Antrag - 09/SVV/0142
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsgebühr für das Potsdamer Frauenhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/Familienpartei
- Einreicher*:
- Fraktion FDP/Familien-Partei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
04.03.2009
| |||
|
01.04.2009
| |||
|
06.05.2009
| |||
|
03.06.2009
| |||
|
04.11.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
17.03.2009
| |||
|
21.04.2009
| |||
|
19.05.2009
| |||
|
22.09.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
18.03.2009
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Autonomen Frauenzentrum e. V. ab 2010
eine Pauschale zum Erlass der Nutzungsgebühr in Höhe von 25.000 Euro zur
Verfügung zu stellen. Dadurch kann die zu entrichtende Nutzungsgebühr, die
misshandelte und schutzsuchende Frauen und Kinder im Frauenhaus und in den
Zufluchtswohnungen bisher entrichten mussten, erlassen werden.
Erläuterung
Begründung:
Frauenhäuser sind notwendige Institutionen mit örtlicher Bedeutung
und überörtlichen Einzugsbereich.
Für den größten Teil misshandelter Frauen und ihrer Kinder werden
die täglich anfallenden Nutzungsgebühren von 7 Euro und 3 pro Kind bei SGB II bzw. SGB XII erstattet.
Keine Kostenübernahme erfolgt z. B. bei Studentinnen, Auszubildenden, Frauen
mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, Frauen ohne eigenes Einkommen und bei
misshandelten Frauen, die weniger als eine Woche im Frauenhaus bleiben.
Das Frauenhaus verliert dadurch eingeplante Mittel die zur
Aufrechterhaltung des Betriebs nötig sind.
Der Beschluss ist erforderlich, um allen
betroffenen Frauen und Kindern einen gleichwertigen Zugang zu den benötigten
Hilfen zu verschaffen.