Antrag - 09/SVV/0746

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Oberbürgermeister soll dafür Sorge tragen, dass für Planungen und Bauvorhaben in der Auftraggeberschaft der Landeshauptstadt Potsdam sowie der kommunalen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam, sowohl Neuplanungen als auch Planungen im Bestand betreffend, in den Aufgabenfeldern

 

         a)      Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung

         b)      Landschafts- und Freiraumplanung

         c)      Planung von Gebäuden und Innenräumen

         d)      Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen

 

         jeweils ein Planungs- bzw. Architekturwettbewerb nach den ab dem 01. Januar 2009 bundesweit eingeführten Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der aktuellen Fassung durchgeführt wird.

 

2.      Der Oberbürgermeister soll bei den unter Punkt 1 aufgeführten und das Territorium der Landeshauptstadt Potsdam berührenden Planungen und Bauvorhaben des Landes und des Bundes auf die Durchführung von Planungs- bzw. Architekturwettbewerben nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der aktuellen Fassung hinwirken.

 

3.      Mit Ausnahme von offenen Wettbewerben gemäß § 3 Abs.1 RPW sind für die, das Territorium der Landeshauptstadt berührenden Wettbewerbe mindestens ein Drittel der Teilnehmer aus kleineren Büroorganisationen sowie Berufsanfänger einzubeziehen. Bei der Auswahl der Teilnehmer dürfen quantitative Kriterien nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend ist die Gewähr einer qualifizierten Ideenfindung.

 

4.      Die Wahl der in § 3 RPW aufgeführten Wettbewerbsarten und -verfahren obliegt den fachlich zuständigen Gremien der Stadtverordnetenversammlung.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

zu 1.

 

Zur Begründung der Wettbewerbserfordernisse ist nichts zutreffender als die nachfolgend zitierte Präambel der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der aktuellen Fassung vom 12. September 2008 (siehe Anlage), gemäß des Einführungserlasses des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 21.11.2008:

 

"Die Bedeutung des öffentlichen Raums und die Qualität der gebauten Umwelt für unsere Gesellschaft sind unumstritten. Bei großen Bauaufgaben ist es selbstverständlich, dass eben diese Qualität am ehesten mithilfe des Ideen-Wettstreits um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben erreicht und erhalten werden kann. Aber auch bei kleineren Baumaßnahmen und beim Bauen im Bestand hat sich diese Form der Vergabe von Planungsleistungen bewährt.

 

Alle Regeln für derartige Wettbewerbe in Deutschland beruhen auf bereits 1867 definierten elementaren Grundsätzen und Prinzipien. Diese Grundsätze haben bis heute ihre Gültigkeit:

 

-     Die Gleichbehandlung aller Teilnehmer im Wettbewerb, auch im Bewerbungsverfahren

-     Die klare und eindeutige Aufgabenstellung

-     Das angemessene Preis-Leistungs-Verhältnis

-     Das kompetente Preisgericht

-     Die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge

-     Das Auftragsversprechen

 

Wettbewerbe nach Regeln, die auf diesen Grundsätzen basieren, bieten ein Zeit und Kosten sparendes Planungs- und Vergabeinstrument. Wettbewerbe erlauben es den Auftraggebern, in einem klar strukturierten, transparenten Verfahren den geeigneten Auftragnehmer zu finden. Auftraggeber und Auftragnehmer finden auf faire und partnerschaftliche Weise zueinander. Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus und fördern innovative Lösungen.

 

Zukunftsgerechte Qualität des Bauens und Modernisierens entwickelt sich insbesondere über qualifizierte Wettbewerbe. Dabei sind sowohl die ästhetische, technische, funktionale, ökologische und soziokulturelle wie auch die wirtschaftliche Qualität von Neubauten und zu modernisierenden Gebäuden sowie von städtebaulichen und Infrastruktur-Entwürfen gemeint. Wettbewerbe dienen nicht nur der Qualitätsfindung, sie sind auch ein hervorragendes Instrument der öffentlichen Vermittlung von Architektur und Baukultur."

 

 

zu 2.

 

Planungen und Bauten des Landes und des Bundes können einen nicht unwesentlichen Einfluss auf das städtebauliche und architektonische Erscheinungsbild der Landeshauptstadt Potsdam ausüben. Die Kommune sollte über die ihr vom Gesetzgeber übertragene Planungshoheit hinaus auch die Entwicklung und Festigung einer diskriminierungsfreien und transparenten Bau- und Planungskultur fördern und dieses auch von anderen öffentlichen Auftraggebern fordern.

 

 

zu 3.

 

Berufsanfänger und kleinere Büroeinheiten stehen aufgrund nicht genügend quantitativer, technischer und fiskalischer Referenzen einer Ausgrenzung gegenüber. Dieses ist Wettbewerbsverzerrend, da es hier um eine Ideenfindung im Sinne einer geistig-schöpferische Leistungserbringung geht. In den Vordergrund ist die Förderung der Ideen zu stellen, daraus ergibt sich eine Vielfalt für die planerischen und baulichen Entscheidungsprozesse.

 

 

zu 4.

 

Die Entscheidungsfindung zur Wahl der Wettbewerbsarten und -verfahren ist transparent zu gestalten. Die öffentlich tagenden Gremien der Stadtverordnetenversammlung sind geeignete Träger eines transparent durchzuführenden Entscheidungsprozesses.

 

 

Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW)  in der aktuellen Fassung vom 12. September 2008 siehe: www.bmvbs.de/Bauwesen/Baukultur-,3108/Planungswettbewerbe.htm

 

 

Loading...