisonkirche erforderlich ist und derzeit als Verkehrsfläche dient.

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Erläuterung

Begründung:

Ausgangssituation

 

Das Gebiet der Potsdamer Mitte gehört zu den ältesten Teilen der Innenstadt. In älteren Plänen auch als gärtnerisches Umfeld des Schlossbaus dargestellt.

 

Westlich des Schlosses befand sich zunächst noch eine sumpfige Niederung, die das spätere Innenstadtgebiet von Nordosten nach Südwesten durchzog. Zur Nutzung und Trockenlegung des Geländes wurde ab 1721 ein Graben angelegt, der in der Folgezeit schrittweise zum befestigten Stadtkanal ausgebaut wurde, und mit seiner Geometrie maßgeblich für die angrenzenden Stadterweiterungen wurde.

 

Mit der Fertigstellung der Garnisonkirche 1732 entstand westlich des Schlosses eine weithin sichtbare Landmarke in Korrespondenz zum Schloss, das auch dem Quartier westlich der Schlossanlage eine völlig neue Bedeutung verlieh. Zusammen mit der Heiliggeist- und der Nikolai-Kirche, die in einer Achse mit ihr standen, wurde die Garnisonkirche wesentlich bestim­mend für die Stadtsilhouette des alten Potsdam.

 

Die Breite Straße entwickelte sich durch ihre axiale Lage zum Schloss als repräsentative Allee- und Prachtstraße, deren Brücke mit dem Stadt­kanal eine Art Eingangspforte für die Quartiere um die Garnisonkirche bildete. Diese im Wesentlichen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstandene Stadtstruktur blieb gut 200 Jahre erhalten.

 

Durch Bombenangriffe Ende des zweiten Weltkriegs wurde die Innenstadt Potsdams 1945 schwer geschädigt. Dies traf vor allem auch die Garnisonkirche, deren oberster Turmabschnitt und das Dach des Kirchenschiffes abbrannten sowie den Langen Stall.

 

1952 wurde Potsdam Hauptstadt des gleichnamigen Bezirks. In der Folgezeit entstanden Pläne, die von ursprünglichen Rekonstruktions- und Wiederaufbauideen der unmittelbaren Nachkriegs­zeit abrückten und Potsdam zu einer modernen, sozialistischen Stadt umgestalten sollten. Sicht­bare Zeichen dieser Konzeptionen sind der Abbruch des Stadtschloss 1959/60, das Verfüllen des Stadtkanals (1962 bis 1970) und der Abbruch der Garnisonkirche (1968). Vom Langen Stall blieb lediglich die vorgebaute Südfassade. Die Breite Straße wurde im Zusammenhang mit dem Neubau der Langen Brücke und der Neuordnung der Verkehrswege als weitgehend baumlose Hauptverkehrsstraße mit je drei Richtungsfahrbahnen ausgebaut.

 

Während der Bereich um den Neuen Markt und den Marstall mit seiner Bebauung im Stadtgrund­riss erhalten blieb, erfolgte im westlichen Bereich eine vollständige Neubebauung. Hierzu zählen insbesondere das 1969 bis 1972 errichtete Rechenzentrum Dortu-, Ecke Breite Straße am Standort der Garnisonkirche, das Gebäude der städtischen Feuerwehr an der Wer­ner-Seelenbinder-Straße und der Wohnkomplex nördlich der Breiten Straße. Der nördliche Teil der ehemaligen Plantage wurde als Grün- und Parkplatzfläche umgebaut.

 

Kurz nach der Wende begann die Diskussion um die Revitalisierung und stadthistorische Rekonstruktion der Potsdamer Mitte. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat bereits am 24.10.1990 den Beschluss zur behutsamen Wiederannäherung an den charakteristischen, historisch gewachsenen Stadtgrund- und –aufriss gefasst.

Um dieses Ziel verfolgen zu können wurde am 06.10.1999 der Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Potsdamer Mitte" als Sanierungssatzung gefasst.

Auf der Grundlage dieser  Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung von 1990 und 1999 sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 1 „Neuer Markt / Plantage“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiederannäherung an den historischen Stadtgrund- und –aufriss geschaffen werden, für die Bebauung des derzeitigen Standtortes der Feuerwehr nach deren Verlagerung an den neuen Standort in der Holzmarktstraße, eine Umnutzung des Brockeschen Palais, die Neuanlage der Plantage sowie die Wiedererrichtung der Garnisonkirche. Diese Ziele wurden durch den Beschluss DS 04/SVV/0426 vom 01.09.2004, indem die Ziele der Aufstellung des B-Plan Nr. 1 erneuert wurden, bestätigt.

 

Stiftung

Unter Federführung der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist beabsichtigt, am 23.06.2008 anlässlich der Erinnerung an die Sprengung der Überreste der Garnisonkirche die „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ zu gründen. Als Stiftungsgründer sind die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der Kirchenkreis Potsdam, der Evangelisch-Kirchliche Hilfsverein sowie die Landeshauptstadt Potsdam vorgesehen. Es handelt sich um eine Stiftung nach Kirchenrecht, die damit ausschließlich der Aufsicht durch die kirchliche Stiftungsbehörde unterliegt (Anlage : Satzung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam).

Die Landeshauptstadt wird das für die Wiedererrichtung benötigte Grundstück in das Stiftungsvermögen einbringen.

Die Stiftung ist die unabdingbare Voraussetzung zur weiteren Verfolgung des Wiederaufbaus der Garnisonkirche. Damit werden die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eigentümerschaft und die Betreibung geschaffen.

Die Ziele der Stiftung sind in § 2 des anliegenden Stiftungssatzungsentwurfes benannt.

Dazu gehören neben der Betreibung des Wiederaufbaus und der Nutzung insbesondere die Durchführung und Förderung von Friedens- und Versöhnungsarbeit und die Stadtkirchenarbeit. Hinzu soll die wechselvolle Geschichte der Garnisonkirche aufgearbeitet und in geeigneter Form aufgearbeitet werden.

Aus Sicht der Verwaltung wird hier eine Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes des Kirchenkreises aus dem Jahr 2005 verfolgt, die von der Landeshauptstadt weiter unterstützt wird. Die Zusammensetzung des Kuratoriums und die in der Satzung festgeschriebenen Satzungsziele sind ausreichend Gewähr dafür, dass sich mit dem Bauwerk der Garnisonkirche hinreichend differenziert auseinander gesetzt werden kann und die notwendigen Impulse mit einer zukunftsbezogenen Auseinandersetzung der Geschichte der Kirche gegeben werden.

 

Grundstück

Die Landeshauptstadt Potsdam trägt dafür Sorge, dass das Grundstück auf dem die Garnisonkirche wiedererrichtet werden soll, der Stiftung zur Verfügung gestellt wird.

Dazu wird der in einem notariellen Vertrag aus dem Jahr 2005 zwischen der ARAG Liegenschafts- und  Beratungs- GmbH & Co. Immobilien KG und der Sanierungsträger Potsdam Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH (STP) vereinbarte Anspruch auf unentgeltliche Übereignung der Grundstücksteilfläche, die für den Wiederaufbau der Garnisonkirche erforderlich ist, durch den Sanierungsträger Potsdam an die Landeshauptstadt Potsdam aus dem Treuhandvermögen abgetreten und an die zu gründende Stiftung weiter abgetreten. Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt Potsdam zu gegebener Zeit den Grundstücksteil, der ebenfalls für den Wiederaufbau der Garnisonkirche benötigt wird, jedoch derzeit noch öffentliches Straßenland ist, auf die zu gründende Stiftung übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

 

 

 

 

Kuratorium

Die Landeshauptstadt Potsdam wird ein Mitglied in das aus elf Mitgliedern bestehende Kuratorium der zu gründenden Stiftung entsenden. Gem. der Kommunalverfassung wird der Oberbürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Landeshauptstadt diese Funktion übernehmen, er kann sich durch einen der Beigeordneten vertreten lassen.

Die übrigen Mitglieder, die Organisation sowie die Aufgaben des Kuratoriums ergeben sich aus den §§ 6 – 8 des anliegenden Stiftungssatzungsentwurfs.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der unter Punkt 1 genannte Grundstücksteil wird der zu gründenden Stiftung, die die Garnisonkirche wiedererrichten wird, vom derzeitigen Eigentümer kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Der unter Punkt 2 genannte Grundstücksteil ist gegenwärtig Verkehrsfläche. Wenn dieser Teil überbaut wird entfallen Verkehrsflächen.  Das Anlagevermögen ist entsprechend zu berichtigen.

 

Die erforderlichen Maßnahmen zur Baufeldfreimachung werden im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Potsdamer Mitte durchgeführt und sind in der Kosten und Finanzierungsübersicht eingeplant.

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Anlagen

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