Beschlussvorlage - 08/SVV/1027

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Änderung des Ausführungsgesetzes des SGB VIII vom 12.07.2007 macht hinsichtlich der beratenden Mitglieder (Kreisräte der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Lehrkräfte, ggf. Jugendliche die das 14. Lebensjahr vollendet haben) Änderungen in der Satzung des Jugendamtes erforderlich.

 

In Artikel 4 Abs.3 des "Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch- Kinder und Jugendhilfe- (AGKJHG)" vom 12.07.2007 heißt es : "Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Jugendhilfeausschüsse der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe können in ihrer bisherigen Zusammensetzung bis zum Ablauf der Wahlperiode des Kreistages oder der Stadtverordnetenversammlung bestehen bleiben...."

 

Da sich der Jugendhilfeausschuss aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammensetzt und in Art. 4 Abs.3 des Änderungsgesetzes insoweit keine Differenzierung getroffen wurde, war es zulässig, die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses bis zum Ablauf der Wahlperiode nicht zu verändern.

 

Eine Änderung der Satzung des Jugendamtes ist aber nun mit dem Ablauf der Wahlperiode notwendig geworden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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