Antrag - 14/SVV/0765
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreie Uferpromenade Alte Fahrt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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17.09.2014
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03.12.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion
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Vorberatung
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18.11.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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07.10.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die geplante Uferpromenade an der Alten Fahrt ist baulich so auszuführen, dass sie ohne nennenswerte Umwege auch vom Alten Markt aus für Rollstuhlfahrer*innen und mit Kinderwagen problemlos erreichbar ist. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Überarbeitung der vorliegenden Entwürfe zu veranlassen.
Darüber hinaus sind den Stadtverordneten im Dezember 2014 Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen sichergestellt werden kann, dass bei künftigen Ausschreibungen nur noch Entwürfe berücksichtigt werden, die mit dem städtischen Teilhabeplan im Einklang stehen.
Erläuterung
Begründung:
In den letzten Wochen wurde in der Presse mehrfach darüber berichtet, dass die neue Uferpromenade an der Alten Fahrt vom Alten Markt aus nicht barrierefrei zugänglich sein soll und für Rollstuhlfahrer*innen nur mit erheblichen Umwegen erreichbar sein wird.
Das Kriterium der Barrierefreiheit hat offenbar weder bei der Erarbeitung des Siegerentwurfes noch bei seiner Bewertung durch eine Jury die Bedeutung gehabt, die wir in einer modernen weltoffenen Stadt erwarten. Aus unserer Sicht ist es völlig indiskutabel, bei öffentlichen Bauaufträgen Entwürfe in die engere Auswahl zu ziehen, die nicht den Zielen des Lokalen Teilhabeplanes entsprechen und Teilen der Bevölkerung die Nutzung öffentlicher Stadträume erheblich erschweren.
Mit unserem Antrag möchten wir diese Fehlentscheidung korrigieren. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass künftig ähnliche Ausschreibungsergebnisse nicht mehr zustande kommen können.