Beschlussvorlage - 08/SVV/0992

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entwicklung der identifizierten Potenzialflächen in der Innenstadt aktiv zu unterstützen, insbesondere mit Mitteln des besonderen Städtebaurechts, der Bauleitplanung sowie der Wirtschaftsförderung.

 

  1. Die Bauleitplanverfahren nach den Beschlüssen 07/SVV/1115 zur Lockerung der Sortimentsbeschränkungen in den Bahnhofspassagen und 07/SVV/1114 zur Erweiterung der Verkaufsflächen im Stern-Center sind aufgrund der vorgelegten Ergebnisse der Potenzialanalyse in der Innenstadt und Babelsberg bis auf Weiteres nicht einzuleiten.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, halbjährlich im Fachausschuss über die Entwicklung der Potenziale zu berichten.
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Erläuterung

Begründung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat das Einzelhandelskonzept (DS 08/SVV/0415) am 10.09.2008 beschlossen. In den Leitsätzen 1 und 2 wurde der Prüfungsauftrag für die Verwaltung formuliert:

 

  1. Die Stärkung der Einkaufsinnenstadt und des Stadtteilzentrums Babelsberg genießen Priorität vor der Stärkung oder Entwicklung anderer Einzelhandelsnutzungen im Stadtgebiet. Ziel ist die dauerhafte Stärkung der Innenstadt und Babelsberg durch Ansiedlung neuer Einzelhandelsbetriebe bzw. Erweiterung bestehender Betriebe bis zum Jahr 2013.

 

Die Verwaltung wird dazu im Jahr 2008 Entwicklungsflächen für den Einzelhandel in der Einkaufsinnenstadt und im Stadtteilzentrum Babelsberg identifizieren und bei Eignung eine Entwicklung unterstützen. Ebenso werden weitere Möglichkeiten einer Einzelhandelsentwicklung im Bestand (z.B. Zusammenlegung von Ladenflächen) geprüft und konkretisiert.

 

Im Fokus der Untersuchungen stehen dabei Flächen ab 300 qm Verkaufsfläche. Die Verwaltung wird für eine Entwicklung aktiv Eigentümer und Investoren ansprechen und evtl. erforderliche Bebauungsplanverfahren einleiten bzw. sanierungsrechtliche Instrumente anwenden.

 

  1. Ende 2008 sind die Erfolgsaussichten beider Entwicklungsansätze hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu evaluieren, Konfliktpotenziale für eine Entscheidung aufzubereiten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Sollten Ende 2008 keine oder nur geringe Chancen zur Realisierung der Entwicklungsansätze erkennbar sein, wird umgehend gemäß Leitlinie 3 verfahren.

 

 

Intensive Untersuchung möglicher Potenziale

Die Untersuchung der möglichen Potenziale erfolgte in intensiver Abstimmung der Bereiche Stadterneuerung, Denkmalpflege, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit dem Sanierungsträger Potsdam und Stadtkontor. Bei der Prüfung wurden (auch gemäß Beschluss DS 08/SVV/0151) die Belange des Denkmalschutzes besonders berücksichtigt

Um die Realisierungschancen genauer einschätzen zu können wurden zahlreiche Gespräche mit Eigentümern, Maklern und anderen beteiligten Behörden, z.B. dem Landesamt für Denkmalpflege, geführt.

Durch die intensive Abstimmung ist gewährleistet, dass die Entwicklung der identifizierten Potenzialflächen unter hinreichender Berücksichtigung der Belange des  Denkmalschutzes erfolgen kann. Eine Abstimmung von Detailfragen kann naturgemäß erst im Baugenehmigungsverfahren erfolgen.

 

 

Bericht über Verfahrensdetails nur im nicht-öffentlichen Teil

Durch Veröffentlichung und Diskussion des Einzelhandelskonzeptes hat sich der Druck  durch Makler und Investoren in den betroffenen Teilen der Innenstadt erheblich erhöht. Um keine weitere Verunsicherung von Grundstückseigentümern oder Mietern zu provozieren und damit die tatsächliche Entwicklung zu behindern, werden Details zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Vorlage nicht dargestellt. Es wird vorgeschlagen, zu Details der einzelnen Potenziale mündlich in den nicht-öffentlichen Teilen der Sitzungen der Stadtverordneten zu berichten.

 

 

Ergebnis der Untersuchung

Die Untersuchung der Flächen in der Innenstadt und Babelsberg ergab ein kurz- bis mittelfristig (in 2-3 Jahren) realisierbares Potenzial von 7.800 m² Verkaufsfläche.

 

Hinzu kommen die Potenzialflächen der südlichen Friedrich-Ebert-Straße / Am Alten Markt nach Leitlinie 5 des Einzelhandelskonzeptes abzgl. der vorhandenen Flächen von Ebbinghaus (knapp 600m²): 1.400 m² Verkaufsfläche.

 

Damit sind in der Innenstadt, Babelsberg und am Alten Markt insgesamt bis zu 9.200 m² Verkaufsfläche in absehbarem Zeitraum realistisch entwickelbar.

 

Dem gegenüber steht der prognostizierte Zusatzbedarf des Einzelhandelskonzeptes in den für die Zentrenentwicklung besonders wichtigen Warengruppen (Bücher, Papierwaren, Spielwaren, Bekleidung, Schuhe, Sport und Elektrowaren). Er beträgt abzüglich der konkret geplanten Vorhaben (z.B. in der Zeppelinstraße) 8.600 m² Verkaufsfläche.

 

Im Ergebnis stehen in der Einkaufsinnenstadt, Babelsberg und im Bereich der südlichen Friedrich-Ebert-Straße mehr potenzielle Flächen zur Verfügung als nach der Prognose für die drei genannten Warengruppen in Potsdam bis 2015 verträglich wären.

 

 

Vorrang für Innenstadtentwicklung

Aus der Gegenüberstellung der Potenziale und dem Zusatzbedarf wird deutlich, dass es zur Zeit weder für eine Freigabe der Sortimentsbeschränkungen in den Bahnhofspassagen noch für eine Erweiterung des Stern-Center einen Spielraum gibt. Eine Freigabe oder Erweiterung der Center würde die Entwicklung der nachgewiesen möglichen Innenstadt­flächen konkret behindern oder unmöglich machen und damit die Sanierungsverfahren unzulässig erschweren.

 

Der Vorrang für die Innenstadtentwicklung steht im Einklang mit den Zielen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, die als neuen Förderschwerpunkt von Bund und Land ausdrücklich die Funktionsstärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren vorsieht. Schon in den vergangenen Jahren war dies ein zentrales Anliegen der Städtebaufördermaßnahmen in den beiden historischen Zentren von Potsdam, die durch die oben dargestellte Vorgehensweise weiter unterstützt werden.

 

 

Entwicklung aktiv fördern

Da nach Leitsatz 1 des Einzelhandelskonzeptes die Stärkung der Innenstadt und Babelsberg Priorität vor der Stärkung oder Entwicklung anderer Einzelhandelsstandorte genießt, sind zunächst die hier aufgezeigten Potenziale zu entwickeln bzw. deren Entwicklung zu fördern. Dazu sind die Sanierungsziele durch Neuaufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne zu konkretisieren und unter Umständen auch weitere Sanierungsziele (z.B. Reduzierung des Wohnanteils und des Biotopflächenfaktors für einzelne Grundstücke) anzupassen.

 

 

Regelmäßiger Bericht sinnvoll

Durch die Konkretisierung der Planungen werden sich auch mögliche Verkaufsflächen und Sortimente konkretisieren. Eventuell können heute als realistisch eingeschätzte Potenziale doch nicht zeitnah entwickelt werden, weil z.B. Eigentümerinteressen konträr sind. Daher ist ein regelmäßiger Bericht zur Entwicklung sinnvoll. Vorgeschlagen wird ein halbjährlicher Bericht im Fachausschuss.

 

 

Die Erläuterung zum Prüfprozess, die Darstellung der Potenziale und die Berechnung der Flächen erfolgt in der Anlage

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch die Vorlage entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 

Sofern die Vorhaben umgesetzt werden bzw. die Sanierungsziele dahingehend geändert werden, können für folgende kommunale Aufgaben finanzielle Auswirkungen entstehen:

- Planungsverfahren

- Ordnungsmaßnahmen

- Förderung

 

Die Finanzierung erfolgt, soweit es sich um Maßnahmen in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten handelt, grundsätzlich durch die Treuhandvermögen der Sanierungsverfahren:

-          Holländisches Viertel,

-          2. Barocke Stadterweiterung

-          Babelsberg.

 

Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel in den Treuhandvermögen, die sich aus Fördermitteln (inkl. kommunalem Mitleistungsanteil) und Einnahmen der Verfahren zusammen setzen.

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Anlagen

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