Antrag - 09/SVV/1147
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechte von Kindern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.01.2010
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03.03.2010
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07.04.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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10.02.2010
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24.02.2010
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17.03.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Oberbürgermeister wird
beauftragt zu prüfen, wie die Rechte von Kindern in verbindlicher Form in
das Verwaltungshandeln aufgenommen werden können und ihre Durchsetzung
nachvollziehbar gestaltet werden kann.
- Die Stadtverordnetenversammlung
Potsdam fordert die Landesregierung auf, die auf Bundesebene
stattfindenden Initiativen zur Aufnahme von Kinderrechten in das
Grundgesetz nach Kräften in geeigneter Form zu unterstützen.
Das
Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am
03. März 2010 vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Das Aktionsbündnis Kinderrechte, bestehend aus UNICEF, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Deutschen Kinderhilfswerk, startete 2007 die Kampagne „Kinderrechte ins Grundgesetz“.
Über 200
Organisationen, die Kinderrechtskommission des Deutschen Bundestages und fast
alle im Bundestag vertretenen Parteien unterstützen die Zielstellung, die
Rechte von Kindern grundlegend zu stärken.
Angesichts
der Tatsache, dass die Lebenschancen vieler Kinder, auch in der
Landeshauptstadt Potsdam, durch materielle Armut, Bildungsarmut,
gesundheitliche Beeinträchtigungen und soziale Ausgrenzung beeinträchtigt sind,
ist es zunehmend zwingend, das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt des
staatlichen und gesellschaftlichen Handelns zu stellen, den Schutz der Kinder
zu fördern und zu verbessern und sie zu hören, wenn es um ihre Belange geht.
Zweifelsfrei
wird in der Landeshauptstadt Potsdam sehr viel für das Wohl von Kindern und
Familien getan. Das Erreichte darf aber nicht das Erreichbare sein, zumal der
Trend der Entwicklung von Kinderarmut im weiteren Sinne des Wortes weiter
voranschreitet, trotz allen Bemühens.
So könnte
auch die Berufung einer / eines Kinderbeauftragten für die Stadt Potsdam sowohl
die o. g. Anliegen als auch die bereits vorhandenen Initiativen und Aktivitäten
in Potsdam die Umsetzung von Kinderrechten wirkungsvoll unterstützen. Diese
Funktion ist auch als Ehrenamt vorstellbar.
Weitere
Informationen: www.Kinderrechte-ins-Grundgesetz.de