Antrag - 13/SVV/0433

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Kostensätze, die als Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen werden, generell angepasst werden müssen.

 

Das Prüfergebnis ist den Stadtverordneten im November 2013 vorzulegen.

 

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, zur Sicherung der integrationspolitischen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt für den Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge (z.B. Opfer von Folter und Gewalt, schwangere und alleinerziehende Frauen mit minderjährigen Kindern, Minderjährige, alte und behinderte Menschen) ab sofort und bis auf Weiteres Kosten der Unterkunft von bis zu 7 € kalt/qm zu übernehmen.

 

Die Kosten, die für die Errichtung von Wohncontainern geplant waren, sollen zur Deckung des Mehraufwandes für die Kosten der Unterkunft r alle Bevölkerungsgruppen verwendet oder r den Bau preiswerter Wohnungen verwendet werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Kostensatz für die Kosten der Unterkunft (KdU) ist in Potsdam seit mehreren Jahren nicht angehoben worden. Noch immer werden die Kosten durch Jobcenter bzw. Sozialamt nur bis zu einer Höhe von 5,50 € Kaltmiete/qm zzgl. 2,80 €/qm für Heiz- und Nebenkosten übernommen.

 

Auf der anderen Seite hat sich in den letzten Jahren der Mangel an preiswerten Wohnungen in Potsdam dramatisch verschärft. Inzwischen haben 2.700 Haushalte einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten. Bei Neubauvorhaben entsteht nahezu ausschließlich Wohnraum mit Mieten oberhalb des KdU-Satzes und auch bei der Sanierung im Altbaubestand steigen die Kaltmieten regelmäßig über die Grenze von 5,50 €/qm. Nur in wenigen Ausnahmefällen und mit dem Einsatz von Fördermitteln können bei der Sanierung preiswerte Mieten erhalten werden. Im Stadtentwicklungskonzept Wohnen und in allen Wohnungsmarktberichten seit dessen Annahme durch die Stadtverordneten wird der eklatante Mangel an Wohnungen im unteren Preissegment festgestellt. Auch das Expertengremium Potsdam 22 bestätigte diese Einschätzung.

 

Natürlich ist der Stadtverwaltung diese Situation ngst bekannt. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden für Familien deshalb aus gutem Grund schon seit längerer Zeit Gewährleistungswohnungen mit Kaltmieten deutlich über 7 €/qm bezahlt.

 

Auch bei der Aufnahme von Flüchtlingen wird die Stadt vom Mangel an preiswertem Wohnraum eingeholt. Die Stadtverwaltung ist inzwischen bereits damit überfordert, ca. 50 zusätzliche Wohnungen mit einer Miete innerhalb der KdU-Kostensätze zu finden. Dadurch werden die als Übergangsunterkünfte vorgesehenen Heime zu einem erheblichen Teil durch Menschen bewohnt, die in eine eigene Wohnung ziehen könnten, aber große Schwierigkeiten haben, noch Wohnungen zu finden, deren Miete den überholten Kostensätzen entspricht.

 

Mit dem Antrag soll sichergestellt werden, dass die sozial-, wohnungs- und integrationspolitischen Ziele der Stadt umgesetzt werden können. Durch die vorgeschlagene Neuberechnung der Kostensätze stehen r alle Inhaber/innen eines Wohnberechtigungs­scheines und für einkommensschwache Haushalte sehr kurzfristig deutlich mehr Wohnungen bei der Wohnungssuche zur Verfügung. Das wirkt der Verdrängung dieser Bevölkerungsgruppen aus der Stadt entgegen und macht gleichzeitig die Errichtung von Wohncontainern r Flüchtlinge vermeidbar. Die vorgesehenen Ausgaben für neue Flüchtlingsheime sollten besser r den Bau preiswerter Wohnungen verwendet werden.

 

Ab sofort und bis zum Abschluss der Neuberechnung der Kosten der Unterkunft soll der Kostensatz für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge angehoben werden. Die Stadt Potsdam ist gegenüber diesen Kindern, Jugendlichen, alten, kranken oder behinderten Menschen schon aus rechtlichen Gründen verpflichtet, besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

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Anlagen

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