Antrag - 12/SVV/0686
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung nicht verbrauchter Haushaltsmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beteiligt:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2012
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05.12.2012
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06.03.2013
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03.04.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.11.2012
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16.01.2013
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20.02.2013
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20.03.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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27.11.2012
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18.12.2012
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19.02.2013
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19.03.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die für das Haushaltsjahr 2012 für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellten Mittel weitestgehend auszuschöpfen. Über den aktuellen Stand und die eingeleiteten Maßnahmen werden der Jugendhilfe-, der Sozial- und der Finanzausschuss im Januar 2013 informiert.
2. Die einzelnen Haushaltsansätze aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Nicht verausgabte Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in das Haushaltsjahr 2013 übertragen. Die Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen aus dem SGB VIII zu verwenden. Näheres hierzu obliegt der Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und deren Anlagen.
Erläuterung
Begründung:
Der Bund will die Beteiligung von sozial Schwachen am gesellschaftlichen Leben verbessern.
Dazu dienen die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Der Landkreis/die kreisfreie
Stadt ist als Träger der örtlichen Sozialhilfe für die Umsetzung des Bildungs- und
Teilhabepakets zuständig.
Die Jahresrechnung 2011 hat gezeigt, dass die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets nicht
vollständig beansprucht wurden. Gemäß dem Gesamtdeckungsprinzip des Haushaltes fließen
die nicht verausgabten Mittel letztlich in die allgemeine Rücklage, sofern keine
Beschlussfassung über eine zweckgebundene Verwendung getroffen wurde.
Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel
tatsächlich für soziale Zwecke eingesetzt werden.