Antrag - 12/SVV/0468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Bewohner/innen der WagenHausBurg in Verhandlungen zum Abschluss eines Erbbaurechts- bzw. Kaufvertrages für den jetzigen Standort Tornowstraße 38 auf Hermannswerder einzutreten.

Über die jeweiligen Ergebnisse der Gespräche ist der Hauptausschuss alle zwei Monate, beginnend im Oktober 2012, zu informieren.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Diskussionen um den Erhalt des „Lebens- und Lernortes Tornowstraße 38 - nachhaltig leben im urbanen Raum“ konnten trotz des großen Interesses der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und der Bemühungen der WagenHausBurg-Bewohner/innen zu keinem konkreten Ergebnis geführt werden.

Die in dem geltenden Vertrag enthaltene Option auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages war für die Bewohner/innen der WagenHausBurg über die gesamten 12 Jahre der Existenz des Projektes Grundlage ihres konzeptionellen Denkens und Handelns.

Wie dem Konzept des Gemeinschaftsprojektes u. a. zu entnehmen ist, wurden bisher alle Angebote und Projekte selbst bzw. durch akquirierte Fördermittel finanziert.

Die notwendig gewordenen baulichen Maßnahmen jedoch sind nicht aus eigener Kraft finanzierbar, können nur über Fremdfinanzierung, also durch eine Kreditaufnahme, realisiert werden. Dafür müssen die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Über den sozialen Wert des Projektes in seiner Innen- und Außenwirkung wurde bereits viel Positives erklärt. Das legt nahe, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass sich die WagenHausBurg ihren jetzigen Standort langfristig entwickeln kann.

 

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Anlagen

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