Antrag - 08/SVV/0963
Grunddaten
- Betreff:
-
Klage gegen neue Kommunalverfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Ute Grimm, Carsten Herzberg und Lutz Boede, Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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12.11.2008
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03.12.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.11.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Potsdam legt
gegen die Festlegung einer Mindestfraktionsstärke von vier Stadtverordneten in
kreisfreien Städten durch § 32 I der neuen Kommunalverfassung (vom Landtag
Brandenburg am 18.12.2007 verabschiedet und am 28.09.08 in Kraft getreten, s.a.
GVBl I S. 286) Verfassungsbeschwerde gem. § 51 VerfGGBbg (Verfassungsgerichtsgesetz
Brandenburg) ein.
Der
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, einen Prozessvertreter zu benennen und die
Stadtverordneten zeitnah über die weitere Entwicklung zu unterrichten.
Erläuterung
Begründung:
Die Festlegung einer Fraktionsmindeststärke greift in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ein. Ein sachlicher Grund dafür ist nicht ersichtlich. Schon nach der alten Rechtslage hätten die Gemeindevertretungen in ihren Geschäftsordnungen höhere Mindestfraktionsstärken festlegen können. Nach unserem Wissensstand hat aber bislang keine Kommune von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Offenbar bestand kein entsprechender Regelungsbedarf.
In
der Stadt Potsdam führt eine Fraktionsmindeststärke von vier Stadtverordneten
auch nicht zu einer Bündelung, sondern zu einer Zersplitterung der Arbeit der
Gemeindevertretung. Gab es bislang sieben Fraktionen und einen fraktionslosen
Stadtverordneten, gehören der StVV heute fünf Fraktionen und sechs
fraktionslose Stadtverordnete an.
Finanzielle
Einsparungen durch die Neuregelung sind weder geplant noch zu erwarten.