Beschlussvorlage - 01/SVV/0303
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 25-2 "Damaschkeweg" und Beschluss über die 17. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes "Heinrich-Mann-Allee/Damaschkeweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- IV.1.61.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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26.06.2001
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04.07.2001
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.05.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2001
|
Beschlussvorschlag
1.
Im Rahmen
der Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Bedenken und Anregungen der
Bürger und Träger öffentlicher Belange zum B-Plan Nr. 25-2
"Damaschkeweg" sowie zur 17. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes
"Heinrich-Mann-Allee/Damschkeweg" entsprechend Anlage 1, 1a und 1b
entschieden.
2.
Die 17.
Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes
"Heinrich-Mann-Allee/Damaschkeweg" wird beschlossen, der dazugehörige
Erläuterungsbericht gebilligt (s. Anlage 2).
3.
Der
B-Plan Nr. 25-2 "Damaschkeweg" wird gem. § 10 BauGB als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt (s. Anlage 3).
Erläuterung
Anlage
3
Bebauungsplan
Nr. 25-2 "Damschkeweg"
17. Änderung
des Teil-Flächennutzungsplanes
Begründung
Stand:
März 2001
Inhalt
1. Lage und
Abgrenzung des Geltungsbereiches
3
2. Anlass und
Erforderlichkeit der Planaufstellung 4
3. Ausgangssituation 5
3.1 Stadt- und
landschaftsräumliche Einbindung 5
3.2 Historische
Entwicklung 5
3.3 Bebauungsstruktur
6
3.4 Nutzungsstruktur
6
3.5 Versorgung mit
Gemeinbedarfseinrichtungen, Grün- und Freiflächen 7
3.6 Natur und Landschaft
7
3.7 Altlasten 9
3.8 Erschließung 9
3.9 Ver- und Entsorgung 10
3.10 Immissionsbelastung
11
3.11 Eigentumsverhältnisse
11
3.12 Planungsrechtliche
Situation 11
4. Planungsbindungen
12
4.1 Landes- und
regionalplanerische Vorgaben 12
4.2 Entwicklung
aus dem Flächennutzungsplan 12
4.3 Landschaftsplan
der Stadt Potsdam 13
4.4 Bereichsentwicklungsplan
Waldstadt / Schlaatz 13
4.5 Denkmalschutz
13
4.6 Sonstige
Planungsbindungen 13
5. Planungskonzept
13
5.1 Ziele und Zwecke der
Planung 13
5.2 Städtebauliches
Konzept 14
6. Begründung der
Bebauungsplanfestsetzungen 15
6.1 Art der baulichen
Nutzung 15
6.2 Maß der baulichen
Nutzung 16
6.3 Bauweise und
überbaubare Grundstücksflächen 20
6.4 Nebenanlagen,
Stellplätze 22
6.5 Verkehrsflächen,
Ver- und Entsorgung 23
6.6 Grünflächen,
Maßnahmen zum Schutz des Bodens, Pflanzbindungen 24
6.7 Festsetzungen
zur Gestaltung 28
6.8 Hinweise und
Empfehlungen 29
7. Auswirkungen
des Bebauungsplans 30
7.1 Auswirkungen
auf die vorhandenen Nutzungen 30
7.2 Auswirkungen
auf den Wohnungsmarkt 30
7.3 Auswirkungen
auf die Versorgung mit Wohnfolgeeinrichtungen 31
7.4 Auswirkungen
auf die Ver- und Entsorgung 32
7.5 Verkehrliche
Auswirkungen 32
7.6 Auswirkungen
auf Natur und Umwelt 33
7.7 Auswirkungen
auf das Siedlungsbild 34
7.8 Finanzielle
Auswirkungen 35
8. Verfahren 36
8.1 Verfahrensübersicht 36
8.2 Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren 36
9. Rechtsgrundlagen 40
TextlicheFestsetzungen 41
Planzeichnung im Maßstab 1:2.500 oder 1:1.000
1. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
25-2 umfasst einen rund 22 ha großen Teilbereich der Siedlung Eigenheim, die
sich westlich der Heinrich-Mann-Allee zwischen der Teltower Vorstadt und der
Waldstadt befindet. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt
eingegrenzt:
- im Norden durch
die Fahrbahnmitte der Waldstraße,
- im Osten durch die
östlichen Grenzen der Flurstücke 5 bis 8 und 46 der Flur 13,
- im Süden durch die
Fahrbahnmitte der Straße Am Försteracker, die
Fahrbahnmitte der
Straße am Plantagenhaus und die Fahrbahnmitte des
Ravensbergweges,
- im Westen durch
die westliche Grenze des Flurstückes 274, eine gedachte Linie
im Abstand von 4,5
bis 6,5 m westlich der Flurstücke 281 bis 290, 292, 293 und
319 der Flur 13.
An das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 25-2 grenzt
südlich der Bebauungsplan Nr. 25-1 "Hegemeisterweg" an, für den im
August 1996 der Beschluss zur öffentlichen Auslegung und im September 1997 der
Abwägungsbeschluss gefasst wurde.
Abgrenzung der drei Teilbereiche und des
Gesamtbebauungsplanes im Maßstab 1:10.000
2. Anlass und Erforderlichkeit der
Planaufstellung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25,
der die gesamte Siedlung Eigenheim umfasst, sind mehrere von
Grundstückseigentümern der Siedlung gestellte Vorbescheidsanträge und
Bauanträge für Wohngebäude, die aufgrund des bestehenden Planungsrechtes nach §
34 des Baugesetzbuches (BauGB) nicht oder nur zum Teil positiv beschieden
werden können. Das bestehende Planungsrecht ermöglicht zwar eine Schließung
bestehender Baulücken, lässt aber eine Bebauung im rückwärtigen Grundstücksteil
in der Regel nicht zu.
Angesichts des in Potsdam bestehenden Baulandbedarfes
für Einfamilienhäuser und dem Wunsch der Stadt, die Bevölkerung im Stadtgebiet
zu halten, ist die Ausnutzung der vorhandenen Baulandpotenziale erklärtes Ziel
der Potsdamer Stadtplanung. Eine weitere Zielsetzung besteht darin, die
zusätzlichen Flächen für den Wohnungsbau vornehmlich in bereits besiedelten
Bereichen zu entwickeln, um Baulandpotenziale schneller mobilisieren zu können,
eine Zersiedlung der Landschaft zu begrenzen und Erschließungs- sowie
Folgekosten einzusparen. Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung bietet sich
eine Verdichtung der verkehrsgünstig gelegenen und nur gering verdichteten
Siedlung Eigenheim an. Aufgrund der großen Grundstückstiefen besitzt diese
Siedlung günstige Voraussetzungen für eine zusätzliche Verdichtung, die durch
eine Bebauung in zweiter Reihe erfolgen kann. Der Bebauungsplan soll hierfür
die entsprechende planungsrechtliche Grundlage schaffen.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist auch
erforderlich, um zu gewährleisten, dass die vorgesehene bauliche Verdichtung in
einer städtebaulich geordneten Art und Weise erfolgt, bei der insbesondere die
nachbarlichen Wohnbedürfnisse aufeinander abgestimmt, der Vegetationsbestand
berücksichtigt und die Erhaltung freier Blockinnenbereiche ermöglicht werden.
Ein wesentliches Ziel hierbei ist es, den Charakter der Siedlung so weit wie
möglich zu bewahren.
Innerhalb der Siedlung Eigenheim besteht bislang nur für
den ersten Teilbereich des Bebauungsplans 25 (B-Plan Nr. 25-1) Planreife im
Sinne des § 33 BauGB. In den übrigen Bereichen sind Bauvorhaben nach wie vor
gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Die bisherigen Bauvorhaben im ersten
Teilbereich haben gezeigt, dass sich mit dem Bebauungsplan eine behutsame
Nachverdichtung erreichen lässt, die auch die Interessen der Nicht-Bauwilligen
ausreichend berücksichtigt. Aus Gründen der Gleichbehandlung und um zu
vermeiden, dass sich durch unterschiedliches Planungsrecht innerhalb der
homogen strukturierten Siedlung zwei unterschiedliche Bebauungsstrukturen
herausbilden, soll nun, unter Beibehaltung der bereits definierten
Planungsziele, die Bearbeitung des 2. Teilbereiches erfolgen. Beruhend auf den
bisherigen Erfahrungen, die bei der Genehmigung von Bauvorhaben gemäß den
Festsetzungen des 1. Teilbebauungsplanes gemacht wurden, sollen im
Bebauungsplan 25-2 geringfügige Änderungen vorgenommen werden, ohne die
wesentlichen Planungsinhalte in Frage zu stellen.
3. Ausgangssituation
3.1 Stadt- und
landschaftsräumliche Einbindung
Die Siedlung Eigenheim befindet sich im südöstlichen
Stadtgebiet von Potsdam, rund 3 km von der Innenstadt entfernt. Aufgrund der
stadtnahen und verkehrsgünstigen Lage an der Heinrich-Mann-Allee und der
unmittelbaren Nähe zum angrenzenden Potsdamer Forst besitzt die Siedlung eine
besondere Standortgunst. Die in sich geschlossene Siedlung lässt sich nach
außen klar abgrenzen. Eine stadträumliche Barriere nach Osten besteht durch die
stark befahrene Heinrich-Mann-Allee sowie die parallel verlaufende
Straßenbahntrasse. Östlich dieser Ausfallstraße befindet sich im nördlichen
Bereich ein heterogener, teilweise gewerblich genutzter Bereich, nach Süden
folgen Zeilenbauten der Vorkriegszeit und eine Doppelhaussiedlung der
Nachkriegszeit. Südlich der Siedlung, abgeschirmt durch einen vorgelagerten
Waldstreifen, befindet sich die Waldstadt II, eine in den 70er Jahren
errichtete Wohnsiedlung mit bis zu fünfzehngeschossigen Gebäuden. Den
westlichen Rand der Siedlung markiert das Waldgebiet des Potsdamer Forstes.
Nördlich schließt sich die Siedlung "Am Brunnen" an, die zwischen
1924 und 1930 durch den Beamtenwohnungsverein errichtet wurde. Der
Übergangsbereich zwischen dieser denkmalgeschützten Siedlung und der Siedlung
Eigenheim wird durch einen Waldstreifen gebildet, der durch drei
fünfgeschossige Wohnhäuser unterbrochen wird.
3.2 Historische Entwicklung
Die Heinrich-Mann-Allee, ehemals Saarmunder Straße, ist
die historische Verbindungsstraße zwischen Potsdam und Saarmund. Die westlich
dieser Straße gelegenen Flächen waren bis Anfang dieses Jahrhunderts reines
Waldgebiet. Südlich des Plangebietes, im Bereich der heutigen Waldstadt II
wurde Anfang des 18. Jahrhunderts eine Maulbeerplantage angelegt, die offenbar
bereits Anfang des 19. Jahrhunderts wieder aufgegeben wurde. Auf diese Nutzung
weist noch heute die Siedlungsstraße "Am Plantagenhaus" hin.
Mit dem Bau der Siedlung Eigenheim wurde in den 20er
Jahren begonnen. Um den zu dieser Zeit besonders angespannten Wohnungsmarkt zu
entlasten, wurde neben dem Genossenschaftsbau auch der Bau von Eigenheimen in
Eigeninitiative gefördert, mit der Zielsetzung, auch den weniger
einkommensstarken Bevölkerungsschichten den Erwerb von Grund und Boden am
Stadtrand zu erleichtern. Die Entwicklung der Siedlung Eigenheim geht
unmittelbar auf die Initiative Adolf Damaschkes zurück, der von 1898 bis 1935
Vorsitzender des Bundes Deutscher Bodenreformer war. Die Bodenreformer
entwickelten das Konzept der "Bodenvorratswirtschaft", das den
Kommunen empfahl, preiswerten Boden zu erwerben, um diesen, unter den
Bedingungen des Vorkaufsrechtes für die Kommune oder auf Grundlage von
Erbbaurechten, an sozial Bedürftige zu verkaufen. Die großzügige Parzellierung
der Grundstücke sollte eine teilweise Selbstversorgung durch Nutzgärten
ermöglichen. Diesem Grundgedanken entsprechend wurde in jedem Garten ein
Walnussbaum gepflanzt, viele dieser Bäume stehen heute noch. Der
Selbstversorgungscharakter ist immer noch erkennbar, auch wenn die Mehrzahl der
Gärten inzwischen eher der Erholung dienen. Auch die Bebauungsstruktur, die
durch ein- bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser unterschiedlicher
Bauweise geprägt wird, ist im Wesentlichen erhalten geblieben. Die neueren
Gebäude fügen sich in die vorhandene Struktur weitgehend ein, wobei jedoch in
der Regel nicht die gestalterischen Qualitäten der älteren Gebäude erreicht
werden.
3.3 Bebauungsstruktur
Die Bebauungsstruktur des Plangebietes entspricht der
Struktur der gesamten Siedlung und wird durch eine offene, gering verdichtete
Bauweise mit einer durchschnittlichen GFZ von 0,15 geprägt. Die Straßen teilen
das Plangebiet in 7 Blöcke mit überwiegend schmalen, langgestreckten
Grundstücken, deren Ursprungsgrößen, ohne nachträgliche Grundstücksteilung, in
der Regel 1.200 bis 1.300 m2 betragen.
Die Tiefe der langgestreckten Grundstücke variiert zwischen 55 und 75 m,
die Breite zwischen 16 und 20 m. Neben den langgestreckten Grundstücken
gibt es im Plangebiet auch mehrere, eher quadratisch zugeschnittene
Grundstücke, vor allem Eckgrundstücke, deren Außenmaße zwischen 25 und
50 m variieren.
Innerhalb des Plangebietes gibt es nur noch wenig unbebaute
oder lediglich kleingärtnerisch genutzte Grundstücke. Die meisten Grundstücke
sind mit Einzelhäusern oder Doppelhäusern bebaut. Grundstücke, auf denen mehr
als ein Wohngebäude steht oder die bereits in ein vorderes und ein hinteres
Grundstück aufgeteilt worden sind, stellen bisher noch die Ausnahme dar. Häufig
ergänzen Garagen, Schuppen und sonstige Nebengebäude die vorhandene Bebauung.
Die Gebäude befinden sich zumeist auf dem
straßenseitigen (vorderen) Grundstücksteil mit in der Regel 5 m tiefen Vorgärten,
zum Teil sind die Gebäude jedoch auch in größeren Abständen zur Straße
errichtet worden. Eine Bauflucht ist erkennbar, wird jedoch nicht durchgängig
eingehalten. Die Gebäude stehen in der Regel giebelständig, zum Teil jedoch
auch traufständig zur Straße. Die Höhe der Wohngebäude liegt zwischen einem
Geschoss ohne nutzbares Dach und zwei Geschossen mit nutzbarem Dach, wobei die
eingeschossigen Gebäude mit ausgebautem Dach und die zweigeschossigen Gebäude
ohne ausgebautem Dach dominieren. Es überwiegen die Einzelhäuser, Doppelhäuser
sind die Ausnahme. Die straßenseitige Länge der Häuser beträgt meist 9 bis
11 m, in Ausnahmefällen bis zu 20 m. Die Haustiefen liegen zwischen 8 und
13 m, in Ausnahmefällen werden Haustiefen von 20 m erreicht. Die Dachformen
und Dachneigungen variieren, ermöglichen aber überwiegend eine Nutzung des
Dachraumes. Es finden sich vor allem Satteldächer, aber auch Walm-,
Krüppelwalm- und Zeltdächer. Vereinzelt sind auch Flachdächer vorhanden.
3.4 Nutzungsstruktur
Die Gebäude im Plangebiet werden in der Regel zum Wohnen
genutzt. Die großen Gärten dienen hauptsächlich der Erholung, zum Teil werden
sie jedoch auch noch als Nutzgarten bewirtschaftet. Ursprünglich entsprach die
Nutzungsstruktur des Siedlungsgebietes einem "Reinen Wohngebiet" im
Sinne des § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Nach und nach haben sich
jedoch kleinere Gewerbebetriebe im Plangebiet angesiedelt, so dass sich der
reale Nutzungscharakter inzwischen mehr in Richtung "Allgemeines
Wohngebiet" im Sinne des § 4 der BauNVO entwickelt hat.
Insgesamt werden im Plangebiet 5 Grundstücke teilweise
oder überwiegend gewerblich genutzt. Hierbei handelt es sich um eine
gastronomische Einrichtung und eine Gärtnerei an der Heinrich-Mann-Allee, eine
Reinigungsfirma mit größerem Fuhrpark am Ravensbergweg, einen Kfz-Handel an der
Heinrich-Mann-Allee und einen kleinerer Kfz-Pflegebetrieb am Damaschkeweg. Des
Weiteren befinden sich im Plangebiet vereinzelte, kleinere Gewerbenutzungen,
die mit einer Wohnnutzung kombiniert sind. Hierbei handelt es sich vor allem um
Dienstleistungseinrichtungen und Büroräume von freiberuflich Tätigen.
3.5 Versorgung mit
Gemeinbedarfseinrichtungen, Grün- und Freiflächen
Gemeinbedarfseinrichtungen
Innerhalb des Plangebietes gibt es keine Gemeinbedarfseinrichtungen.
Außerhalb des Plangebietes, auf dem Grundstück Am Plantagenhaus 11 existiert
ein von der Auferstehungskirche betriebener Kindergarten. Diese Einrichtung
kann den zurzeit vorhandenen Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen abdecken.
In unmittelbarer Nähe des Plangebietes am westlichen
Ende des Ravensbergweges befindet sich die ehemlige Grundschule 6, jetzt
Realschule. Die nächstgelegenen Grundschulen befinden sich rund 1 km südöstlich
des Plangebietes in der Waldstadt I (Friedrich-Wolf-Straße) und in der
Waldstadt II.
Sport-
und Spielflächen
Neben dem Sportplatz in westlicher Verlängerung des
Ravensbergwegs und dem öffentlichen Spielplatz an der Kreuzung Ravensbergweg /
Heidereiterweg existieren in der Siedlung, bzw. in der Nähe der Siedlung keine
weiteren öffentlichen Sport- oder Spielflächen. Die nächsten Sportanlagen
befinden sich 1,5 km südöstlich des Plangebietes (Drewitzer Straße) und rund 1
km nördlich des Plangebietes (Heinrich-Mann-Allee). Da diese Sportanlagen
größere Einzugsbereiche haben, ist eine ausreichende Versorgung der Siedlung
Eigenheim mit Sportflächen nicht vollständig gegeben.
Wohnungs-
und siedlungsnahe Grünflächen
Innerhalb
des Plangebietes befindet sich mit Ausnahme des Spielplatzes an der Kreuzung
Ravensbergweg / Heidereiterweg keine öffentlichen Grünfläche und kein für den
längeren Aufenthalt nutzbarer Platzbereich. Die Versorgung durch siedlungsnahe
Grünflächen wird, zumindest teilweise, durch das im Westen angrenzende
Waldgebiet der Potsdamer Heide und die jeweils nördlich und südlich
verlaufenden Grünzüge zwischen der Eigenheimsiedlung und der Siedlung
Kunersdorfer Straße bzw. der Waldstadt II gedeckt. Die Anbindung an den Wald
ist optimal. In den waldartig geprägten Gebieten können jedoch intensivere
Erholungsnutzungen (z.B. spielerische oder sportliche Tätigkeiten) nicht
ausgeübt werden. Dadurch verbleibt ein Defizit an nutzbaren öffentlichen
Grünflächen. Die Situation relativiert sich jedoch deutlich durch die privaten
Gärten, die aufgrund der ruhigen Siedlungslage und des großzügigen Zuschnitts
der Grundstücke einen wesentlichen Beitrag zur Freizeit- und Erholungsnutzung
leisten.
3.6 Natur und Landschaft
Landschaftsraum,
Relief, Geologie, Boden
Landschaftsräumlich gehört das Plangebiet zur
naturräumlichen Großeinheit der "Mittelbrandenburgischen Platten und
Niederungen" mit der Haupteinheit "Beelitzer Heide". Dieser
Landschaftsraum ist durch ein leicht welliges Relief sowie nährstoffarme Sande
und Kiese charakterisiert. Innerhalb des Landschaftsraumes "Beelitzer
Heide" liegt das Plangebiet im Randbereich der Nutheniederung, einer stark
verzweigten Niederungslandschaft, aus der sich verschiedene Grundmoränenplatten
erheben. Auf einer dieser Grundmoränenplatten befindet sich das Plangebiet. Das
Gelände steigt leicht nach Südwesten an, während das Geländeniveau an der
Heinrich-Mann-Allee eine durchschnittliche Höhe von 35 m über HN aufweist,
steigt es am Waldrand der Potsdamer Heide auf ca. 43,5 m über HN an. Außer
einigen kleineren künstlichen Geländeversprüngen auf den Privatgrundstücken ist
das Plangebiet weitgehend eben.
Im Untergrund befinden sich Moränenablagerungen aus dem
Quartär. Der überwiegende Teil des Plangebiets ist mit Talsanden, z.T. auch
Flusssanden bedeckt. Diese Sande bilden das heutige Ausgangsmaterial für die
Bodenbildung. Entsprechend herrschen rein mineralische Böden mit relativ
geringen organischen Anteilen vor. Diese sandigen Böden weisen eine
vergleichsweise geringe Wasserspeicherkapazität auf. Die gärtnerischen Nutzung
mit bisweilen tiefgründiger Bearbeitung lässt auf eine Störung der natürlichen
Horizontierung schließen. Intensive organische Düngung sowie häufiges Beregnen
fördern zudem die Entstehung eines besonders humosen und lockeren Oberbodens.
Dieser Bodentyp wird als Hortisol bezeichnet. Weitere nutzungsspezifische
Veränderungen der natürlichen Bodenverhältnisse in Wohngebieten sind neben der
Nährstoffanreicherung u.U. auch eine Versauerung insbesondere unter häufig
gemähten Rasenflächen.
Grundwasser
Nach Aussage des Landschaftsplans Potsdam liegt das
Grundwasser mehr als 10 m unter der Geländeoberfläche. Der bindige Anteil des
Bodenkörpers in der Versickerungszone beträgt weniger als 20%. Zwar besitzen
die sandigen Böden des Plangebiets eine geringe Pufferkapazität, aufgrund des
tiefliegenden obersten Grundwasserleiters ist die Gefährdung des Grundwassers
durch flächenhaft eindringende Schadstoffe jedoch als relativ gering
einzuschätzen.
Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
In der Nähe befindet sich jedoch das Fliessgewässer der Nuthe, die das
Plangebiet mit beeinflusst.
Vegetation
Als potenziell natürliche Vegetation auf den im
Plangebiet vorkommenden Sanderstandorten würde sich der
Traubeneichen-Kiefernwald einstellen, wenn jeglicher menschliche Einfluss
unterbunden wäre und sich die Pflanzenwelt ungestört entwickeln könnte.
Bei der Siedlung Eigenheim handelt es sich um ein Gebiet
aus Kleinsiedlungs- und Einfamilienhausbereichen mit einem erheblichen Anteil
an mehr oder weniger intensiv genutzten Garten- und Freiflächen, die in der
Regel baumbestanden sind. Die Grünflächen können in Blumen- und
Zierstrauchrabatte, Nutz- und Obstgärten sowie in ruderalisierte Gartenflächen
differenziert werden. Zusammengefasst hat dieses strukturreiche Nutzungsmosaik
eine mittlere ökologische Wertigkeit. Maßgeblich wird die Siedlungsstruktur von
einen gut entwickelten Gehölz- und Obstbaumbestand geprägt. Durch ihren Wuchs
und Habitus sind zahlreiche Walnussbäume und Birken siedlungsprägende Elemente.
Insbesondere Hängebirken befinden sich in den Vorgärten in nahezu jedem
Straßenzug. Der öffentliche Straßenraum wird durch eine Lindengruppe an der
Kreuzung Damaschkeweg / Heidereiterweg, einer Baumreihe aus Eichen und Eschen
entlang der Heinrich-Mann-Allee sowie einer Birkenallee entlang des
Ravensbergweges geprägt. Auffallend ist eine Gehölzgruppe aus Mehlbeeren,
Birken (vereinzelt abgängig), Robinien und Flieder an der Waldstraße. Die
Gehölze im Plangebiet gehören zu den Flächen und Elementen mit hoher
ökologischer Bedeutung, die wichtige Funktionen im Naturhaushalt erfüllen und
mittelfristig nicht an gleicher oder anderer Stelle in gleichwertiger
Ausprägung wiederhergestellt werden können.
Zum Plangebiet gehört auch ein 4,5 bis 6,5 m breiter
Streifen westlich der Siedlung, der bereits Teil des Potsdamer Forstes ist und
hauptsächlich als Wegefläche genutzt wird. Da die Fläche unter anderem auch von
Fahrzeugen befahren wird, ist sie weitgehend vegetationslos und weist eine
verdichtete Bodenstruktur ohne besondere ökologische Wertigkeit auf. Der
anschließende Waldmantel stellt hingegen einen idealen Übergang zwischen
Siedlung und Wald dar und erfüllt eine wichtige Schutzfunktionen für den Wald.
Da sich das Wurzelwerk der Bäume am Waldrand auch unterhalb des Sandweges
erstreckt, sind der Waldweg und der Waldmantel im Zusammenhang zu sehen.
Klima
Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des ostdeutschen
Binnenlandklimas. Der durchschnittliche Jahresniederschlag liegt in Potsdam bei
590 mm, die Jahresmittelwerte der Lufttemperatur bei 8,6°C. Das westlich an den
Siedlungsbereich angrenzende ausgedehnte Waldgebiet außerhalb des Plangebietes
erfüllt die klimatische Funktion eines Frischluftgebietes und wirkt klimatisch
entlastend in das Stadtgebiet hinein. Aufgrund ihrer geringen Bebauungsdichte und
des hohen Durchgrünungsgrads ist die Siedlung Eigenheim außerdem als Fläche mit
schwacher Wärmespeicherung zu bewerten; als Frischluftentstehungsgebiet besitzt
sie eine mittlere bis große Bedeutung. Bei vorherrschendem West- bzw.
Südwestwind trägt die Eigenheimsiedlung zur klimatischen Entlastung der
dichteren Bebauung "Am Schlaatz" bei. Als Kaltluftentstehungsgebiet
hat es aufgrund der stark strukturierten, mehrschichtigen Vegetation, die die
nächtliche Ausstrahlung und damit die Kaltluftbildung nur eingeschränkt
zulässt, eine geringe bis mittlere Wertigkeit.
Landschaftsbild
Das Landschaftsbild der Siedlung Eigenheim wird durch
die bestehende lockere Einzelhausbebauung, durch großzügige Gartenflächen sowie
den umfangreichen Baumbestand geprägt. Vor allem der gut entwickelte
Baumbestand in den Privatgärten, aber auch der Straßenbaumbestand im
Ravensberg- und Damaschkeweg, erfüllen eine wichtige ortsbildprägende Funktion
und verstärken den vorstädtischen Charakter der Siedlung. Der Übergang vom
besiedelten Bereich zum Wald erfolgt nahezu idealtypisch.
3.7 Altlasten
Das Altlast-/Altlastenverdachtskataster der Stadt
Potsdam weist innerhalb des Plangebietes das Grundstück Heinrich-Mann-Allee 84
als Verdachtsfläche gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG vom 17 März 1998,
§ 2) aus. Auf dem Grundstück befindet sich seit Jahrzehnten eine Kfz-Werkstatt,
so dass ein begründeter Verdacht auf eine Ölverunreinigung des Bodens besteht.
Weitere Verdachtsflächen und nachgewiesene Altlasten sind innerhalb des
Plangebietes nicht bekannt.
3.8 Erschließung
Das Plangebiet liegt innenstadtnah an der
Heinrich-Mann-Allee, einer Ausfallstraße nach Südosten in Richtung Saarmund.
Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt von der Heinrich-Mann-Allee
über den Zufahrtsbereich in Höhe der Waldstraße in Verlängerung des Horstweges
oder den weiter südlich gelegenen Knotenpunkt Drewitzer Straße. Zur nördlich
anschließenden Siedlung "Am Brunnen" stellt der Heidereiterweg die
Verbindung her. Nach Süden, zur Waldstadt II, besteht keine direkte
Straßenanbindung.
Alle Grundstücke innerhalb des Plangebietes sind durch
öffentliche Straßen erschlossen. Die vorhandenen Straßen im Plangebiet sind
endgültig hergestellt, das heißt, dass sie den örtlichen Ausbaugepflogenheiten
entsprechend fertiggestellt sind. Einen Sonderfall stellt der Waldweg im
westlichen Plangebiet dar. Während die Wohngebäude in dem Block zwischen
Vogelsang und Wald hauptsächlich über den Vogelsang erschlossen werden, wurden
in der Vergangenheit auf einigen rückwärtigen Grundstücksbereichen Garagen und
Wohnhäuser errichtet, die nur über einen unbefestigten, jedoch öffentlich
gewidmeten Waldweg angefahren werden können. Durch die Nutzung des Waldweges am
11.6.92 (In-Kraft-Treten des Brandenburger Straßengesetzes, BbgStrG) als
öffentliche Straße gilt diese nach § 48 Abs. 7 BbgStrG als gewidmete
Verkehrsfläche.
Die öffentlichen Straßen des Plangebietes weisen
unterschiedliche Breiten und Ausbaustandards auf. Ein großer Teil der Straßen ist
7 m breit. Hiervon abweichende Straßenbreiten weisen der Damaschkeweg westlich
des Vogelsangs (5 m), der Ravensbergweg (12 m), der Heidereiterweg zwischen
Damaschkeweg und Ravensbergweg (10 m), der Waldweg östlich des Heidereiterweges
(14 m) und die Seitenstraße der Heinrich-Mann-Allee (10 bis 14 m) auf. Die 4
bis 6 m breiten Fahrbahnen sind in der Regel asphaltiert, lediglich kurze
Teilstücke des Ravensbergweges und des Damaschkeweges sind gepflastert. Die
meist schmalen Gehwege sind zum Teil nur einseitig angelegt, häufig sind sie
unbefestigt oder mit Betonplatten belegt. Straßenbäume gibt es in den
großzügiger angelegten Straßenzügen des Ravensbergweges, der Waldstraße, der
Heinrich-Mann-Allee und im Kreuzungsbereich Heidereiterweg / Damaschkeweg. Nach
Angabe des Tiefbauamtes sind die meisten Straßen im Plangebiet ausbau- bzw.
instandsetzungsbedürftig. Dies betrifft insbesondere die Befestigung von
Gehwegen, die ordnungsgemäße Entwässerung der Straßen und die Verbesserung des
Aufbaus der Fahrbahnen mit einem frostsicheren Unterbau.
Das Plangebiet ist über die Straßenbahnlinien 92
(Kapellenberg - Drewitz), 93 (Bhf. Rehbrücke - Berliner Vorstadt), 96 (Bhf.
Pirschheide - Drewitz) und 98 (Schloss Charlottenhof - Stern), sowie über die
Buslinie 611 (Potsdam, Bassinplatz - Bhf. Saarmund) sehr gut an das ÖPNV-Netz
angebunden. Die gemeinsame Haltestelle dieser Linien befindet sich in
unmittelbarer Nähe des Plangebietes an der Heinrich-Mann-Allee in Höhe der
Waldstraße. 600 m südlich davon befindet sich eine weitere Haltestelle,
die neben der Straßenbahnlinie 93 und der Buslinie 611 auch noch von der
Buslinie 602 (Potsdam, Bassinplatz – Bhf. Schönefeld) angefahren wird.
Der S-Bahnhof Potsdam, der gleichzeitig auch Fern- und
Regionalbahnhof ist, liegt rund 2 km nördlich des Plangebietes und ist
durch die Bus- und Straßenbahnlinien gut erreichbar. 2,5 km südlich befindet
sich der Regionalbahnhof Rehbrücke, der ebenfalls durch Bus- und
Straßenbahnlinien gut erreichbar ist.
3.9 Ver- und Entsorgung
Alle Grundstücke innerhalb des Plangebietes sind in
ausreichendem Maße an das Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen. Die
vorhandenen Leitungen liegen vollständig im öffentlichen Straßenland, lediglich
der Waldweg verfügt über keinen Leitungsbestand, so dass die am Waldweg gelegenen
Flächen über den Vogelsang erschlossen werden müssen. Das Plangebiet ist nicht
an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die vorhandenen Versorgungsleitungen für
Trinkwasser, Strom, Gas und Telefon sind nach Auskunft der zuständigen
Versorgungsunternehmen im Plangebiet ausreichend dimensioniert, um auch die
Ver- und Entsorgung zusätzlicher Wohneinheiten gewährleisten zu können. Die
Schmutzwasserkanalisation ist in Teilen erneuerungsbedürftig. Da im Plangebiet
nur eine unzureichende Regenwasserkanalisation vorhanden ist - lediglich der
östliche Abschnitt des Ravensbergweges, der südliche Abschnitt des
Heidereiterweges und die Heinrich-Mann-Allee verfügen über eine
Regenwasserkanalisation - wird das Niederschlagswasser weitgehend auf den
Grundstücken versickert.
3.10 Immissionsbelastung
Die vorhandenen kleinen Gewerbebetriebe im Plangebiet
verursachen nur geringfügige Lärm- und Schadstoffemissionen, die keine
wesentlichen Konflikte hervorrufen. Die vereinzelt auftretenden Konflikte
zwischen der Gewerbenutzung und der Wohnnutzung sind in erster Linie auf den
zeitweise erhöhten Gewerbeverkehr zurückzuführen.
Unmittelbar östlich des Plangebietes verläuft die
Heinrich-Mann-Allee. Diese Straße erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktion
zwischen Rehbrücke und der Potsdamer Innenstadt und weist eine hohe
Verkehrsbelastung auf. Der Abstand zwischen der zur Heinrich-Mann-Allee
ausgerichteten Bauflucht und der Fahrbahn beträgt zwischen 25 und 100 m. Der
Lärmminderungsplan Potsdam errechnet für den an das Plangebiet angrenzenden
Abschnitt der Heinrich-Mann-Allee Beurteilungspegel von bis zu 69 dB(A) bei Tag
und 59 dB(A) bei Nacht. In wachsendem Abstand zur Heinrich-Mann-Allee sinken
die Pegel entsprechend. Gemäß des vereinfachten Ermittlungsverfahren für
Lärmimmissionen (Anlage 1 zur 16. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BimSchV) ist davon auszugehen, dass in den
zur Heinrich-Mann-Allee ausgerichteten Grundstücksbereichen noch
Lärmimmissionen von 60 dB(A) und mehr auftreten (Tageswert).
3.11 Eigentumsverhältnisse
Die Eigentumsverhältnisse sind entsprechend der
Parzellierung kleinteilig strukturiert. Die öffentlichen Verkehrs- und
Grünflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Potsdam. Die Baugrundstücke
befinden sich fast vollständig im Privateigentum. Von den 8 nicht im
Privateigentum befindlichen Grundstücken gehören sechs der Gebäudewirtschaft
Potsdam, ein Grundstück der Stadt Potsdam und ein Grundstück der Deutschen Post
AG. Die meisten Grundstücke sind Eigentum der Bewohner, der Anteil der Mieter
ist gering.
Der schmale Waldstreifen am westlichen Rand der
Eigenheimsiedlung, als Teil des Forstes Potsdam, wird zwar durch das Amt für
Forstwirtschaft bewirtschaftet, befindet sich jedoch in der
Verfügungsberechtigung der Bodenverwertungs- und -verwaltungs- GmbH Berlin. Da
der Forst Potsdam ehemaliger Preußenbesitz ist, ist davon auszugehen, dass die
Fläche an das Land Brandenburg rückübertragen wird.
3.12 Planungsrechtliche
Situation
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles. Da ein verbindlicher Bauleitplan bislang nicht vorliegt,
regelt § 34 Baugesetzbuch (BauGB) die Zulässigkeit von Vorhaben. Bei der
Beurteilung eines Bauantrages nach § 34 BauGB wird insbesondere auf die
Einfügung in die nähere Umgebung geachtet. Aufgrund dieser Rechtslage kann in
der Regel nur eine Schließung bestehender Baulücken in vorderer Reihe
zugelassen werden.
Innerhalb des Plangebietes sind
seit 1996 insgesamt 10 Baugenehmigungen für
eine straßenseitige Bebauung
erteilt worden. Die genehmigten Vorhaben
entsprechen im Wesentlichen den
geplanten Festsetzungen des
Bebauungsplanes.
4. Planungsbindungen
4.1 Landes- und
regionalplanerische Vorgaben
Entsprechend der Funktionszuweisung im System der zentralörtlichen
Gliederung Brandenburgs soll die Landeshauptstadt Potsdam als Oberzentrum im
engeren Verflechtungsbereich Berlin/Brandenburg entwickelt werden (vgl.
Landesentwicklungsplan Brandenburg LEP I – Zentralörtliche Gliederung).
Hinsichtlich der Stadt- und Wohnungsentwicklung ist die
in § 17 Abs. 7 LEPro formulierte Zielvorgabe zu berücksichtigen, wonach
Flächenpotenziale für zusätzlichen Wohnungsneubau vorrangig im Rahmen der
Innentwicklung durch bessere Nutzung bereits besiedelter Flächen (Lückenschließung,
Verdichtung etc.), insbesondere im Einzugsbereich öffentlicher Verkehrsmittel,
zu erschließen sind. Die für die gesamte Eigenheim-Siedlung geplante
Nachverdichtung und Sicherung der Wohnnutzung stehen somit im Einklang mit den
allgemeinen Zielen der Landesplanung. Dies ist durch die landesplanerische
Stellungnahme zur Bebauungsplanung bestätigt worden.
weiteres in der Originalakte bei 02
4.3 Landschaftsplan der Stadt
Potsdam
Im Landschaftsplan für die Stadt Potsdam wird das
Plangebiet als Siedlungsfläche mit hohem Grünanteil ausgewiesen, den es zu
erhalten gilt. Die Birken entlang des Ravensbergwegs sind als Allee (nach § 31
BbgNatSchG) ebenso zu schützen wie die ortsbildprägende Baumreihe an der
Einmündung des Heidereiterwegs in den Damaschkeweg. Als grundsätzliche
landschaftsplanerische Zielvorstellung des Landschaftsplanes Potsdam wird für
das Plangebiet die Forderung formuliert, dass der Charakter der Siedlung als
Stadtrandsiedlung mit hohem Grünanteil gewahrt werden muss und dass sich Nachverdichtungsmaßnahmen,
die in Teilbereichen möglich sind, an diesem Ziel zu orientieren haben. In der
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zum Landschaftsplan wird der
Kompensationsbedarf für die Durchführung des gesamten Bebauungsplans Nr. 25 als
mäßig bis gering eingestuft. Es werden Beeinträchtigungen für die Schutzgüter
Flora und Fauna, Boden, Wasser und Landschaftsbild erwartet.
4.4
Bereichsentwicklungsplan Waldstadt / Schlaatz
siehe
Originalvorlage