Antrag - 12/SVV/0209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung  möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Verbesserung der Folgeabschätzung und der Steuerungsmöglichkeit bei Beschlüssen mit finanziellen Auswirkungen folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Ergänzung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam im § 14 Beschlussvorlagen und Anträge gemäß Anlage um eine § 14a Beschlussvorlagen und Anträge mit finanziellen Auswirkungen (Anlage im ALRIS)
  2. Die 2. Seite der Beschlussvorlage soll an die doppischen Gegebenheiten angepasst werden. Dazu soll die Verwaltung anhand der in der Anlage aufgeführten Informationen bis Mai 2012 einen Entwurf vorlegen. (Anlage im ALRIS)
  3. Im Rahmen des halbjährlichen Berichtswesens erstellt die Verwaltung für die Stadtverordnetenversammlung eine Übersicht, aus der die finanziellen Auswirkungen von Beschlüssen im laufenden Haushaltsjahr ersichtlich sind. Dabei sollen die kumulierten Auswirkungen auf die Produkt-, Fachbereichs- und Geschäftsbereichsbudgets und die aus den Beschlüssen resultierenden Vorabdotierungen ersichtlich sein.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung legt mit ihrer bisherigen Vorgehensweise einen geringeren Maßstab an ihre haushalterische Sorgfalt, als dies nach §15 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) von den Bürgerinnen und Bürgern bei Bürgerbegehren verlangt wird. Ein Bürgerbegehren muss „einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der voraussichtlichen Kosten der verlangten Maßnahme im Rahmen des Gemeindehaushalts enthalten.“

 

Darüber hinaus führt die derzeitige Praxis der Verabschiedung von Anträgen ohne konkrete Deckung aus dem Haushalt, zu einer Beschlussfassung ohne finanzielle Folgeabschätzung. Das bisherige Verfahren ist ungeeignet, die angespannte Haushaltslage der Landeshauptstadt Potsdam gemäß der Pflichten der Stadtverordnetenversammlung zu steuern.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat zum Jahr 2008 ihr Rechnungswesen auf die Doppik umgestellt. Zur Verbesserung des Verständnisses, der Folgeabschätzung und der Steuerungsglichkeiten der Stadtverordneten soll die bisherige 2. Seite der Beschlussvorlage an die doppischen Gegebenheiten angepasst werden.

 

Derzeit bildet das Formular im Bereiche finanzielle Auswirkungen lediglich in umfangreicher Textform die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ab. Die Darstellung folgt nicht der doppischen Haushaltssystematik und erlaubt daher nur unzureichend die Möglichkeit, Auswirkungen auf den Haushalt vergleichbar abzubilden. Dies soll mit dem veränderten Formular verbessert werden.

 

Anlage :

  • Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der LHP
  • Änderung der 2. Seite der Beschlussvorlage

 

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Anlagen

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