Beschlussvorlage - 02/SVV/0387
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan NEU-ST 01/2 Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz und Beschluss über die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Frau Humm Tel. 3245
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.06.2002
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03.07.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.06.2002
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Beschlussvorschlag
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird sowohl
über die Anregungen und Bedenken
aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung als auch über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sowie der öffentlichen
Auslegung und zur vereinfachten Änderung
zum Bebauungsplan NEU-ST
01/2 „Nahversorgungszentrum
Johannes-Kepler-Platz" und zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
entsprechend der Anlage 1 entschieden.
2. Die
19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nahversorgungszentrum
Johannes-Kepler-Platz" wird
beschlossen; der dazugehörige Erläuterungsbericht wird gebilligt (siehe Anlage
2).
3. Der
Bebauungsplan NEU-ST 01/2 „Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz"
wird einschließlich der vereinfachten Änderung gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen; die
dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Kurzeinführung
zur Beschlussvorlage
§ Billigung
der Abwägungsergebnisse
§ Beschluss
zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
§ Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan NEU-ST 01/2 „Nahversorgungszentrum
Johannes-Kepler-Platz"
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 17. September 2001 die
öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes NEU-ST 01/2 "Nahversorgungszentrum
Johannes-Kepler-Platz" gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die dazugehörende 19.
Änderung des Flächennutzungsplanes und deren öffentliche Auslegung beschlossen.
Gegenstand
der Planung ist das beabsichtigte Investorenbauvorhaben auf dem Grundstück der
ehemaligen seit Anfang der
neunziger Jahren leerstehenden Wohngebietsgaststätte "Orion". Das
geplante Bauvorhaben beinhaltet bei einer Bruttogeschossfläche von ca. 6.600 qm
insbesondere Einzelhandelseinrichtungen, aber auch Dienstleistungs-, Freizeit-
und Gastronomienutzungen.
Mit
der zügigen Fortführung des Bebauungsplanes NEU-ST 01/2
"Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz" sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Bauvorhabens
geschaffen werden. Die Investitionsmaßnahme soll als Motor für die Entwicklung
des Wohngebietszentrum als Ganzes dienen. Gleichzeitig kann darüber hinaus ein
geordnetes und städtebaulich verträgliches Miteinander von Wohn- und
Gewerbenutzungen gesichert und dauerhaft erhalten werden.
Der
Bebauungsplan NEU-ST 01/2 "Nahversorgungszentrum
Johannes-Kepler-Platz" steht mit den grundsätzlichen Zielen der
Flächennutzungsplanung in Einklang. Das Bauvorhaben des Investors ist mit einer
Festsetzung als Mischgebiet im derzeit in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan nicht zulässig, die Festsetzung „Sondergebiet" ist aufgrund des Vorhabens
(großflächiger Einzelhandel) zwingend. Aufgrund des Entwicklungsgebotes gemäß §
8 Abs. 2 BauGB wird eine Anpassung des Flächennutzungsplanes entsprechend den
Inhalten des Bebauungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
notwendig. Die Änderung des Flächennutzungsplanes verändert nicht die Grundzüge
der Flächenutzungsplanung, sondern konkretisiert sie im besonderen Einzelfall.
Darstellung
der Ergebnisse seitens der Bürger und der Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange in Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB
Im
Zeitraum vom 15.10. bis zum 16.11.2001 wurde die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplan NEU-ST 01/2 "Nahversorgungszentrum
Johannes-Kepler-Platz" gemäß
§ 3 Abs. BauGB durchgeführt. Die Bürger wurden über die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes mittels einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Potsdam Nr. 10 /
2001, erschienen am 4.Oktober 2001,
informiert. Die Träger
öffentlicher Belange (einschließlich die betroffenen Fachbereiche / Bereiche
der Stadtverwaltung und die Nachbargemeinden) wurden mit Schreiben vom
5.10.2001 über die Offenlegung in Kenntnis gesetzt und erhielten erneut die
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Seitens
der Bürger wurden keine Bedenken und Anregungen während der Offenlage
vorgebracht.
Von
den 27 beteiligten Trägern öffentlicher Belange haben sich 13 zu der Planung
geäußert.
Die
eingegangenen Hinweise haben zur Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 11
geführt. Hier wurde zur Gewährleistung einer hinreichenden Begrünung die
Fassadenbegrünung auf alle Außenwandflächen innerhalb des Sondergebietes
ausgeweitet sowie eine Steigerung der anzupflanzenden Kletterpflanzen pro
laufenden Meter vorgenommen. Die Grundzüge der Planung wurden von dieser
Änderung nicht berührt. Aufgrund der direkten Auswirkungen der Festsetzung auf
das Baugrundstück wurde jedoch ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 3
Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Nr. 2 BauGB notwendig. Der von der geänderten Planung
betroffene Eigentümer hat seine
Zustimmung erklärt (siehe Anlage 1, Teil 4).
Weitere grundsätzliche Bedenken seitens der
Träger öffentlicher Belange wurden nicht geäußert (siehe Anlage 1, Teil 3).
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern
die Abwägungsergebnisse gem. der
Anlage 1 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan NEU-ST
01/2 "Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz" einschließlich der
vereinfachten Änderung und der Beschluss zur 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
keine
Der
Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen
durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn
Ämter die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzen und Mittel
zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt einstellen.