Antrag - 08/SVV/0113
Grunddaten
- Betreff:
-
Kosten für das Mittagessen behinderter Beschäftigter in den Behinderten-Werkstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.03.2008
| |||
|
02.04.2008
| |||
|
07.05.2008
| |||
|
04.06.2008
| |||
|
02.07.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
18.03.2008
| |||
|
17.06.2008
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Kosten für das Mittagessen behinderter Beschäftigter in den Werkstätten für
behinderte Menschen (WfbM) ist nicht aus dem Sachkostenpaket für die
Eingliederungshilfe (§ 136 Abs.1 u. 2 SGB IX i.V.m. §§ 42 Abs.2 u.54 Abs.1 SGB
XII) herauszulösen, da die Tätigkeit in einer WfbM nicht allein die Fertigkeit
im Arbeitsleben, sondern auch die soziale Kompetenz, Alltagsfertigkeiten und
Gemeinschaftssinn fördern soll.
Erläuterung
Begründung:
Das
Sozialgesetzbuch – NEUNTES BUCH – geht bei der Teilhabe am Arbeitsleben für
behinderte Menschen, besonders bei einer Beschäftigung in einer WfbM, von einem
ganzheitlichen behindertenpädagogischen und rechtlichen Ansatz aus. In der WfbM
soll der behinderte Beschäftigte nicht nur Fertigkeiten mit verwertbarem
wirtschaftlichem Ergebnis erlernen, sondern auch Fähigkeiten bei der Bewältigung
seines täglichen Lebens, wie z. B. Ordnung, Sauberkeit, Zeiteinteilung,
Kollegialität und Gemeinschaftssinn. Dieser ganzheitliche Ansatz bedeutet, dass
das Mittagessen integraler Bestandteil der täglichen Fördermaßnahmen ist, z. B.
Tisch decken, Essen austeilen, gepflegt das Essen einnehmen, Tisch abräumen
usw.
Die
Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des
Brandenburger Landtages haben sich unabhängig der Parteizugehörigkeit dafür
ausgesprochen, dass die Kostenträger bedenken mögen, dass das Mittagessen als
zu den Eingliederungsmaßnahmen dazugehörig zu betrachten ist. Im Ausschuss
wurde die Befürchtung geäußert, dass auch die Gesundheit von behinderten und
damit besonders schutzbedürftigen Menschen leiden könnte, wenn entweder aus
finanziellen Gründen oder aufgrund nicht vorhandener Fähigkeiten, sich ein
Mittagessen selbst zuzubereiten, auf eine warme Mittagsmahlzeit verzichtet
würde. Die Einnahme einer solchen Mahlzeit ist für arbeitende Menschen gerade
auch zur Mittagszeit wichtig. Sie ist in den Tagesablauf integriert und wird
von damit im Zusammenhang stehenden Hilfeleistungen flankiert, die wiederum für
die Eingliederung ins alltägliche Leben von Bedeutung sind.