Beschlussvorlage - 11/SVV/0869

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Änderungen des Flächennutzungsplan-Entwurfes nach der erneuten öffentlichen Auslegung (Stand: 09.02.2011) werden beschlossen (s. Anlage 1).

2.      Die Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Flächennutzungsplan-Entwurf (Stand: 05.08.2010, sowie Stand: 09.02.2011) wird gebilligt (s. Anlage 2 ohne Teil B/Kirchsteigfeld- Süd).

3.      Der parallel mit dem Flächennutzungsplan aufgestellte Landschaftsplan wird zur Kenntnis genommen. In weiteren Planungen und Verwaltungsverfahren sind die im Landschaftsplan für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

4.      Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Potsdam mit Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 4. Mal öffentlich ausgelegt (s. Anlage 3).

Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam mit Strategischer Umweltprüfung wird zum 4. Mal öffentlich ausgelegt (s. Anlage 4).

5.      Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten Teilen des Entwurfes abgegeben werden (s. Anlage 5).

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

(Doppelklick auf die Tabelle und 2. Zeile je Spalte 0 Punkte (keine) bis 3 Punkte (sehr hohe Wirkung) vergeben.)

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Hinweis zur Gliederung der Anlagen der Beschlussvorlage

 

Anlage 1:              Flächennutzungsplan- Änderung des Entwurfes nach

              der erneuten              öffentlichen Auslegung

              - Übersichtsplan der geänderten Flächen              (1 Plan)

              - Geoforschungszentrum/ Telegrafenberg              (2 Seiten)

              - Speicherstadt/ Leipziger Straße              (2 Seiten)

              - Campingplatz/ Lerchensteig              (2 Seiten)             

 

Anlage 2:              Abwägung

              - Abwägung Teil A „Stellungnahmen 2010/ 2011“              (74 Seiten)

              - Abwägung Teil B „Stellungnahmen (2008/ 2010/ 2011)

                Kirchsteigfeld Sü(21 Seiten)                            entfällt

              - Übersicht der Stellungnahmen, Teil A/ B              (1 Plan)

              - Teil C „Stellungnahmen zu Darstellungen, die nicht

                Gegenstand der Auslegung waren“              (18 Seiten)

              - Übersicht der Stellungnahmen, Teil C              (1 Plan)

 

Anlage 3:              Flächennutzungsplan (FNP)

              Teil 1. FNP Begründung              (168 Seiten)

Teil 2. FNP Umweltbericht              (139 Seiten)

              (1 Plan)             

Teil 3. FNP Pläne              (14 Pläne)

                           

Anlage 4:              Landschaftsplan (LP)

              LP Text (ohne Analyseteile)              (69 Seiten)

              LP Pläne (Auswahl)              (2 Pläne )

 

Anlage 5:              Austauschblätter zur Begründung des FNP,

              zum Umweltbericht und zum Landschaftsplan                            (21 Seiten)

              FNP- Änderungsblatt                            (1 Plan)

              LP- Änderungsblatt              (1 Plan)

 

Erläuterungen

 

Verfahren

Mit dem Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des ergänzten und geänderten Entwurfes des Flächennutzungsplanes (Stand: 05.05.2010) hatte die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam auch die Abwägung der Stellungnahmen vorgenommen, die zu der vorherigen Entwurfsfassung (Stand: 05.03.2008) eingegangen waren.

 

Nach der erneuten Auslegung dieses Entwurfes im Jahr 2010 wurden auf Grund der dafür eingegangenen Stellungnahmen und auf Grund des städtischen Planungsforschrittes noch drei Änderungen notwendig, für die eine nochmalige Auslegung erforderlich war.

Diese Auslegung wurde ohne vorherigen Beschluss und vorbehaltlich einer entsprechenden späteren inhaltlichen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.04.2011 bis 29.04.2011 vorgenommen  (s. Anlage 1). Daher müssen vor dem Beschluss des FNP die drei Änderungen in den maßgeblichen Planungsstand einbezogen werden (Beschlusspunkt 1 der Beschlussvorlage).

 

Die Abwägungen beziehen sich auf die Stellungnahmen die zu den Auslegungen 2010 und 2011 eingegangen sind. Eine Abwägung zu den Stellungnahmen der Auslegung 2008 wurden mit dem Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des FNP- Entwurfes 2010 vorgenommen.

 

FNP- Änderung des Entwurfes nach der erneuten öffentlichen Auslegung (Stand: 09.02.2011)

Auf Grund der Stellungnahmen zum ergänzten und geänderten Entwurf des FNP und auf Grund des städtischen Planungsfortschrittes wurde die Änderung des Entwurfes notwendig. Vorbehaltlich einer entsprechenden späteren inhaltlichen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ist vorgesehen, den Entwurf des Flächennutzungsplanes in drei Bereichen zu ändern.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), wurden die vorgenommenen Änderungen des Flächennutzungsplan- Entwurfes (Stand: 09.02.2011) und die dazugehörige Begründung mit dem aktualisierten Umweltbericht öffentlich ausgelegt.

Aus Sicht des Landschaftsplanes ergaben sich keine Änderungen, es wurde lediglich eine Aktualisierung der Konfliktanalyse/ Eingriffsregelung vorgenommen.

 

Die Änderungen gegenüber dem Flächennutzungsplan- Entwurf vom 05.05.2010 sind (s. Anlage 1):

 

1. Speicherstadt Leipziger Straße, nördlicher Bereich (Gewerbliche Baufläche G wurde in Gemischte Baufläche M1 geändert). Diese Änderung wurde erforderlich, weil die ursprünglich angedachte rein gewerbliche Baufläche im nördlichen Bereich der Speicherstadt nicht den aktuellen Anforderungen entspricht.

 

2. Geoforschungszentrum Telegrafenberg, nördlicher Bereich (Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil „Hochschule und Forschung“, welcher sich im Geltungsbereich der LSG-Verordnung „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ befindet, wurde in Waldfläche geändert). Durch diese Änderung des FNP-Entwurfes wird der Widerspruch zur geltenden LSG-Verordnung ausgeräumt.

 

3. Campingplatz Lerchensteig (Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil „Camping“ wurde in Grünfläche mit Symbol „Sportplat geändert). Mit der FNP- Änderung wird eine Harmonisierung der Nutzungen  angestrebt, welche wegen der immissionsschutzrechtlichen Bedenken gegen die unmittelbare Nachbarschaft von Gewerbeflächen sowie der Kläranlage Potsdam Nord gehrdet waren.

 

Die Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 25.03.2011 zur Abgabe der Stellungnahme aufgefordert sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit informiert.

 

Die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplan- Entwurfes fand in der Zeit vom  11. 04.2011 bis zum 29. 04.2011 statt.

 

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung konnten Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur zu geänderten Teilen der Darstellung abgegeben werden da die gesamtstädtischen Ziele der Entwicklung durch die Ergänzungen/ Änderungen nicht berührt sind.

 

Die gesamtstädtischen Ziele der Entwicklung wurden im FNP beibehalten.

 

Landschaftsplan

Der im Parallelverfahren zum Flächennutzungsplan aufgestellte Landschaftsplan wurde ebenfalls überarbeitet. Die Ergebnisse des vorliegenden Landschaftsplan- Entwurfes (s. Anlage 4) wurden in die Abwägung über die Darstellungen des Flächennutzungsplanes einbezogen.

 

Entsprechend der Umweltprüfung des Flächennutzungsplans sind die fachplanerischen Inhalte des Landschaftsplans einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen worden (§ 19 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Diese wurde hiermit ebenfalls überarbeitet.

 

Abwägung

Die Stellungnahmen der Beteiligungen 2010/ 2011 sind in der Anlage 2 (Abwägung mit Übersicht der Stellungnahmen) zusammengefasst. Diese Abwägung besteht aus zwei Teilen (A und B). Wegen des inhaltlich großen Umfanges und der großen Zahl der Stellungnahmen zum Thema Kirchsteigfeld wurden diese zur Erleichterung der Übersichtlichkeit inhaltlich gegliedert und sind Teil B der Abwägung. Die Stellungnahmen zu Darstellungen, welche nicht Gegenstand der Auslegung waren, wurden nicht abgewogen, Teil C. Der Umgang mit dem Inhalt der abgegebenen Stellungnahme wird in der jeweiligen Tabelle erläutert.

 

Abwägung Teil A „Stellungnahmen 2010/ 2011“;

 

Abwägung Teil B „Stellungnahmen  (2008/ 2010/ 2011) Kirchsteigfeld- Sü;  entfällt

 

Teil C „Stellungnahmen zu Darstellungen, die nicht Gegenstand der Auslegung waren“.

 

Die lfd. Nr. der Stellungnahmen sind in den entsprechenden Plänen „Übersicht der Stellungnahmen, Teil A/ B, bzw. Teil C“ gekennzeichnet.

 

Diskussionsschwerpunkte während der öffentlichen Auslegung waren:

2010

„Vorfläche Babelsberger Park“: für und gegen die Entwicklung des Sportplatzes

„Kleingartenanlage Babelsberg 1912“: für die Darstellung als Grünfläche statt Wohnbaufläche

„Gewerbegebiet Kirchsteigfeld- Sü: s.u.

„Campingplatz am Lerchensteig“: Benachbarung mit der Kläranlage kritisch angesehen

„Einzelhandel in OT Groß Glienicke“: gegen das neue Nahversorgungszentrum

 

2011

„Gewerbegebiet Kirchsteigfeld- Sü: s.u., 93 der 100 Stellungnahmen der Öffentlichkeit, obwohl dies kein Gegenstand der Auslegung war

„Geoforschungszentrum/ Telegrafenberg“: gegen eine Waldflächenreduzierung im nördlichen Teil

„Speicherstadt/ Leipzigerstraß: für und gegen die Dichtestufe der Bebauung sowie die öffentliche Durchwegung des Bereiches (Uferweg)

 

Änderungsbereich: Kirchsteigfeld- Süd

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen im Dezember 2011 hatte die Verwaltung zugesagt, von der zuständigen Forstbehörde eine Auskunft darüber einzuholen, welche Wirkung die gegenwärtige FNP-Darstellung auf etwaige Anträge zu einer Waldumwandlung hätte.

 

Nach Aussage der zuständigen Forstbehörde ist bei einer von ihr zu treffenden Entscheidung über einen Antrag zur Umwandlung von Wald, der Flächennutzungsplan der betreffenden Gebietskörperschaft ein entscheidendes Kriterium für eine Ablehnung oder Zustimmung.

r den Fall des Waldstückes Kirchsteigfeld- Süd bedeutet das, dass bei einer Darstellung der Fläche als Gewerbefläche eine Zustimmung zur Waldumwandlung wahrscheinlich wäre, während bei einer Darstellung der selben Fläche als Wald ein entsprechender Antrag wahrscheinlich abgelehnt werden würde. Dies war Veranlassung, den gegenwärtig im Geschäftsgang befindlichen Beschlussantrag dahingehend zu ändern, dass die Aussagen im FNP über die entsprechende Fläche von der jetzigen Darstellung einer gewerblichen Nutzung zunächst wieder in eine Darstellung als Wald umgewandelt wurde, um die Entscheidungsfreiheit der StVV für die Zukunft zu erhalten.

 

Mit dem geänderten Beschlussantrag wird der StVV empfohlen zu beschließen, diese Änderung des FNP erneut öffentlich auszulegen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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