Antrag - 10/SVV/0829

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2011 einen haushaltsbegleitenden Beschluss in die StVV einzubringen, der beinhaltet, dass die LHP für Kinder von Potsdamer Eltern, die Sozialleistungen empfangen und nach eigener Einschätzung den Eigenanteil von einem Euro nicht aufbringen können (sog. Härtefälle), ab 2011 die vollständige Übernahme der Kosten für die Essensversorgung (Frühstück, Mittagessen, Vesper) in Potsdamer Kindertagesstätten (für Kinder im Alter von 0-6 Jahren) und für das Mittagessen in Potsdamer Schulen (Klassenstufe 1-10) übernimmt.

 

Antragsberechtigt sind die Empfänger folgender Leistungen:

-          Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes

-          Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches)

-          Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches ohne Zuschläge nach § 24 SGB II

-          Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

-          Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

Neben den finanziellen Auswirkungen ist mit dem Beschluss auch das Verfahren der verwaltungstechnischen Umsetzung in Abstimmung mit der PAGA darzustellen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres „Bildungspakets“ für Kinder aus sozial benachteiligten Familien angekündigt, ab Januar 2011 das Mittagessen an Schulen und Kitas zu bezuschussen. Einen Euro sollen die Eltern nach wie vor aus dem Regelsatz bestreiten, die Differenz zahlt das Jobcenter an die jeweilige Schule, bzw. die Eltern über Gutscheine.

Damit übernimmt der Bund ab 2011 die bereits seit dem Schuljahr 2008/2009 finanzierte Leistung der LHP, mit Ausnahme der Härtefallregelung. Gleichzeitig erweitert der Bund die Leistung gegenüber der bisherigen Praxis der LHP auch auf Kitakinder. Mit dem eingesparten Geld der Bezuschussung des ermäßigten Mittagessens für Schüler, bietet sich der LHP die Möglichkeit, ihre Härtefallregelung auch auf Kitakinder auszuweiten und die bisherige Ungleichbehandlung von Kita- und Schulkindern zu beenden.

 

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