Antrag - 09/SVV/1074
Grunddaten
- Betreff:
-
Ermäßigtes Kita-Essen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.12.2009
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27.01.2010
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07.04.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.12.2009
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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10.12.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, mit dem Haushaltsentwurf 2010 einen Vorschlag zu unterbreiten,
wie durch eine Änderung der KITA Finanzierungsrichtlinie eine geeignete
Finanzierung gesichert werden kann, damit Krippen- und Kita-Kindern
einkommensschwacher Eltern an Werktagen ein vergünstigtes und in besonderen
Härtefälle ein kostenloses Essen in den Potsdamer KITA´s zur Verfügung gestellt
werden kann.
Das
Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2009 vorliegen.
Erläuterung
Begründung:
Die Ungleichbehandlung von Kita- und Schulkindern bei der
Gewährung eines vergünstigten Mittagessens ist sachlich unbegründet und aus
finanzieller Sicht ungerecht.
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Im
Gegensatz zu Schulkindern muss für Kita-Kinder auch eine Gebühr für den Besuch
der Einrichtung gezahlt werden, die für Empfänger sozialer Leistungen zwar
gering ausfällt, in Verbindung mit dem monatlichen Essensgeld womöglich aber
dazu führt, dass einige betroffene Kleinkinder aus finanziellen Erwägungen
nicht oder noch nicht in die Kita gehen.
-
Während
der Regelsatz für Kinder zwischen 6-14 Jahren (Schulkinder) nach einem
Kabinettsbeschluss zum 1 Juli 2009 um 35 Euro erhöht werden soll, liegt er für
Kinder zwischen 0-6 Jahren (Kitakinder) weiterhin bei dem bisher für alle unter
15-Jährigen geltenden Satz von 211 Euro monatlich. Mittagessen für Kita- und
Schulkinder in Betreuungseinrichtungen kostet aber etwa gleich viel. Das
Bundessozialgericht hat die willkürlichen Abstufungen der Kinderregelsätze
gegenüber dem Erwachsenen-Regelsatz für verfassungswidrig erklärt.
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Gerade
für Kinder aus einkommensschwachen Familien ist der Erhalt einer warmen
Mittagsmahlzeit nicht in allen Fällen eine Selbstverständlichkeit. Durch die
geringer werdenden oder in Härtefallen wegfallenden Gebühren für das Essen,
könnte hier ein zusätzlicher Anreiz zum Besuch der Betreuungseinrichtung
gegeben werden.
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Je
jünger die Kinder sind, desto wichtiger ist eine gesunde und regelmäßige
Ernährung für ihre zukünftige körperliche und geistige Entwicklung.