Beschlussvorlage - 08/SVV/1026
Grunddaten
- Betreff:
-
Garagenstandortkonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.12.2008
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28.01.2009
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04.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.01.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.02.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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22.01.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im weiteren Umgang mit den in städtischem Eigentum befindlichen Garagenstandorten ist entsprechend den Empfehlungen des Arbeitskreises Garagenstandortkonzept (Anlage 1) zu verfahren.
2. Abweichend hiervon sind entsprechend der Entscheidung zur DS 08/SVV/0831 die unter dem Titel Tiroler Damm zusammengefassten Standorte für einen Zeitraum von 10 Jahren vertraglich zu sichern. Die durch den Arbeitskreis bestätigte Empfehlung einer Grundstücksneuordnung auf Grundlage eines planerischen Konzeptes ist nicht in Angriff zu nehmen.
3. Etwaige Orientierungen für Gesellschafterbeschlüsse bei der Verwertung von Garagenstandorten, die bereits an die ProPotsdam veräußert worden sind, bleiben der jeweiligen Beratung im Hauptausschuss vorbehalten.
Erläuterung
Begründung:
Mit dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2007 zur Drucksache 07/SVV/0122 ist der
Auftrag ergangen, ein Garagenstandortkonzept vorzulegen, welches eine
verbindliche Grundlage für den künftigen Umgang mit den einzelnen
Garagenkomplexen bildet.
Orientierung für die Erarbeitung
dieses Konzeptes war eine Verfahrensweise, wie sie vergleichbare auch bei der
Erarbeitung (und Fortschreibung) des Kleingartenentwicklungskonzeptes
erfolgreich umgesetzt worden ist: Zu einer konsensorientierten Vorbereitung der
anstehenden Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung ist ein Arbeitskreis
gebildet worden, der in seiner Zusammensetzung sowohl die beteiligten Nutzerinteressen,
als auch die berührten Verwaltungsaufgaben wie auch bereits Vertreter
der Entscheidungsträger berücksichtigt. Während die Interessen der
Nutzerseite durch 3 Vertreter des „Garagenbeirates“ wahrgenommen wurden, waren
verwaltungsseitig der Kommunale Immobilien Service, die Finanzverwaltung sowie
die Stadtplanung vertreten. 5 Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung haben
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Diskussion durch einen Vertreter
mitzugestalten.
Unter Einbeziehung der Rückläufe aus
einer umfänglichen Befragung sowohl der organisierten Nutzer von
Garagenkomplexen (i.d.R. Garagenvereine) wie auch der zahlreichen individuellen
Vertragspartner hat der gebildete Arbeitskreis sich standortweise
·
mit
den Standortbedingungen, der planungsrechtlichen Situation sowie den
stadtentwicklungspolitischen Zielen befasst,
·
die
auch unter haushaltswirtschaftlichen Erwägungen erarbeitete Ausgangsbewertung
der Verwaltung zur künftigen Verwertung der Flächen erörtert
·
und
schließlich eine Empfehlung für die Entscheidung der
Stadtverordnetenversammlung zum künftigen Umgang mit dem jeweiligen Standort
abgegeben.
Wo diese Empfehlung nicht
(wie in den meisten Fällen) einvernehmlich zwischen allen Beteiligten
formuliert werden konnte, sind in der anliegenden Dokumentation der
Einzelstandorte von der deutlich mehrheitlichen Empfehlung abweichende
Positionen unter ausdrücklicher Nennung der Quelle angegeben, um ein
Höchstmaß an Transparenz für den Entscheidungsgang zu sichern.
Die Dokumentation wird ergänzt durch den bei der Erörterung erkannten aktuellen Handlungsbedarf, der sich aus der Empfehlung ergibt; daraus wird im Detail deutlich, dass der weitere Fortgang, der von den Beteiligten nunmehr auch erwartet wird, z.T. Aufwand erfordert, der nur vertretbar ist, wenn die empfohlene Handlungsorientierung durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt wird.
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags:
Nach Abschluss der Beratungen des Arbeitskreises am 01.09.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 15.09.2008 zur Drucksache 08/SVV/0831 beschlossen, für die Garagenstandorte Unter den Eichen / Meisenweg und am Tiroler Damm durch entsprechende Vertragsergänzung eine Bestandssicherung von mindestens 10 Jahren (Laufzeit der Investitionen) zu ermöglichen.
Für den Standort Unter den Eichen / Meisenweg deckt sich dies mit der Empfehlung des Arbeitskreises. Für die beiden Standorte Tiroler Damm hingegen weicht diese Entscheidung von der ergangenen Empfehlung des Arbeitskreises ab, die mehrheitlich der fachlichen Beurteilung gefolgt ist, dass die zersplitterte Eigentums- und Nutzungssituation in diesem Bereich einer Grundstücksneuordnung auf der Grundlage eines planerischen Konzeptes bedarf, um zu einer der Wertigkeit des Standortes entsprechenden Entwicklung zu kommen.
Davon ausgehend, dass die Stadtverordnetenversammlung den genannten Beschluss auch in Kenntnis der Empfehlung des Arbeitskreises nicht revidieren will, ist eine Entscheidung erforderlich, dass für diese Standorte von der Empfehlung des Arbeitskreises abgewichen werden soll. Vorbereitungen in Richtung einer Bodenneuordnung sind für diesen Fall mittelfristig nicht produktiv und sollten in der Konsequenz ausgeschlossen werden.
Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlags:
Die von der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 07.05.2008 zur Drucksache
08/SVV/0365 verfolgte Intention, auch die an die Pro Potsdam im Zuge der
Haushaltskonsolidierung übertragenen Garagenstandorte in gleicher Handhabung in
das Konzept einzubeziehen, hat sich nicht verwirklichen lassen. Die
Geschäftsführung der Pro Potsdam hat hierzu auf die besondere Situation der in
ihrem Eigentum befindlichen Standorte aufmerksam gemacht, insbesondere darauf,
dass diese Flächen (unter einer Vielzahl weiterer Grundstücke) von der
Landeshauptstadt an den Firmenverbund veräußert worden sind mit der Maßgabe,
diese zu entwickeln bzw. zu verwerten. Sie hat darüber hinaus mitgeteilt, dass
die Disposition über die Grundstücke nicht außerhalb der dafür rechtlich
vorgesehenen Gremien entschieden werden kann, und dass bei
Grundstücksgeschäften in jedem Falle vor Fassung von Gesellschafterbeschlüssen
die Information des Hauptausschusses der Landeshauptstadt sichergestellt ist.
Deshalb
sind die betroffenen Standorte lediglich nachrichtlich dokumentiert (siehe Anlage
2), dies auch ohne eine Zusammenfassung der jeweiligen Nutzerinteressen,
weil eine diesbezügliche Abfrage nicht erfolgt ist. Über den Umgang mit diesen
Flächen wird somit nur einzelfallbezogen im Zusammenhang mit der Information
des Hauptausschusses vor der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen beraten
werden können, dies unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen
Rahmenbedingungen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Entscheidungen über den Zeitpunkt und die Rahmenbedingungen
einer Verwertung von derzeit durch Garagen genutzten Baulandflächen haben
Auswirkungen auf die Erzielbarkeit und die Höhe von Erlösen, die für notwendige
Investitionen eingesetzt werden können.
Die
Auswirkungen lassen sich jedoch nicht
absolut beziffern, sondern nur im jeweiligen Vergleich von
Entscheidungsvarianten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85 kB
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2
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(wie Dokument)
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45,1 kB
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