Antrag - 09/SVV/0061
Grunddaten
- Betreff:
-
Schnellstmögliche Behebung von Brandschutzmängeln an Potsdamer Schulen und Kitas
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
28.01.2009
| |||
|
04.03.2009
| |||
|
06.05.2009
| |||
|
04.11.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
18.03.2009
| |||
|
20.05.2009
| |||
|
17.06.2009
| |||
|
19.08.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
24.03.2009
| |||
|
09.06.2009
| |||
|
29.09.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
24.03.2009
| |||
|
28.04.2009
| |||
|
25.08.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
15.04.2009
| |||
|
29.04.2009
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung Potsdam fordert die Verwaltung dazu auf, in ihrem
Verantwortungsbereich liegende Potsdamer Schulen und Kitas bekannte
Brandschutzmängel schnellstmöglich zu beheben.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist dazu eine Prioritätenliste mit allen bekannten
Mängeln, gewichtet nach Mängeln im 1. und 2. Fluchtwegen untersetzt mit einer
belastbaren Kostenschätzung und Benennung der Verantwortlichen, bis zur
März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Alle Mängel
in 1. Fluchtwegen sind unverzüglich zu beheben.
Sämtliche
weitere Mängel sind bis zum Ende der Sommerferien 2009 planmäßig zu beheben.
Der
Finanzbeigeordnete wird aufgefordert mit dem KIS Werksausschuss der
Stadtverordnetenversammlung in seiner Märsitzung 2009 eine Finanzierung der
Maßnahme vorzuschlagen.
Bis zur Abstellung
aller Brandschutzmängel werden die Schulleiterinnen und Schulleiter der
betroffenen Schulen aufgefordert durch geeignete organisatorische Maßnahmen
eine Benutzung von unsicheren Räumen durch schutzbefohlene Kinder zu
unterlassen.
In jeder
Sitzung des Bildungs- und Bauausschusses ist über den Planungsfortschritt und
Arbeitsentwicklung zu berichten.
Erläuterung
Begründung:
Seit Mitte
der 90-er Jahre ist durch die obere Bauaufsicht Brandenburgs die Gefährdungslage
an Brandenburger Schulen benannt. Die Anforderungen der
Schulbau-Richtlinie-SchulbauR gemäß Abschnitt 3 /(Rettungswege) ist in
Verbindung mit dem Brandenburgischen Bauordnung dort dem §78 (Anpassung
bestehender baulicher Anlagen) zeitnah nachzubessern. Bei Mängel in 1.
Fluchtwegen erscheint grundsätzlich ein unmittelbarer Handlungszwang gegeben.