Antrag - 09/SVV/0680
Grunddaten
- Betreff:
-
Baustandards
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.09.2009
| |||
|
07.10.2009
| |||
|
04.11.2009
| |||
|
02.12.2009
| |||
|
27.01.2010
| |||
|
05.05.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
29.09.2009
| |||
|
13.10.2009
| |||
|
27.10.2009
| |||
|
10.11.2009
| |||
|
24.11.2009
| |||
|
15.12.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
09.03.2010
| |||
|
13.04.2010
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Es ist eine freiwillige
Selbstverpflichtung anzustreben, bei Bauvorhaben den Goldstandard des
Deutschen Gütesiegels für Nachhaltiges Bauen zu implementieren.
2. Die Leitlinien des Bundes zum
Nachhaltigen Bauen sind in wesentlichen Teilen , insbesondere die Belange des
Klimaschutzes, in den Entwurf der Leitlinien der Landehauptstadt Potsdam zum
wirtschaftlichen Bauen zu integrieren.
Erläuterung
Begründung:
Potsdam hat
sich ambitionierten Klimaschutzzielen verpflichtet. Im Hinblick auf die zukünftigen
Betriebskosten, Ressourcen -und Klimaschutz sowie einer zukunftsfähigen
Entwicklung sollen deshalb städtische Gebäude zukünftig möglichst im Plus
Energie Haus Standard errichtet werden. Bei Sanierungsbauvorhaben wäre dies i.d
R. nur mit sehr erheblichen Zusatzinvestitionen und ggf. Umbauten denkbar.
Deshalb ist für Sanierungsbauvorhaben ein Niedrigenergiehausstandard von 50%
unter der geltenden ENEV Anforderung anzustreben.
Mit dem
Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen gibt es ein neues Instrument, um die
Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen bewerten zu können. Mit der o.g.
Selbstverpflichtung kann die Zukunftsfähigkeit der LH Potsdam wesentlich
unterstützt und gefördert werden.
Konkretes
Ziel der „Leitlinie zum wirtschaftlichen Bauen“ in der LHP soll es sein, mit
einem Lebenszyklusansatz die Gesamtkosten bei baulichen Investitionen zu
reduzieren. Es ist auch wichtig ein Ziel für den Klimaschutz anzugeben und
energetische Ziele genau zu definieren(z.B. Jahresprimärenergiebedarf –30%).
Weiterhin sollte auf schriftliche Vereinbarungen von Planungszielen bestanden
werden (Gebäudestandards). Hier müssen klare wirtschaftliche und energetisch
günstige Kennzahlen definiert werden. Die Nutzung von erneuerbaren Energien
muss explizit in die Prüfung mit einbezogen werden.
Bei
Beauftragung an Bestbieter werden in der jetzigen Praxis vielfach
Entscheidungen getroffen, die im Lebenszyklus zu wenig nachhaltigen Lösungen,
im ungünstigen Fall zu erheblichen laufenden Belastungen führen.