Beschlussvorlage - 08/SVV/1016
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 "Medienstadt Babelsberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.12.2008
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28.01.2009
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04.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.01.2009
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24.02.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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22.01.2009
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19.02.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ ist für den Teilbereich
Emil-Jannings-/Heinrich-George-Straße zu ändern (s. Anlage 1). Das Verfahren
wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
2.
Die
Änderung soll auf den vergrößerten Teilbereich An der Sandscholle (s. Anlage 2)
ausgeweitet werden, falls eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a (1) Nr. 1
BauGB ergibt, dass die Planung voraussichtlich keine erheblichen
abwägungsrelevanten Umweltauswirkungen hat. Das Verfahren ist auch in diesem
Fall als beschleunigtes Verfahren durchzuführen.
3.
Das
Verfahren ist mit der Priorität 1I entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 3).
4.
Das
beiliegende Bebauungskonzept (s. Anlage 4) soll Ausgangspunkt der Planung sein.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- und Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe
Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass
der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen
werden wird.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des
Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die
hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht
durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und
Bauordnung für die Planung der Kindertagesstätte zu erbringenden
nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Planverfahren im öffentlichen
Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese
Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.
Für den Fall des erweiterten räumlichen Geltungsbereichs
sollen die zu erbringenden nicht hoheitlichen Leistungen durch einen Dritten
übernommen werden.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des
Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe
des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der
Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor Mitte 2009 zu rechnen.
Genauere
Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten
werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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74,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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13,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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