Beschlussvorlage - 08/SVV/1016

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ ist für den Teilbereich Emil-Jannings-/Heinrich-George-Straße zu ändern (s. Anlage 1). Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

2.      Die Änderung soll auf den vergrößerten Teilbereich An der Sandscholle (s. Anlage 2) ausgeweitet werden, falls eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a (1) Nr. 1 BauGB ergibt, dass die Planung voraussichtlich keine erheblichen abwägungsrelevanten Umweltauswirkungen hat. Das Verfahren ist auch in diesem Fall als beschleunigtes Verfahren durchzuführen.

3.      Das Verfahren ist mit der Priorität 1I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 3).

4.      Das beiliegende Bebauungskonzept (s. Anlage 4) soll Ausgangspunkt der Planung sein.

Reduzieren

Erläuterung

Siehe Anlage 1 und 2 Aufstellungsbeschlüsse zur 4. Änd.   2 pdf-Datei

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Planungs- und Verfahrenskosten

Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung für die Planung der Kindertagesstätte zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.

Für den Fall des erweiterten räumlichen Geltungsbereichs sollen die zu erbringenden nicht hoheitlichen Leistungen durch einen Dritten übernommen werden.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor Mitte 2009 zu rechnen.

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...