Antrag - 08/SVV/0113

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Kosten für das Mittagessen behinderter Beschäftigter in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist nicht aus dem Sachkostenpaket für die Eingliederungshilfe (§ 136 Abs.1 u. 2 SGB IX i.V.m. §§ 42 Abs.2 u.54 Abs.1 SGB XII) herauszulösen, da die Tätigkeit in einer WfbM nicht allein die Fertigkeit im Arbeitsleben, sondern auch die soziale Kompetenz, Alltagsfertigkeiten und Gemeinschaftssinn fördern soll.

 

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Erläuterung

Begründung:

Das Sozialgesetzbuch – NEUNTES BUCH – geht bei der Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen, besonders bei einer Beschäftigung in einer WfbM, von einem ganzheitlichen behindertenpädagogischen und rechtlichen Ansatz aus. In der WfbM soll der behinderte Beschäftigte nicht nur Fertigkeiten mit verwertbarem wirtschaftlichem Ergebnis erlernen, sondern auch Fähigkeiten bei der Bewältigung seines täglichen Lebens, wie z. B. Ordnung, Sauberkeit, Zeiteinteilung, Kollegialität und Gemeinschaftssinn. Dieser ganzheitliche Ansatz bedeutet, dass das Mittagessen integraler Bestandteil der täglichen Fördermaßnahmen ist, z. B. Tisch decken, Essen austeilen, gepflegt das Essen einnehmen, Tisch abräumen usw.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Brandenburger Landtages haben sich unabhängig der Parteizugehörigkeit dafür ausgesprochen, dass die Kostenträger bedenken mögen, dass das Mittagessen als zu den Eingliederungsmaßnahmen dazugehörig zu betrachten ist. Im Ausschuss wurde die Befürchtung geäußert, dass auch die Gesundheit von behinderten und damit besonders schutzbedürftigen Menschen leiden könnte, wenn entweder aus finanziellen Gründen oder aufgrund nicht vorhandener Fähigkeiten, sich ein Mittagessen selbst zuzubereiten, auf eine warme Mittagsmahlzeit verzichtet würde. Die Einnahme einer solchen Mahlzeit ist für arbeitende Menschen gerade auch zur Mittagszeit wichtig. Sie ist in den Tagesablauf integriert und wird von damit im Zusammenhang stehenden Hilfeleistungen flankiert, die wiederum für die Eingliederung ins alltägliche Leben von Bedeutung sind.

 

 

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