Antrag - 10/SVV/0438
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Mangerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.06.2010
| |||
|
01.09.2010
| |||
|
06.10.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
16.06.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
08.06.2010
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Mangerstraße ist als Teil des Denkmalbereiches Berliner Vorstadt in ihrer Formgebung und
Materialität zu erhalten. Die Straßenentwässerung ist ein wichtiges Ziel: dazu
ist ein Gesamtkonzept für die Stilllegung der Einleitstelle Nr. 114 in der
Seestraße vorzulegen, das die Wiederherstellung der historischen Decken in
Mangerstraße und in der Seestraße beinhaltet.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, ein mittelfristiges Finanzierungskonzept für
folgende Aufgaben in der Mangerstraße zu erarbeiten:
Für den
Abschnitt Berliner Straße-Mühlenweg ist die im Ergebnis der Diskussion
festgelegte Leitungsverlegung durch die EWP mit Wiederherstellung des
Kleinpflasters beizubehalten.
Für die
Verlegung der Abwasserleitungen sowie die Instandsetzung des Mittelteils
einschließlich der Gehwege und der Schaffung der Barrierefreiheit zwischen
Mühlenweg und Otto-Nagel-Straße ist gemeinsam mit der EWP und den Anrainern ein
Finanzierungskonzept unter der o.g. Prämisse zu erarbeiten.
Für den
westlichen Abschnitt ist auf den Ausbau ganz zu verzichten. Durch eine
Ausschreibung sind die Kosten für Teilinstandsetzungsmaßnahmen festzustellen
und mit dem Land über eine Förderung zu verhandeln. Verkehrsberuhigende
Maßnahmen sind sofort mit konventionellen Mitteln durchzuführen, d.h. an der westlichen
Einfahrt durch die Ausweisung von Tempo 30 unmittelbar hinter der Kreuzung
sowie durch ein Fahrverbot für LKW und große Reisebusse. Für den Radverkehr ist
in diesem Bereich die gemeinsame Ausweisung von Geh- und Radweg auszuschildern.
Die Barrierefreiheit ist durch Bordsteinabsenkungen herzustellen.
Das Konzept
ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2010 vorzulegen.
Erläuterung
Begründung
Ein Ausbau der Straße mit Asphalt ist aufgrund der geltenden Denkmalbereichssatzung nicht möglich. Sowohl in Bezug zum Beschluss zum Erhalt der Natursteinpflasterstraßen als auch zum Radverkehrskonzept sind im Rahmen der jährlichen Bestätigung in den Fachausschüssen zur Mangerstraße noch keine Empfehlungen gegeben worden. Einen Beschluss zur Verlegung des Europaradweges gibt es nicht. Vor allem besteht ein Widerspruch in den Beschlüssen der STVV zur Denkmalbereichssatzung und zum Einsatz der Fördermittel aus dem Konjunkturpaket 2, das dem Ziel der Lärmminderung dienen soll: dem trägt der Beschlussantrag STVV 10/0378 Rechnung.
Obwohl die
Mangerstraße als Gesamtzeugnis für die Entwicklung der Berliner Vorstadt
betrachtet wird, wird der Einteilung der Verwaltung in Bauabschnitte im Großen
und Ganzen gefolgt:
Zum
Abschnitt Berliner Straße/Mühlenstraße besteht kein Dissens.
Zum
mittleren Abschnitt: Nach dem von der Verwaltung vorgelegten Ergebnis zur
Eigentümerbefragung lehnen die
Eigentümer die vorgelegte Ausbauplanung des Mittelteils mehrheitlich ab.
Da dem ablehnenden Votum der Anrainer gefolgt werden soll, die Straße aber
wegen des Beschlusses zum Einsatz der K2-Mittel in den Blick geraten ist,
sollte ein anderes, wenn nötig zumindest mittelfristiges Konzept vorgelegt
werden, um die Abwasserleitung und Barrierefreiheit zu ermöglichen und die Bedingungen
für den Radverkehr zu verbessern.
Beim
westlichen Teilstück stammen die Zustimmungen vor allem von Institutionen der
öffentlichen Hand, hier ist die Position der Denkmalbereichssatzung
unzureichend gewürdigt worden. Das polygonale Pflaster kann nach den bislang
von der Verwaltung verfolgten Normen nicht wiederverlegt werden, deshalb soll
das Pflaster in situ bleiben. Jeder Ausbau würde zu einer Aufgabe dieses
Kulturdenkmals führen, das im Zusammenhang mit der Geschichte des
Kasernenstandortes und möglicherweise auch der Eisgewinnung am Heiligen See zu
Beginn des 20. Jahrhunderts zu sehen ist. (Der nördliche Gehweg weist eine
Zufahrt auf, die in Richtung See führt und deshalb nur diesen Grund haben
kann.). Die Diskussion über die Förderfähigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen an
Pflasterstraßen ist ein Thema im Land Brandenburg, das viele vergleichbare
gefährdete Kulturzeugnisse betrifft. Dieses Teilstück wäre ein guter
Modellfall, um das Gespräch dazu zu suchen. Dieser Straßenabschnitt hat keine
Regenwasserableitung, das Wasser versichert vor Ort, es gelangt nicht in den
heiligen See, ein Anschluss an das Netz ist nicht erforderlich. Wenn die
partiellen Absenkungen repariert werden, damit kein Wasser darin stehen bleibt,
kann die Entwässerung als besonders ökologisches Modell weiter bestehen
bleiben.
Verkehrsberuhigende
und lärmmindernde Maßnahmen durch Tempobeschränkung können dagegen sofort
realisiert werden, die Beschilderung unmittelbar hinter der Kreuzung
Behlerstraße / Mangerstraße soll das Abbremsen fördern, die geringere
Geschwindigkeit zu Entlastung beitragen.
Für den
Fahrradverkehr ist das Kleinpflaster geeignet und die gemeinsame Nutzung von
Geh- und Radweg an den Seiten der Großpflasterstrecke für den Radfahrer sogar
geeigneter als die in der Verwaltungsplanung vorgesehene schmale
Asphaltstrecke.