Beschlussvorlage - 08/SVV/0992
Grunddaten
- Betreff:
-
Potenzialanalyse Einzelhandel in der Innenstadt und Babelsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.12.2008
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28.01.2009
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04.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.01.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.01.2009
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11.02.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entwicklung der identifizierten
Potenzialflächen in der Innenstadt aktiv zu unterstützen, insbesondere mit
Mitteln des besonderen Städtebaurechts, der Bauleitplanung sowie der
Wirtschaftsförderung.
- Die
Bauleitplanverfahren nach den Beschlüssen 07/SVV/1115 zur Lockerung der
Sortimentsbeschränkungen in den Bahnhofspassagen und 07/SVV/1114 zur
Erweiterung der Verkaufsflächen im Stern-Center sind aufgrund der
vorgelegten Ergebnisse der Potenzialanalyse in der Innenstadt und
Babelsberg bis auf Weiteres nicht einzuleiten.
- Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, halbjährlich im Fachausschuss über die
Entwicklung der Potenziale zu berichten.
Erläuterung
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hat
das Einzelhandelskonzept (DS 08/SVV/0415) am 10.09.2008 beschlossen. In den
Leitsätzen 1 und 2 wurde der Prüfungsauftrag für die Verwaltung formuliert:
- Die Stärkung der Einkaufsinnenstadt und des
Stadtteilzentrums Babelsberg genießen Priorität vor der Stärkung oder
Entwicklung anderer Einzelhandelsnutzungen im Stadtgebiet. Ziel ist die
dauerhafte Stärkung der Innenstadt und Babelsberg durch Ansiedlung neuer
Einzelhandelsbetriebe bzw. Erweiterung bestehender Betriebe bis zum Jahr
2013.
Die Verwaltung wird
dazu im Jahr 2008 Entwicklungsflächen für den Einzelhandel in der Einkaufsinnenstadt
und im Stadtteilzentrum Babelsberg identifizieren und bei Eignung eine
Entwicklung unterstützen. Ebenso werden weitere Möglichkeiten einer
Einzelhandelsentwicklung im Bestand (z.B. Zusammenlegung von Ladenflächen)
geprüft und konkretisiert.
Im Fokus der
Untersuchungen stehen dabei Flächen ab 300 qm Verkaufsfläche. Die Verwaltung
wird für eine Entwicklung aktiv Eigentümer und Investoren ansprechen und evtl.
erforderliche Bebauungsplanverfahren einleiten bzw. sanierungsrechtliche
Instrumente anwenden.
- Ende 2008 sind die Erfolgsaussichten beider
Entwicklungsansätze hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu evaluieren,
Konfliktpotenziale für eine Entscheidung aufzubereiten und die Ergebnisse
öffentlich zu machen. Sollten Ende 2008 keine oder nur geringe Chancen zur
Realisierung der Entwicklungsansätze erkennbar sein, wird umgehend gemäß
Leitlinie 3 verfahren.
Intensive Untersuchung möglicher Potenziale
Die Untersuchung der möglichen
Potenziale erfolgte in intensiver Abstimmung der Bereiche Stadterneuerung,
Denkmalpflege, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit dem
Sanierungsträger Potsdam und Stadtkontor. Bei der Prüfung wurden (auch gemäß
Beschluss DS 08/SVV/0151) die Belange des Denkmalschutzes besonders
berücksichtigt
Um die Realisierungschancen genauer
einschätzen zu können wurden zahlreiche Gespräche mit Eigentümern, Maklern und
anderen beteiligten Behörden, z.B. dem Landesamt für Denkmalpflege, geführt.
Durch die intensive Abstimmung ist
gewährleistet, dass die Entwicklung der identifizierten Potenzialflächen unter
hinreichender Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes erfolgen kann. Eine Abstimmung von
Detailfragen kann naturgemäß erst im Baugenehmigungsverfahren erfolgen.
Bericht über Verfahrensdetails nur im nicht-öffentlichen Teil
Durch Veröffentlichung und
Diskussion des Einzelhandelskonzeptes hat sich der Druck durch Makler und Investoren in den
betroffenen Teilen der Innenstadt erheblich erhöht. Um keine weitere
Verunsicherung von Grundstückseigentümern oder Mietern zu provozieren und damit
die tatsächliche Entwicklung zu behindern, werden Details zum jetzigen
Zeitpunkt in dieser Vorlage nicht dargestellt. Es wird vorgeschlagen, zu
Details der einzelnen Potenziale mündlich in den nicht-öffentlichen Teilen der
Sitzungen der Stadtverordneten zu berichten.
Ergebnis der Untersuchung
Die Untersuchung der Flächen in
der Innenstadt und Babelsberg ergab ein kurz- bis mittelfristig (in 2-3
Jahren) realisierbares Potenzial von 7.800 m² Verkaufsfläche.
Hinzu kommen die Potenzialflächen
der südlichen Friedrich-Ebert-Straße / Am Alten Markt nach Leitlinie 5 des
Einzelhandelskonzeptes abzgl. der vorhandenen Flächen von Ebbinghaus (knapp
600m²): 1.400 m² Verkaufsfläche.
Damit sind in der Innenstadt,
Babelsberg und am Alten Markt insgesamt bis zu 9.200 m² Verkaufsfläche
in absehbarem Zeitraum realistisch entwickelbar.
Dem gegenüber steht der prognostizierte
Zusatzbedarf des Einzelhandelskonzeptes in den für die Zentrenentwicklung
besonders wichtigen Warengruppen (Bücher, Papierwaren, Spielwaren, Bekleidung,
Schuhe, Sport und Elektrowaren). Er beträgt abzüglich der konkret geplanten
Vorhaben (z.B. in der Zeppelinstraße) 8.600 m² Verkaufsfläche.
Im Ergebnis stehen in der
Einkaufsinnenstadt, Babelsberg und im Bereich der südlichen Friedrich-Ebert-Straße
mehr potenzielle Flächen zur Verfügung als nach der Prognose für die
drei genannten Warengruppen in Potsdam bis 2015 verträglich wären.
Vorrang für Innenstadtentwicklung
Aus der Gegenüberstellung der
Potenziale und dem Zusatzbedarf wird deutlich, dass es zur Zeit weder für eine
Freigabe der Sortimentsbeschränkungen in den Bahnhofspassagen noch für eine
Erweiterung des Stern-Center einen Spielraum gibt. Eine Freigabe oder
Erweiterung der Center würde die Entwicklung der nachgewiesen möglichen
Innenstadtflächen konkret behindern oder unmöglich machen und damit die
Sanierungsverfahren unzulässig erschweren.
Der Vorrang für die
Innenstadtentwicklung steht im Einklang mit den Zielen der Nationalen
Stadtentwicklungspolitik, die als neuen Förderschwerpunkt von Bund und Land
ausdrücklich die Funktionsstärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren
vorsieht. Schon in den vergangenen Jahren war dies ein zentrales Anliegen der
Städtebaufördermaßnahmen in den beiden historischen Zentren von Potsdam, die
durch die oben dargestellte Vorgehensweise weiter unterstützt werden.
Entwicklung aktiv fördern
Da nach Leitsatz 1 des
Einzelhandelskonzeptes die Stärkung der Innenstadt und Babelsberg Priorität vor
der Stärkung oder Entwicklung anderer Einzelhandelsstandorte genießt, sind
zunächst die hier aufgezeigten Potenziale zu entwickeln bzw. deren Entwicklung
zu fördern. Dazu sind die Sanierungsziele durch Neuaufstellung bzw. Änderung
der Bauleitpläne zu konkretisieren und unter Umständen auch weitere Sanierungsziele
(z.B. Reduzierung des Wohnanteils und des Biotopflächenfaktors für einzelne
Grundstücke) anzupassen.
Regelmäßiger Bericht sinnvoll
Durch die Konkretisierung der Planungen werden sich auch mögliche Verkaufsflächen und Sortimente konkretisieren. Eventuell können heute als realistisch eingeschätzte Potenziale doch nicht zeitnah entwickelt werden, weil z.B. Eigentümerinteressen konträr sind. Daher ist ein regelmäßiger Bericht zur Entwicklung sinnvoll. Vorgeschlagen wird ein halbjährlicher Bericht im Fachausschuss.
Die Erläuterung zum Prüfprozess, die
Darstellung der Potenziale und die Berechnung der Flächen erfolgt in der Anlage
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch die Vorlage entstehen keine unmittelbaren finanziellen
Auswirkungen.
Sofern die Vorhaben umgesetzt werden bzw. die
Sanierungsziele dahingehend geändert werden, können für folgende kommunale
Aufgaben finanzielle Auswirkungen entstehen:
- Planungsverfahren
- Ordnungsmaßnahmen
- Förderung
Die Finanzierung erfolgt, soweit es sich um Maßnahmen in
förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten handelt, grundsätzlich durch die
Treuhandvermögen der Sanierungsverfahren:
-
Holländisches
Viertel,
-
2.
Barocke Stadterweiterung
-
Babelsberg.
Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
der Mittel in den Treuhandvermögen, die sich aus Fördermitteln (inkl.
kommunalem Mitleistungsanteil) und Einnahmen der Verfahren zusammen setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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157,2 kB
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