Antrag - 09/SVV/1072

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird in

§ 1 um folgenden Absatz 3 ergänzt:

 

3. Alle Stadtverordneten haben Rederecht in allen Ausschusssitzungen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Demokratische Meinungsbildung sollte in öffentlicher Debatte durch den Austausch von Argumenten erfolgen. Die von der Stadt Potsdam durch Verfassungsbeschwerde angegriffene Festlegung einer Mindestfraktionsstärke von vier Stadtverordneten schließt pauschal 10 % der Stadtverordneten von den Diskussionen in den Ausschüssen aus.

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