Beschlussvorlage - 08/SVV/1027
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.11.2008
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18.12.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.12.2008
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28.01.2009
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Erläuterung
Begründung:
Die Änderung des Ausführungsgesetzes des SGB VIII vom
12.07.2007 macht hinsichtlich der beratenden Mitglieder (Kreisräte der
Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Lehrkräfte, ggf. Jugendliche die das
14. Lebensjahr vollendet haben) Änderungen in der Satzung des Jugendamtes
erforderlich.
In Artikel 4 Abs.3 des "Gesetzes zur Änderung des
Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch- Kinder und
Jugendhilfe- (AGKJHG)" vom 12.07.2007 heißt es : "Die bei
Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Jugendhilfeausschüsse der örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe können in ihrer bisherigen Zusammensetzung
bis zum Ablauf der Wahlperiode des Kreistages oder der
Stadtverordnetenversammlung bestehen bleiben...."
Da sich der Jugendhilfeausschuss aus stimmberechtigten und
beratenden Mitgliedern zusammensetzt und in Art. 4 Abs.3 des Änderungsgesetzes
insoweit keine Differenzierung getroffen wurde, war es zulässig, die
Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses bis zum Ablauf der Wahlperiode nicht
zu verändern.
Eine Änderung der Satzung des Jugendamtes ist aber nun mit
dem Ablauf der Wahlperiode notwendig geworden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,2 kB
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