Beschlussvorlage - 08/SVV/0325
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam zur "Stiftung Garnisonkirche Potsdam"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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02.04.2008
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07.05.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.04.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die
Landeshauptstadt Potsdam tritt der am 23.06.2008 zu gründenden „Stiftung
Garnisonkirche Potsdam“ als Mitstifter bei (Anlage 1: Satzung der Stiftung
Garnisonkirche Potsdam).
2. Die
Landeshauptstadt Potsdam entsendet ein Mitglied in das Kuratorium der Stiftung.
3. Die
Landeshauptstadt Potsdam bringt dazu folgende Vermögenswerte in das
Stiftungsvermögen ein:
a) Den vertraglichen Anspruch auf
Übertragung eines Grundstücksteiles von circa 900 qm aus dem notariellen
Kaufvertrag mit der ARAG Liegenschafts- und Beratungs- GmbH & Co. Immobilien KG . Dieser wird durch
den Sanierungsträger Potsdam an die Landeshauptstadt Potsdam aus dem
Treuhandvermögen abgetreten.
b) Die Grundstücksfläche, die für den Wiederaufbau der Garnisonkirche erforderlich ist und derzeit als Verkehrsfläche dient.
Erläuterung
Begründung:
Ausgangssituation
Das Gebiet der Potsdamer Mitte gehört zu den ältesten
Teilen der Innenstadt. In älteren Plänen auch als gärtnerisches Umfeld des
Schlossbaus dargestellt.
Westlich des Schlosses befand sich zunächst noch eine
sumpfige Niederung, die das spätere Innenstadtgebiet von Nordosten nach
Südwesten durchzog. Zur Nutzung und Trockenlegung des Geländes wurde ab 1721
ein Graben angelegt, der in der Folgezeit schrittweise zum befestigten
Stadtkanal ausgebaut wurde, und mit seiner Geometrie maßgeblich für die
angrenzenden Stadterweiterungen wurde.
Mit der Fertigstellung der Garnisonkirche 1732
entstand westlich des Schlosses eine weithin sichtbare Landmarke in
Korrespondenz zum Schloss, das auch dem Quartier westlich der Schlossanlage
eine völlig neue Bedeutung verlieh. Zusammen mit der Heiliggeist- und der
Nikolai-Kirche, die in einer Achse mit ihr standen, wurde die Garnisonkirche
wesentlich bestimmend für die Stadtsilhouette des alten Potsdam.
Die Breite Straße entwickelte sich durch ihre axiale
Lage zum Schloss als repräsentative Allee- und Prachtstraße, deren Brücke mit
dem Stadtkanal eine Art Eingangspforte für die Quartiere um die Garnisonkirche
bildete. Diese im Wesentlichen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
entstandene Stadtstruktur blieb gut 200 Jahre erhalten.
Durch Bombenangriffe Ende des zweiten Weltkriegs wurde
die Innenstadt Potsdams 1945 schwer geschädigt. Dies traf vor allem auch die
Garnisonkirche, deren oberster Turmabschnitt und das Dach des Kirchenschiffes
abbrannten sowie den Langen Stall.
1952 wurde Potsdam Hauptstadt des gleichnamigen
Bezirks. In der Folgezeit entstanden Pläne, die von ursprünglichen
Rekonstruktions- und Wiederaufbauideen der unmittelbaren Nachkriegszeit
abrückten und Potsdam zu einer modernen, sozialistischen Stadt umgestalten
sollten. Sichtbare Zeichen dieser Konzeptionen sind der Abbruch des
Stadtschloss 1959/60, das Verfüllen des Stadtkanals (1962 bis 1970) und der
Abbruch der Garnisonkirche (1968). Vom Langen Stall blieb lediglich die
vorgebaute Südfassade. Die Breite Straße wurde im Zusammenhang mit dem Neubau
der Langen Brücke und der Neuordnung der Verkehrswege als weitgehend baumlose
Hauptverkehrsstraße mit je drei Richtungsfahrbahnen ausgebaut.
Während der Bereich um den Neuen Markt und den
Marstall mit seiner Bebauung im Stadtgrundriss erhalten blieb, erfolgte im
westlichen Bereich eine vollständige Neubebauung. Hierzu zählen insbesondere
das 1969 bis 1972 errichtete Rechenzentrum Dortu-, Ecke Breite Straße am
Standort der Garnisonkirche, das Gebäude der städtischen Feuerwehr an der Werner-Seelenbinder-Straße
und der Wohnkomplex nördlich der Breiten Straße. Der nördliche Teil der
ehemaligen Plantage wurde als Grün- und Parkplatzfläche umgebaut.
Kurz nach der Wende begann die Diskussion um die
Revitalisierung und stadthistorische Rekonstruktion der Potsdamer Mitte. Die
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat bereits am
24.10.1990 den Beschluss zur behutsamen Wiederannäherung an den
charakteristischen, historisch gewachsenen Stadtgrund- und –aufriss gefasst.
Um dieses Ziel verfolgen zu können wurde am 06.10.1999 der Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Potsdamer Mitte" als Sanierungssatzung gefasst.
Auf der Grundlage dieser Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung von 1990 und 1999
sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 1 „Neuer Markt / Plantage“ die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiederannäherung an den historischen
Stadtgrund- und –aufriss geschaffen werden, für die Bebauung des derzeitigen
Standtortes der Feuerwehr nach deren Verlagerung an den neuen Standort in der
Holzmarktstraße, eine Umnutzung des Brockeschen Palais, die Neuanlage der
Plantage sowie die Wiedererrichtung der Garnisonkirche. Diese Ziele wurden
durch den Beschluss DS 04/SVV/0426 vom 01.09.2004, indem die Ziele der
Aufstellung des B-Plan Nr. 1 erneuert wurden, bestätigt.
Stiftung
Unter Federführung der evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist beabsichtigt, am 23.06.2008
anlässlich der Erinnerung an die Sprengung der Überreste der Garnisonkirche die
„Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ zu gründen. Als Stiftungsgründer sind die
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der
Kirchenkreis Potsdam, der Evangelisch-Kirchliche Hilfsverein sowie die
Landeshauptstadt Potsdam vorgesehen. Es handelt sich um eine Stiftung nach
Kirchenrecht, die damit ausschließlich der Aufsicht durch die kirchliche
Stiftungsbehörde unterliegt (Anlage : Satzung der Stiftung Garnisonkirche
Potsdam).
Die Landeshauptstadt wird das für die Wiedererrichtung
benötigte Grundstück in das Stiftungsvermögen einbringen.
Die Stiftung ist die unabdingbare Voraussetzung zur weiteren
Verfolgung des Wiederaufbaus der Garnisonkirche. Damit werden die
erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eigentümerschaft und die
Betreibung geschaffen.
Die Ziele der Stiftung sind in § 2 des anliegenden
Stiftungssatzungsentwurfes benannt.
Dazu gehören neben der Betreibung des Wiederaufbaus und der
Nutzung insbesondere die Durchführung und Förderung von Friedens- und
Versöhnungsarbeit und die Stadtkirchenarbeit. Hinzu soll die wechselvolle
Geschichte der Garnisonkirche aufgearbeitet und in geeigneter Form
aufgearbeitet werden.
Aus Sicht der Verwaltung wird hier eine Weiterentwicklung
des Nutzungskonzeptes des Kirchenkreises aus dem Jahr 2005 verfolgt, die von
der Landeshauptstadt weiter unterstützt wird. Die Zusammensetzung des
Kuratoriums und die in der Satzung festgeschriebenen Satzungsziele sind
ausreichend Gewähr dafür, dass sich mit dem Bauwerk der Garnisonkirche
hinreichend differenziert auseinander gesetzt werden kann und die notwendigen
Impulse mit einer zukunftsbezogenen Auseinandersetzung der Geschichte der
Kirche gegeben werden.
Grundstück
Die Landeshauptstadt Potsdam trägt dafür Sorge, dass das
Grundstück auf dem die Garnisonkirche wiedererrichtet werden soll, der Stiftung
zur Verfügung gestellt wird.
Dazu wird der in einem notariellen Vertrag aus dem Jahr 2005
zwischen der ARAG Liegenschafts- und
Beratungs- GmbH & Co. Immobilien KG und der Sanierungsträger Potsdam
Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH (STP) vereinbarte Anspruch auf
unentgeltliche Übereignung der Grundstücksteilfläche, die für den Wiederaufbau
der Garnisonkirche erforderlich ist, durch den Sanierungsträger Potsdam an die
Landeshauptstadt Potsdam aus dem Treuhandvermögen abgetreten und an die zu gründende
Stiftung weiter abgetreten. Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt Potsdam zu
gegebener Zeit den Grundstücksteil, der ebenfalls für den Wiederaufbau der
Garnisonkirche benötigt wird, jedoch derzeit noch öffentliches Straßenland ist,
auf die zu gründende Stiftung übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich
einer erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsicht.
Kuratorium
Die Landeshauptstadt Potsdam wird ein Mitglied in das aus
elf Mitgliedern bestehende Kuratorium der zu gründenden Stiftung entsenden.
Gem. der Kommunalverfassung wird der Oberbürgermeister als gesetzlicher
Vertreter der Landeshauptstadt diese Funktion übernehmen, er kann sich durch
einen der Beigeordneten vertreten lassen.
Die übrigen Mitglieder, die Organisation sowie die Aufgaben
des Kuratoriums ergeben sich aus den §§ 6 – 8 des anliegenden
Stiftungssatzungsentwurfs.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der unter Punkt 1 genannte Grundstücksteil wird der zu
gründenden Stiftung, die die Garnisonkirche wiedererrichten wird, vom
derzeitigen Eigentümer kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der unter Punkt 2 genannte Grundstücksteil ist gegenwärtig
Verkehrsfläche. Wenn dieser Teil überbaut wird entfallen Verkehrsflächen. Das Anlagevermögen ist entsprechend zu
berichtigen.
Die
erforderlichen Maßnahmen zur Baufeldfreimachung werden im Rahmen der
Sanierungsmaßnahme Potsdamer Mitte durchgeführt und sind in der Kosten und
Finanzierungsübersicht eingeplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43 kB
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2
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