Beschlussvorlage - 08/SVV/1026

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.      Im weiteren Umgang mit den in städtischem Eigentum befindlichen Garagenstandorten ist entsprechend den Empfehlungen des Arbeitskreises Garagenstandortkonzept (Anlage 1) zu verfahren.

2.      Abweichend hiervon sind entsprechend der Entscheidung zur DS 08/SVV/0831 die unter dem Titel Tiroler Damm zusammengefassten Standorte für einen Zeitraum von 10 Jahren vertraglich zu sichern. Die durch den Arbeitskreis bestätigte Empfehlung einer Grundstücksneuordnung auf Grundlage eines planerischen Konzeptes ist nicht in Angriff zu nehmen.

3.      Etwaige Orientierungen für Gesellschafterbeschlüsse bei der Verwertung von Garagenstandorten, die bereits an die ProPotsdam veräußert worden sind, bleiben der jeweiligen Beratung im Hauptausschuss vorbehalten.

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Erläuterung

Begründung:

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2007 zur Drucksache 07/SVV/0122 ist der Auftrag ergangen, ein Garagenstandortkonzept vorzulegen, welches eine verbindliche Grundlage für den künftigen Umgang mit den einzelnen Garagenkomplexen bildet.

Orientierung für die Erarbeitung dieses Konzeptes war eine Verfahrensweise, wie sie vergleichbare auch bei der Erarbeitung (und Fortschreibung) des Kleingartenentwicklungskonzeptes erfolgreich umgesetzt worden ist: Zu einer konsensorientierten Vorbereitung der anstehenden Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung ist ein Arbeitskreis gebildet worden, der in seiner Zusammensetzung sowohl die beteiligten Nutzerinteressen, als auch die berührten Verwaltungs­aufgaben wie auch bereits Vertreter der Entscheidungsträger berücksichtigt. Während die Interessen der Nutzerseite durch 3 Vertreter des „Garagenbeirates“ wahrgenommen wurden, waren verwaltungsseitig der Kommunale Immobilien Service, die Finanzverwaltung sowie die Stadtplanung vertreten. 5 Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Diskussion durch einen Vertreter mitzugestalten.

Unter Einbeziehung der Rückläufe aus einer umfänglichen Befragung sowohl der organisierten Nutzer von Garagenkomplexen (i.d.R. Garagenvereine) wie auch der zahlreichen individuellen Vertragspartner hat der gebildete Arbeitskreis sich standortweise

·       mit den Standortbedingungen, der planungsrechtlichen Situation sowie den stadtentwicklungspolitischen Zielen befasst,

·       die auch unter haushaltswirtschaftlichen Erwägungen erarbeitete Ausgangsbewertung der Verwaltung zur künftigen Verwertung der Flächen erörtert

·       und schließlich eine Empfehlung für die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zum künftigen Umgang mit dem jeweiligen Standort abgegeben.

Wo diese Empfehlung nicht (wie in den meisten Fällen) einvernehmlich zwischen allen Beteiligten formuliert werden konnte, sind in der anliegenden Dokumentation der Einzelstandorte von der deutlich mehrheitlichen Empfehlung abweichende Positionen unter ausdrücklicher Nennung der Quelle angegeben, um ein Höchstmaß an Transparenz für den Entscheidungsgang zu sichern.

Die Dokumentation wird ergänzt durch den bei der Erörterung erkannten aktuellen Handlungsbedarf, der sich aus der Empfehlung ergibt; daraus wird im Detail deutlich, dass der weitere Fortgang, der von den Beteiligten nunmehr auch erwartet wird, z.T. Aufwand erfordert, der nur vertretbar ist, wenn die empfohlene Handlungsorientierung durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt wird.

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags:

Nach Abschluss der Beratungen des Arbeitskreises am 01.09.2008 hat die Stadtverordneten­versammlung in ihrer Sitzung am 15.09.2008 zur Drucksache 08/SVV/0831 beschlossen, für die Garagenstandorte Unter den Eichen / Meisenweg und am Tiroler Damm durch entsprechende Vertragsergänzung eine Bestandssicherung von mindestens 10 Jahren (Laufzeit der Investitionen) zu ermöglichen.

Für den Standort Unter den Eichen / Meisenweg deckt sich dies mit der Empfehlung des Arbeitskreises. Für die beiden Standorte Tiroler Damm hingegen weicht diese Entscheidung von der ergangenen Empfehlung des Arbeitskreises ab, die mehrheitlich der fachlichen Beurteilung gefolgt ist, dass die zersplitterte Eigentums- und Nutzungssituation in diesem Bereich einer Grundstücks­neuordnung auf der Grundlage eines planerischen Konzeptes bedarf, um zu einer der Wertigkeit des Standortes entsprechenden Entwicklung zu kommen.

Davon ausgehend, dass die Stadtverordnetenversammlung den genannten Beschluss auch in Kenntnis der Empfehlung des Arbeitskreises nicht revidieren will, ist eine Entscheidung erforderlich, dass für diese Standorte von der Empfehlung des Arbeitskreises abgewichen werden soll. Vorbereitungen in Richtung einer Bodenneuordnung sind für diesen Fall mittelfristig nicht produktiv und sollten in der Konsequenz ausgeschlossen werden.

Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlags:

Die von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 07.05.2008 zur Drucksache 08/SVV/0365 verfolgte Intention, auch die an die Pro Potsdam im Zuge der Haushaltskonsolidierung übertragenen Garagenstandorte in gleicher Handhabung in das Konzept einzubeziehen, hat sich nicht verwirklichen lassen. Die Geschäftsführung der Pro Potsdam hat hierzu auf die besondere Situation der in ihrem Eigentum befindlichen Standorte aufmerksam gemacht, insbesondere darauf, dass diese Flächen (unter einer Vielzahl weiterer Grundstücke) von der Landeshauptstadt an den Firmenverbund veräußert worden sind mit der Maßgabe, diese zu entwickeln bzw. zu verwerten. Sie hat darüber hinaus mitgeteilt, dass die Disposition über die Grundstücke nicht außerhalb der dafür rechtlich vorgesehenen Gremien entschieden werden kann, und dass bei Grundstücksgeschäften in jedem Falle vor Fassung von Gesellschafterbeschlüssen die Information des Hauptausschusses der Landeshauptstadt sichergestellt ist.

Deshalb sind die betroffenen Standorte lediglich nachrichtlich dokumentiert (siehe Anlage 2), dies auch ohne eine Zusammenfassung der jeweiligen Nutzerinteressen, weil eine diesbezügliche Abfrage nicht erfolgt ist. Über den Umgang mit diesen Flächen wird somit nur einzelfallbezogen im Zusammenhang mit der Information des Hauptausschusses vor der Fassung von Gesellschafter­beschlüssen beraten werden können, dies unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Entscheidungen über den Zeitpunkt und die Rahmenbedingungen einer Verwertung von derzeit durch Garagen genutzten Baulandflächen haben Auswirkungen auf die Erzielbarkeit und die Höhe von Erlösen, die für notwendige Investitionen eingesetzt werden können.

 

Die Auswirkungen lassen sich jedoch nicht  absolut beziffern, sondern nur im jeweiligen Vergleich von Entscheidungsvarianten.

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Anlagen

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