Beschlussvorlage - 09/SVV/0190

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Potsdam zugelassenen Taxen – Taxitarifverordnung – der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

Darstellung Antragsgründe

 

Der Taxiverband Berlin, Brandenburg e.V. hat im April 2008 einen Antrag auf Erhöhung der derzeitig existierenden Taxitarife bei der Stadtverwaltung Potsdam eingereicht. Dieser wurde im Juni diesen Jahres noch einmal überarbeitet und in einer vereinfachten Form dargereicht. Zurzeit gilt in der Landeshauptstadt Potsdam die Taxitarifordnung vom 07.12.2004, veröffentlicht im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 24 vom 30. Dezember 2004.

Mit dem Antrag auf Neufassung der Taxitarifverordnung begehrt der Taxiverband eine Berücksichtigung der Gegebenheiten der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation. Das Taxigewerbe ist bekanntermaßen ein Indikator der wirtschaftlichen Gesamtsituation einer Region und erfährt als reines Dienstleistungsgewerbe, entsprechend dem allgemein als sehr zurückhaltend einzuschätzendem Konsumverhalten der Bevölkerung, einen verhältnismäßig starken Umsatzrückgang.

 

Begründet wird dieser Antrag insbesondere mit dem Anstieg sämtlicher Kosten für die Unterhaltung der Fahrzeuge, der Treibstoffpreise und nicht zuletzt auch der Personalkosten. Es wird darauf verwiesen, dass die Dienstleistung am Kunden höchste Priorität hat und diese sollte in den nächsten Jahren ausgewogen, präsent, übersichtlich und kundenorientiert spürbar sein.

 

Die Taxitarife der jetzt gültigen Verordnung gewährleisten nicht mehr die gesetzlich geforderte Wirtschaftlichkeit (Insolvenzschutz) der Unternehmen und den zu kalkulierenden Unternehmerlohn. Der entscheidende Grundsatz bei der Prüfung der Beförderungsentgelte gem. § 51 PBefG ist, dass die Beförderungsentgelte so festgesetzt werden müssen, dass sie zumindest kostendeckend sind.

 

In der Landeshauptstadt Potsdam gibt es 115 zugelassene Taxiunternehmen, davon sind 91 Einzelunternehmen, 15 Zwei- bzw. Dreiwagenunternehmer und 9 Großunternehmer mit einem Fahrzeugbestand von 4 bis 12 Taxen.

Dem Taxiverband Berlin, Brandenburg e.V. sind 90, der insgesamt 115 in Potsdam zugelassenen Unternehmen mit insgesamt 170 von 193 Fahrzeugen angeschlossen. Somit wird der Antrag von der Mehrzahl der Potsdamer Unternehmen unterstützt. Auch die Industrie- und Handelskammer Potsdam hat auf Grund der enormen Preisentwicklung in den letzten Jahren einer Erhöhung der Tarife zugestimmt. Gleichlautende Anträge gibt es bereits im Landkreis Potsdam-Mittelmark, Frankfurt/Oder bzw. in der Landeshauptstadt Magdeburg.

 

Kostenvergleich

 

      Es ist festzustellen, dass die gesamten Lebenshaltungskosten, die Preise für Mineralöl und Diesel prozentual im Vergleich zum Jahre 2003, dort wurde die letzte Erhöhung der Tarife beantragt und beschlossen, gravierend gestiegen sind.

Vergleichbar sind die gestiegenen Preise beim Diesel, denn rund 95 % der Taxen werden mit diesem Kraftstoff betankt.

 

Dieselkosten

Januar 2004

Januar 2005

Januar 2006

Juni 2008

Januar 2009

 

0,86 €

0,944 €

1,075 €

1,49 €

1,10 €

 

 

In einem Zeitraum von Januar 2004 bis Januar 2009 ist dahingehend ein Preisanstieg von 27,9%

zu verzeichnen.

Der Kraftfahrer-Preisindex (Anlage 1) stieg vom Januar 2005 = 96,4 bis Januar 2008 auf 109,2. Unter diesen Preisindex fallen alle für den Kraftfahrer relevanten Ausgaben. Hier umfassen die Steigerungen im o.g. Zeitraum beispielsweise die Bereiche Kfz.-Versicherung von 100,9 auf 108,9, für  Reparatur/ Pflege von Januar 2005 = 98,8 bis Januar 2008 = 108,2, Kraftstoffe von 89,2 auf 115,1.

Seit der letzten Tariferhöhung, welche im Januar 2004 in Kraft getreten ist, sind Preisänderungen zu verzeichnen, die sich speziell auch im Taxigewerbe niederschlagen. Allgemein seien hier nur die Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die Auswirkungen der Kraftfahrzeugsteuerreform zu nennen.

 

Die Summe weiterer Aufwendungen für den gesicherten Fahrzeugbetrieb (Instandhaltung, Versicherung, Abschreibungsausgleich, jährliche Haupt- und Abgasuntersuchung, jährliche Eichung der Taxameter u. a.) ist ebenfalls in den letzten vier Jahren erheblich angestiegen.

 

Aufbringen musste ein Einwagenunternehmer für Motoröl, Reifen, Wartung und Reparaturen, TÜV und Eichung:

2004 – 2.635,20 € 2005 – 3.420,85 €

 

Taxen müssen im Rahmen der Personenbeförderung weitaus höhere Versicherungsprämien für ihr Fahrzeug zahlen.

März 2004 – 306,86 €   Juli 2008 – 610,86 €

 

Bei einem Unternehmer mit 3 Fahrzeugen stellt sich ein Vergleich der Kraftfahrzeugkosten wie folgt dar:

2005 – 37.807,00 € 2007 – 38.737,00 €

 

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wirkte sich beispielsweise auf die Haftpflichtversicherungen aus.

 

2005 – 3.540 € Þ 19 % MWSt. = 3.947,00 €

 

 

Schlussfolgerungen

 

      Die seit 2004 ständig gestiegenen Betriebskosten (einschließlich der Lohn- und Lohnnebenkosten) gefährden bei gleichbleibenden Tarifen die Existenz der Unternehmen, weil die gem. § 13 Abs. 1 PBefG zu gewährleistende Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Unternehmens Voraussetzung für die Genehmigung zur Personenbeförderung ist. Der Unternehmer muss stets in der Lage sein, die aus dem Betrieb erwachsenen Verbindlichkeiten zu erfüllen und seine Fahrzeuge in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten. Das bedeutet, dass jeder Unternehmer in der Verantwortung steht, die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit seines Betriebes nachzuweisen (was im Falle einer mangelnden Leistungsfähigkeit den Entzug der Taxikonzession bedeuten würde). Somit besteht für die Kommune die Verpflichtung, durch eine entsprechend kostendeckende Taxitarifordnung die Unternehmen überhaupt in die Lage zu versetzen, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

 

      Da unter Wertung dieser dargestellten betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich eine Wirtschaftlichkeit für die Mehrzahl der Betriebe nicht mehr darstellt, erscheint insbesondere unter dem Gesichtspunkt des besonderen Interesses der Allgemeinheit an einer (verkehrs-)sicheren Abwicklung des rechtlich, dem öffentlichen Personennahverkehr gleichgestellten Taxigewerbes, eine Taxitariferhöhung notwendig und angemessen.

Im Gegensatz zur Tarifentwicklung im übrigen öffentlichen Personennahverkehr, wo durchschnittlich eine Tariferhöhung pro Jahr zu verzeichnen war, blieben trotz vergleichbarer Betriebsform und Unternehmerstruktur die Taxitarife seit nunmehr vier Jahren unverändert.

Die Taxiunternehmer sind von einer Genehmigung der Tariferhöhung durch die Kommune abhängig.

 


Vorschlag

 

      Im Ergebnis der summarischen und stichprobengestützten Prüfungen wird der nachstehende Entwurf der Taxitarifverordnung zur Entscheidung vorgelegt:

 

Der veränderte Tarif sollte wie folgt festgelegt werden:

 

                                                                        derzeitiger Tarif  neu beantragter Tarif Erhöhung in %

a) Einschaltgebühr für Taxen

    mit 5 Sitzplätzen                                          2,50 EUR    3,50 EUR                40 %

 

b) Einschaltgebühr für Taxen

    mit mehr als 5 Sitzplätzen                              5,50 EUR    6,50 EUR                18 %

 

c) Entgelte je km

    werktags von 06:00 bis 22:00 Uhr                    1,25 EUR    1,60 EUR                28 %

 

    werktags von 22:00 bis 06:00 Uhr

    sowie an Sonn- und Feiertagen                   1,35 EUR    1,70 EUR                26 %

 

d) Wartezeit je Minute                                      0,25 EUR    0,35 EUR                40 %

 

e) Gebühren für bargeldlose Zahlung            1,00 EUR    1,00 EUR                  0 %

 

f) Gebühr für sperrige Güter, die nicht

   in einen Limousinen-Kofferraum passen            3,00 EUR    3,00 EUR                  0 %

 

Der Vergleich mit Städten annähernder Einwohnerzahl (Anlage 2) zeigt, dass der vorliegende Taxitarif mit der zumutbaren Erhöhung von 21 % im Durchschnitt der Kommunen liegt.

 

Die vorgelegte Taxitarifverordnung steht wegen der moderaten Beförderungsentgelte durchaus mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl im Einklang und sollte so festgelegt werden.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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