Antrag - 09/SVV/0746
Grunddaten
- Betreff:
-
Wettbewerbe für Planungen und Bauvorhaben in der Auftraggeberschaft der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.09.2009
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07.10.2009
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04.11.2009
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02.12.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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29.09.2009
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13.10.2009
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27.10.2009
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10.11.2009
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24.11.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Oberbürgermeister soll dafür Sorge tragen, dass für Planungen und Bauvorhaben in der Auftraggeberschaft der Landeshauptstadt Potsdam sowie der kommunalen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam, sowohl Neuplanungen als auch Planungen im Bestand betreffend, in den Aufgabenfeldern
a) Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung
b) Landschafts- und Freiraumplanung
c) Planung von Gebäuden und Innenräumen
d) Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
jeweils ein Planungs- bzw. Architekturwettbewerb nach den ab dem 01. Januar 2009 bundesweit eingeführten Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der aktuellen Fassung durchgeführt wird.
2. Der Oberbürgermeister soll bei den unter Punkt 1 aufgeführten und das Territorium der Landeshauptstadt Potsdam berührenden Planungen und Bauvorhaben des Landes und des Bundes auf die Durchführung von Planungs- bzw. Architekturwettbewerben nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der aktuellen Fassung hinwirken.
3. Mit Ausnahme von offenen Wettbewerben gemäß § 3 Abs.1 RPW sind für die, das Territorium der Landeshauptstadt berührenden Wettbewerbe mindestens ein Drittel der Teilnehmer aus kleineren Büroorganisationen sowie Berufsanfänger einzubeziehen. Bei der Auswahl der Teilnehmer dürfen quantitative Kriterien nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend ist die Gewähr einer qualifizierten Ideenfindung.
4. Die Wahl der in § 3 RPW aufgeführten Wettbewerbsarten und -verfahren obliegt den fachlich zuständigen Gremien der Stadtverordnetenversammlung.
Erläuterung
Begründung:
zu 1.
Zur Begründung der Wettbewerbserfordernisse ist nichts
zutreffender als die nachfolgend zitierte Präambel der Richtlinien für
Planungswettbewerbe (RPW) in der aktuellen Fassung vom 12. September 2008
(siehe Anlage), gemäß des Einführungserlasses des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 21.11.2008:
"Die Bedeutung des öffentlichen Raums und die Qualität
der gebauten Umwelt für unsere Gesellschaft sind unumstritten. Bei großen
Bauaufgaben ist es selbstverständlich, dass eben diese Qualität am ehesten
mithilfe des Ideen-Wettstreits um die beste Lösung für städtebauliche,
architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben erreicht und
erhalten werden kann. Aber auch bei kleineren Baumaßnahmen und beim Bauen im
Bestand hat sich diese Form der Vergabe von Planungsleistungen bewährt.
Alle Regeln für derartige Wettbewerbe in Deutschland beruhen
auf bereits 1867 definierten elementaren Grundsätzen und Prinzipien. Diese
Grundsätze haben bis heute ihre Gültigkeit:
- Die Gleichbehandlung
aller Teilnehmer im Wettbewerb, auch im Bewerbungsverfahren
- Die klare und eindeutige
Aufgabenstellung
- Das angemessene
Preis-Leistungs-Verhältnis
- Das kompetente Preisgericht
- Die Anonymität der
Wettbewerbsbeiträge
- Das Auftragsversprechen
Wettbewerbe nach Regeln, die auf diesen Grundsätzen basieren, bieten ein Zeit und Kosten sparendes Planungs- und Vergabeinstrument. Wettbewerbe erlauben es den Auftraggebern, in einem klar strukturierten, transparenten Verfahren den geeigneten Auftragnehmer zu finden. Auftraggeber und Auftragnehmer finden auf faire und partnerschaftliche Weise zueinander. Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus und fördern innovative Lösungen.
Zukunftsgerechte Qualität des Bauens und Modernisierens
entwickelt sich insbesondere über qualifizierte Wettbewerbe. Dabei sind sowohl
die ästhetische, technische, funktionale, ökologische und soziokulturelle wie
auch die wirtschaftliche Qualität von Neubauten und zu modernisierenden
Gebäuden sowie von städtebaulichen und Infrastruktur-Entwürfen gemeint.
Wettbewerbe dienen nicht nur der Qualitätsfindung, sie sind auch ein
hervorragendes Instrument der öffentlichen Vermittlung von Architektur und
Baukultur."
zu 2.
Planungen und Bauten des Landes und des Bundes können einen
nicht unwesentlichen Einfluss auf das städtebauliche und architektonische
Erscheinungsbild der Landeshauptstadt Potsdam ausüben. Die Kommune sollte über
die ihr vom Gesetzgeber übertragene Planungshoheit hinaus auch die Entwicklung
und Festigung einer diskriminierungsfreien und transparenten Bau- und
Planungskultur fördern und dieses auch von anderen öffentlichen Auftraggebern
fordern.
zu 3.
Berufsanfänger und kleinere Büroeinheiten stehen aufgrund
nicht genügend quantitativer, technischer und fiskalischer Referenzen einer
Ausgrenzung gegenüber. Dieses ist Wettbewerbsverzerrend, da es hier um eine
Ideenfindung im Sinne einer geistig-schöpferische Leistungserbringung geht. In
den Vordergrund ist die Förderung der Ideen zu stellen, daraus ergibt sich eine
Vielfalt für die planerischen und baulichen Entscheidungsprozesse.
zu 4.
Die Entscheidungsfindung zur Wahl der Wettbewerbsarten und
-verfahren ist transparent zu gestalten. Die öffentlich tagenden Gremien der
Stadtverordnetenversammlung sind geeignete Träger eines transparent
durchzuführenden Entscheidungsprozesses.
Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der aktuellen Fassung vom 12. September 2008 siehe: www.bmvbs.de/Bauwesen/Baukultur-,3108/Planungswettbewerbe.htm