Beschlussvorlage - 14/SVV/0946

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 45 "Karl-Marx-Straße, 8. Änderung, Teilbereich "ufernahe Baugrundstückeist entsprechend der Darstellung in der Anlage 2 zu erweitern. Das Planverfahren wird fortgeführt unter dem Titel: Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße, 8. Änderung und Ergänzung, Teilbereich "ufernahe Baugrundstücke.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße, 8. Änderung und Ergänzung, Teilbereich "ufernahe Baugrundstückeentschieden (siehe Anlagen 3A, 3B und 3C).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße, Teilbereich "ufernahe Baugrundstückewird in der Fassung der 8. Änderung und Ergänzung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, den Geltungsbereich der 8. Änderung des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 45 "Karl-Marx-Straße", Teilbereich "ufernahe Baugrundstücke" zu erweitern und das Planverfahren unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße, 8. Änderung und Ergänzung, Teilbereich "ufernahe Baugrundstückefortzuführen.

 

Zugleich ist es erforderlich, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. "Karl-Marx-Straße, 8. Änderung und Ergänzung, Teilbereich "ufernahe Baugrundstückezu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

 

Anlage 1              Kurzeinführung der Beschlussvorlage              (2 Seiten)

Anlage 2              Übersichtskarte Erweiterung Geltungsbereich              (1 Seite)

Anlage 3A              Abwägungsvorschlag Behörden 1. Beteiligung              (7 Seiten)

Anlage 3B              Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit 1. Beteiligung              (3 Seiten)

Anlage 3C              Abwägungsvorschlag Behörden 2. Beteiligung              (1 Seite)

Anlage 4              Bebauungsplan              (1 Plan)

Anlage 5              Begründung              (138 Seiten)

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungskosten:

Für die Durchführung des Planverfahrens fallen keine externen Planungskosten an, da das Planverfahren verwaltungsintern erarbeitet wird. Die durch externe Gutachten verbundenen Kosten wurden bereits durch die Verwaltung erbracht.

 

Folgekosten:

Die Planung entfaltet weder Planungsschaden, Grunderwerbs- oder Herstellungs- und Unterhaltungskosten. Da die Planung nur einen sehr geringen Platzbedarf an Grundschul- und Kita-Plätzen auslöst (1 bzw. 2), findet die Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklungkeine Anwendung.

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Anlagen

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