Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der SVV, DS 09/SVV/0082 vom 07.10.2009, beauftragte die Stadtverordneten-versammlung den Oberbürgermeister, einen Stufen- und Finanzierungsplan zur Einführung eines kostengünstigeren Schülertickets zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollte es eine Kostenerstattung von 25% für ein Jahresticket durch die Landeshauptstadt geben, in weiteren Schritten sollte der Prozentsatz des Zuschusses erhöht werden. Mit der Einbringung des Haushalts 2010 sollte das Konzept vorgelegt werden.

 

Dieser Beschluss ist im Ergebnis der Workshops und der Diskussionen in den Ausschüssen der SVV gefasst worden.

 

Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass der SVV im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2010 ein Beschluss über weitere Kostenerstattungen für das Schülerticket nicht empfohlen werden kann.

 

Im Rahmen der Workshops wurde eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts durch die Reduzierung der Elternbeiträge als Ausschlusskriterium definiert. Erforderlich wäre daher die Gegenfinanzierung entweder durch die Generierung zusätzlicher Einnahmen, durch

die Streichung anderer freiwilliger Leistungen oder durch eine Mischung aus diesen beiden Möglichkeiten.

 

Zusätzliche Erträge sind in den kommenden Jahren nicht zu erwarten bzw. sind, sofern sie zu erzielen sind, nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht grundsätzlich zur Reduzierung des Fehlbedarfs im ordentlichen Ergebnis einzusetzen. 

 

Über einen Vorschlag zur Streichung anderer, bisher finanzierter freiwilliger Leistungen konnten sich die Workshopteilnehmer nicht einigen, sondern vertraten die Auffassung, diese Entscheidung solle der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsdiskussion 2010 überlassen werden.

 

Allein die Umsetzung des ersten, im o. g. Beschluss der SVV vorgesehenen Schritts, eine Kosten­erstattung von 25 % für ein Jahresticket zu realisieren, würde zusätzliche jährliche Aufwendungen von ca. 300 T€ im städtischen Haushalt ab 2010 verursachen.

 

Die anhaltende Konjunktur- und Finanzkrise hat die aktuellen Rahmenbedingungen für den städtischen Haushalt verändert. Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2010 endet derzeit mit einem Gesamtfehlbetrag von ca. - 22 Mio. €. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen, dass bei infolge der Finanzkrise rückläufigen Erträgen und Einnahmen, die Zahl der Leistungsbezieher (SGB II und SGB XII) im Bereich der Sozialhilfe, sowie der Platzbedarf für die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten gleichzeitig steigen. Darüber hinaus erhöhen sich die Ausgaben in der Jugendhilfe.

 

Für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ergeben sich nach dem derzeitigen Planungsstand bis zum Jahr 2013 angesammelte Fehlbeträge von insgesamt ca. 75 Mio. €.

 

Einer der wichtigsten allgemeinen Haushaltsgrundsätze nach § 63 BbgKverf ist die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltes. Ist ein Ausgleich nicht möglich, so ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, um die dauernde Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam wieder herzustellen, und der Aufsichtsbehörde jährlich mit dem Haushaltsplan zur Genehmigung vorzulegen.

 

Von einer tragfähigen finanzwirtschaftlichen Situation kann erst ausgegangen werden, wenn zunächst die primäre Ausgleichsverpflichtung im Ergebnishaushalt erfüllt wird und darüber hinaus die ordent­lichen Kredittilgungen durch entsprechende Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit wieder abgedeckt werden können. Unter den jetzigen finanziellen Rahmenbedingungen und unter Beibehaltung des jetzigen Leistungsangebotes der Landeshauptstadt Potsdam wird ein Haushalts­ausgleich in den kommenden Jahren nur schwer erreichbar sein, so dass jede neue (zusätzliche freiwillige) städtische Leistung dem Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes entgegen steht.

 

Die Kommunalaufsicht hat in Ihrer Genehmigung des HSK 2009 - 2012 darauf hingewiesen, dass die erreichten Verbesserungen nicht durch zusätzliche freiwillige Aufgaben gefährdet werden dürfen, sondern dass an den erreichten Ausgabeverbesserungen festzuhalten ist.

 

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Ertrags- und Finanzlage der Landeshauptstadt Potsdam und mit Blick darauf, dass mittelfristig kein Ausgleich des Ergebnis- bzw. Finanzhaushaltes erreicht werden kann, ist ein Stufenplan zur Einführung eines kostengünstigeren Tickets nicht darstellbar. Zudem gefährdet die Aufnahme weiterer freiwilliger Leistungen, die das ohnehin erhebliche derzeitige Plandefizit von - 22 Mio. € weiter erhöhen würden, die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2010, da sie den vom Ministerium des Innern gesetzten Vorgaben entgegen steht.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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