Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0055
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erstattung von Schülerfahrkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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27.01.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
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Vorberatung
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09.02.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.02.2010
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09.03.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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17.03.2010
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.02.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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11.02.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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16.02.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.02.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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18.02.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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23.02.2010
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit Beschluss der SVV, DS
09/SVV/0082 vom 07.10.2009, beauftragte die
Stadtverordneten-versammlung den Oberbürgermeister, einen Stufen- und
Finanzierungsplan zur Einführung eines kostengünstigeren Schülertickets zu
erarbeiten. Im ersten Schritt sollte es eine Kostenerstattung von 25% für ein
Jahresticket durch die Landeshauptstadt geben, in weiteren Schritten sollte der
Prozentsatz des Zuschusses erhöht werden. Mit der Einbringung des Haushalts
2010 sollte das Konzept vorgelegt werden.
Dieser Beschluss ist im Ergebnis der Workshops und der Diskussionen in den Ausschüssen der SVV gefasst worden.
Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass der SVV im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2010 ein Beschluss über weitere Kostenerstattungen für das Schülerticket nicht empfohlen werden kann.
Im Rahmen der Workshops wurde eine zusätzliche Belastung des städtischen
Haushalts durch die Reduzierung der Elternbeiträge als Ausschlusskriterium
definiert. Erforderlich wäre daher die Gegenfinanzierung entweder durch die
Generierung zusätzlicher Einnahmen, durch
die Streichung anderer freiwilliger Leistungen oder durch
eine Mischung aus diesen beiden Möglichkeiten.
Zusätzliche Erträge sind in den kommenden Jahren nicht zu erwarten bzw. sind, sofern sie zu erzielen sind, nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht grundsätzlich zur Reduzierung des Fehlbedarfs im ordentlichen Ergebnis einzusetzen.
Über einen Vorschlag zur Streichung anderer, bisher
finanzierter freiwilliger Leistungen konnten sich die Workshopteilnehmer nicht
einigen, sondern vertraten die Auffassung, diese Entscheidung solle der
Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsdiskussion 2010 überlassen
werden.
Allein die Umsetzung des ersten, im o. g. Beschluss der
SVV vorgesehenen Schritts, eine Kostenerstattung von 25 % für ein
Jahresticket zu realisieren, würde zusätzliche jährliche Aufwendungen
von ca. 300 T€ im städtischen Haushalt ab 2010 verursachen.
Die anhaltende Konjunktur- und Finanzkrise hat die aktuellen
Rahmenbedingungen für den städtischen Haushalt verändert. Der
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2010 endet derzeit mit einem
Gesamtfehlbetrag von ca. - 22 Mio. €. Ursächlich hierfür ist
im Wesentlichen, dass bei infolge der Finanzkrise rückläufigen Erträgen und
Einnahmen, die Zahl der Leistungsbezieher (SGB II und SGB XII) im
Bereich der Sozialhilfe, sowie der Platzbedarf für die Betreuung der Kinder in
Kindertagesstätten gleichzeitig steigen. Darüber hinaus erhöhen sich die
Ausgaben in der Jugendhilfe.
Für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ergeben sich
nach dem derzeitigen Planungsstand bis zum Jahr 2013 angesammelte Fehlbeträge
von insgesamt ca. 75 Mio. €.
Einer der wichtigsten allgemeinen Haushaltsgrundsätze nach
§ 63 BbgKverf ist die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltes.
Ist ein Ausgleich nicht möglich, so ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK)
aufzustellen, um die dauernde Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam
wieder herzustellen, und der Aufsichtsbehörde jährlich mit dem Haushaltsplan
zur Genehmigung vorzulegen.
Von einer tragfähigen finanzwirtschaftlichen Situation kann
erst ausgegangen werden, wenn zunächst die primäre Ausgleichsverpflichtung im
Ergebnishaushalt erfüllt wird und darüber hinaus die ordentlichen
Kredittilgungen durch entsprechende Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit wieder abgedeckt werden können. Unter den jetzigen
finanziellen Rahmenbedingungen und unter Beibehaltung des jetzigen
Leistungsangebotes der Landeshauptstadt Potsdam wird ein Haushaltsausgleich in
den kommenden Jahren nur schwer erreichbar sein, so dass jede neue (zusätzliche
freiwillige) städtische Leistung dem Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes
entgegen steht.
Die Kommunalaufsicht hat in Ihrer Genehmigung des
HSK 2009 - 2012 darauf hingewiesen, dass die erreichten Verbesserungen
nicht durch zusätzliche freiwillige Aufgaben gefährdet werden dürfen, sondern dass an den erreichten
Ausgabeverbesserungen festzuhalten ist.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Ertrags- und Finanzlage
der Landeshauptstadt Potsdam und mit Blick darauf, dass mittelfristig kein
Ausgleich des Ergebnis- bzw. Finanzhaushaltes erreicht werden kann, ist ein
Stufenplan zur Einführung eines kostengünstigeren Tickets nicht darstellbar.
Zudem gefährdet die Aufnahme weiterer freiwilliger Leistungen, die das ohnehin
erhebliche derzeitige Plandefizit von - 22 Mio. € weiter erhöhen
würden, die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2010, da sie den vom
Ministerium des Innern gesetzten Vorgaben entgegen steht.