Antrag - 02/SVV/0244
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterrichtung der Stadtverordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Platzeck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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10.04.2002
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08.05.2002
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.04.2002
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Beschlussvorschlag
Stadtverordnete
in Aufsichtsräten stadtbeteiligter Unternehmen stellen sich mindestens einmal
im Jahr den Fragen der Gemeindevertretung zum jeweiligen Unternehmen.
Die laut
Geschäftsordnung, § 104 Abs. 4, ohnehin bestehende Unterrichtungspflicht bei
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung bleibt davon unberührt.
Erläuterung
Auch die
den Aufsichtsräten nicht angehörenden Fraktionen bzw. Stadtverordneten haben
ein berechtigtes Interesse an Geschäftsentwicklung bzw. Problemen
stadtbeteiligter Unternehmen. Eine diesbezügliche Unterrichtungspflicht besteht
gemäß Geschäftsordnung, § 104 Abs. 4, gegenüber der gesamten
Gemeindevertretung. Von dieser Praxis wurde bisher in Potsdam nur sehr
zögerlich, wenn überhaupt Gebrauch gemacht. Erinnert sei in diesem Zusammenhang
an die Auseinandersetzungen um das Ausschreibungsverfahren für Straßenbahnneuinvestitionen
durch die ViP oder die Problematik der PTM.