Antrag - 09/SVV/0142

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Autonomen Frauenzentrum e. V. ab 2010 eine Pauschale zum Erlass der Nutzungsgebühr in Höhe von 25.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Dadurch kann die zu entrichtende Nutzungsgebühr, die misshandelte und schutzsuchende Frauen und Kinder im Frauenhaus und in den Zufluchtswohnungen bisher entrichten mussten, erlassen werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Frauenhäuser sind notwendige Institutionen mit örtlicher Bedeutung und überörtlichen Einzugsbereich.

Für den größten Teil misshandelter Frauen und ihrer Kinder werden die täglich anfallenden Nutzungsgebühren von 7 Euro und 3 pro Kind  bei SGB II bzw. SGB XII erstattet. Keine Kostenübernahme erfolgt z. B. bei Studentinnen, Auszubildenden, Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, Frauen ohne eigenes Einkommen und bei misshandelten Frauen, die weniger als eine Woche im Frauenhaus bleiben.

Das Frauenhaus verliert dadurch eingeplante Mittel die zur Aufrechterhaltung des Betriebs nötig sind.

Der Beschluss ist erforderlich, um allen betroffenen Frauen und Kindern einen gleichwertigen Zugang zu den benötigten Hilfen zu verschaffen.

 

 

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