Antrag - 14/SVV/0255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, die geltende städtische Baumschutzverordnung aufrecht zu erhalten. Insbesondere soll

 

-          der Baumbestand im Stadtgebiet ab einem Stammumfang von 30 cm geschützt bleiben

 

-          der Baumbestand in Parkanlagen der Schlösserstiftung und öffentlichen Grünanlagen nicht aus dem Geltungsbereich der städtischen Baumschutzverordnung ausgenommen werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu ermitteln

 

-          wie hoch der Baum- u. Grünverlust seit Inkrafttreten der städtischen Baumschutzverordnung ist

a)      in den Parkanlagen der Schlösserstiftung und

b)      im gesamten Stadtgebiet

 

-          welche Auswirkungen sich daraus für die CO2-Ausstoß-Bilanz der Stadt ergeben

 

-          welche Auswirkungen sich für den Lärmschutz und die Luftqualität (Feinstaub und Schadstoffe) ergeben

 

-          in welchem Geldwert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beauflagt werden könnten, wenn in den Parks der Schlösserstiftung Baumfällungen genehmigungspflichtig gewesen wären

 

-          wie hoch der zusätzliche Personalbedarf für eine effektive Umsetzung der geltenden Baumschutzverordnung ist.

 

Die Prüfergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung im November 2014 vorzulegen.

 

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Bislang begründet die Stadtverwaltung die geplante Lockerung der geltenden Baumschutzverordnung vor allem mit rechtlichen Bedenken und bestehenden Vollzugsdefiziten.

 

Unseres Wissens ist allerdings die Potsdamer Baumschutzverordnung bis heute nicht erfolgreich gerichtlich angegriffen worden. Sie enthält zahlreiche Ausnahmetatbestände und eine Härtefallklausel. Falls es rechtlich erforderlich ist, Einzelbestimmungen zu überarbeiten, sollte dies erfolgen, ohne große Teile des Baumbestandes (nach Standort oder Stammumfang) pauschal aus dem Schutz der Baumschutzverordnung auszuschließen.

 

Seit Jahren wird für den Baumschutz in Potsdam deutlich zu wenig Personal eingesetzt. Daraus haben sich in den letzten Jahren immer wieder Engpässe und Vollzugsdefizite ergeben. Die langen Bearbeitungszeiten von Baumfällanträgen werden mitunter kritisiert. Auf der anderen Seite kann auch die Durchführung von Ersatzpflanzungen nicht immer zeitnah kontrolliert werden. Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass diese Probleme nicht durch eine Absenkung der naturschutzrechtlichen Schutzstandards gelöst werden dürfen, sondern dass endlich mehr Personal für den Baumschutz in Potsdam eingestellt werden muss.

 

Mit unserem Antrag soll die aufkommende Diskussion versachlicht werden. In die Abwägung über die städtische Baumschutzverordnung müssen auch Belange der Ökologie, des Klimaschutzes, der Luftqualität und des Lärmschutzes einbezogen werden. Zudem muss verdeutlicht werden, welche enormen finanziellen Folgekosten eine Erleichterung von Baumfällungen hätte.

 

Potsdam verfügt seit 2003 über eine Baumschutzverordnung, die landesweit eine Vorbildwirkung genießt. Kurz nach ihrem Inkrafttreten wurde die Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg durch das VG Frankfurt/Oder für ungültig erklärt. Diese Entscheidung traf viele Kommunen unvorbereitet. Oftmals nutzten Grundstückseigentümer_innen die Gelegenheit zu exzessiven Baumfällungen. In vielen Orten kam es zu regelrechten Kahlschlagaktionen. Der Stadt Potsdam blieb dies erspart, weil der städtische Baumbestand durch eine städtische Baumschutzverordnung geschützt war.

 

Die Stadtverordneten sollten alle Aspekte gut abwägen, bevor in einer wachsenden Stadt mit reger Bautätigkeit und knapper werdenden Freiflächen bewährte naturschutzrechtliche Regelungen aufgegeben werden.

 

 

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Anlagen

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