Beschlussvorlage - 12/SVV/0703

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung ist im Rahmen der Bauleitplanung anzuwenden.

 

2.      Die Annahmen und die Auswirkungen der Richtlinie sind nach zwei Jahren zu valuieren.

 

3.      Sobald vom Land Brandenburg Programme zur Förderung im Bereich Mietwohnungsneubau aufgelegt werden, ist zu prüfen, ob Investoren in einem zu bestimmenden Umfang zur Inanspruchnahme dieser Förderung verpflichtet werden können und wie dieses in die Richtlinie aufgenommen werden kann.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss 11/SVV/0796 „Sozialgerechte Bodennutzung“ vom 07.03.2012 den Oberbürgermeister mit der Erarbeitung dieser Richtlinie beauftragt. Der Zwischenbericht mit der Benennung der Prämissen der Richtlinie erfolgte im Mai 2012.

 

zu 1. s. Anlage „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung“

 

zu 2. Evaluierung:

Eine Evaluierung der Annahmen und Auswirkungen der Richtlinie soll nach zwei Jahren ab Inkrafttreten der Richtlinie erfolgen. Durch die Veränderung der Quoten der Inanspruchnahme der Kindertagesstätten und die Entwicklung der Baukostennnen sich auch die Annahmen bei der Kostenberechnung verändern. Auch die Annahmen zu den Haushalts- und Wohnungsgrößen sind regelmäßig zu prüfen.

 

Zu 3. Wohnungsbauförderung:

Aktuell gibt es keine Neubauförderung für Mietwohnungsbau in Brandenburg. Ohne Förderung würde aber eine Verpflichtung der Investoren zu stark verbilligten Mieten in Teilbeständen den Preis für die weiteren Neubauwohnungen erheblich steigen lassen. Daher wird dieses nicht empfohlen.

Sobald das Land neue Fördermöglichkeiten eröffnet, ist zu prüfen, ob Investoren zur Inanspruchnahme dieser Förderung verpflichtet werden können, welche Maßstäbe für einen angemessenen Umfang zu bestimmen sind und wie dieses in die Richtlinie aufgenommen werden kann.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Richtlinie regelt die Beteiligung der Vorhabenträger an den Kosten, die durch Baulandentwicklung entstehen. Sie hat entlastende Wirkung auf den städtischen Haushalt, die Kostenbeteiligungen der Vorhabenträger sind allerdings zweckgebunden. Die Höhe der Entlastung des städtischen Haushalts hängt von der konkreten Planung ab.

Die Richtlinie gilt auch für Unternehmen der Landeshauptstadt. Wenn diese als Vorhabenträger Baulandentwicklung im Sinne der Richtlinie betreiben, entsteht auch für sie eine finanzielle Belastung durch die Richtlinie.

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Anlagen

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