Antrag - 09/SVV/1147

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Rechte von Kindern in verbindlicher Form in das Verwaltungshandeln aufgenommen werden können und ihre Durchsetzung nachvollziehbar gestaltet werden kann.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam fordert die Landesregierung auf, die auf Bundesebene stattfindenden Initiativen zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz nach Kräften in geeigneter Form zu unterstützen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 03. März 2010 vorzulegen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Das Aktionsbündnis Kinderrechte, bestehend aus UNICEF, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Deutschen Kinderhilfswerk, startete 2007 die Kampagne „Kinderrechte ins Grundgesetz“.

Über 200 Organisationen, die Kinderrechtskommission des Deutschen Bundestages und fast alle im Bundestag vertretenen Parteien unterstützen die Zielstellung, die Rechte von Kindern grundlegend zu stärken.

Angesichts der Tatsache, dass die Lebenschancen vieler Kinder, auch in der Landeshauptstadt Potsdam, durch materielle Armut, Bildungsarmut, gesundheitliche Beeinträchtigungen und soziale Ausgrenzung beeinträchtigt sind, ist es zunehmend zwingend, das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt des staatlichen und gesellschaftlichen Handelns zu stellen, den Schutz der Kinder zu fördern und zu verbessern und sie zu hören, wenn es um ihre Belange geht.

Zweifelsfrei wird in der Landeshauptstadt Potsdam sehr viel für das Wohl von Kindern und Familien getan. Das Erreichte darf aber nicht das Erreichbare sein, zumal der Trend der Entwicklung von Kinderarmut im weiteren Sinne des Wortes weiter voranschreitet, trotz allen Bemühens.

So könnte auch die Berufung einer / eines Kinderbeauftragten für die Stadt Potsdam sowohl die o. g. Anliegen als auch die bereits vorhandenen Initiativen und Aktivitäten in Potsdam die Umsetzung von Kinderrechten wirkungsvoll unterstützen. Diese Funktion ist auch als Ehrenamt vorstellbar.

Weitere Informationen: www.Kinderrechte-ins-Grundgesetz.de

 

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