Antrag - 14/SVV/0633

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen zur Inanspruchnahme des Mobilitätstickets Potsdam für Kinder und Jugendliche als Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften für Empfänger von Leistungen aus dem SGB II oder dem SGB XII sofort wieder eingehrt werden.

 

Der Hauptausschuss ist im September 2014 über die Umsetzung zu informieren.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Seit Mai 2014 erhalten schulpflichtige Kinder und Jugendliche der Landeshauptstadt Potsdam, die Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft von Leistungen aus dem SGB II oder XII sind, kein Mobilitätsticket. Bis April 2014 war es ihnen unabhängig von der Art der aufzusuchenden Veranstaltung, einschließlich des Schulbesuches möglich, den Potsdamer ÖPNV voll umfänglich zu nutzen. Mit der Einführung der Verfahrensweise, dass im Zusammenhang mit ihrem Schulbesuch ein Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Schülerbeförderung) gestellt werden soll, werden die Eltern vor neue finanzielle Belastungen gestellt.

Der Auszug der Internetseite der Stadtwerke Potsdam weist keinerlei Einschränkungen bezüglich der Inanspruchnahme des Mobilitätstickets auf (siehe unten).

Aus dem Merkblatt der BuT-Leistungen ist ersichtlich, dass nur schulpflichtige Jugendliche, die eine weiterführende Schule aufsuchen, unter bestimmten Voraussetzungen die Schülerbeförderungskosten erstattet bekommen. Auch sie werden gegenüber anderen Nutzern des M-Tickets benachteiligt.

Der Aufhebung dieser Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen dient unser Antrag.


Ergänzende Informationen unter:

 

https://www.swp-potsdam.de/swp/de/verkehr/angebote-vip/tickets_tarife/mobilitätsticket/st_mobilit_tstiscket_1.php

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Anlagen

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