Antrag - 02/SVV/0494

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür zu sorgen, dass bei der Errichtung von Mobilfunk- und

UMTS-Antennen auf Grundstücken der Landeshauptstadt Potsdam die Elektrosmog-Grenzwerte der Schweiz einzuhalten sind.

 

 

 

 

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Erläuterung

 

Städte wie Berlin, Freiberg Lübeck oder München drängen auf Einhaltung von Elektrosmog-Grenzwerten, die drastisch unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen liegen.

So hat auch die Stadt Leipzig Zusatzvereinbarungen bei der Errichtung von Sendeanlagen auf städtischen Immobilien beschlossen.

Die Stadt Leipzig nutzt die noch verbleibenden Spielräume zum Abschluß einer Zusatzvereinbarung, wenn Sendeanlagen auf städtischen Immobilien errichtet werden sollen. Diese Zusatzvereinbarung findet Anwendung für die einmalige Errichtung sowie für bereits bestehende Sendeanlagen.

In der Zusatzvereinbarung wird der Betreiber der Sendeanlage verpflichtet, am Standort folgende Werte einzuhalten, die dem ca. 10-fach niedrigeren schweizerischen Vorsorgewerten entsprechen:

 

Elektrische Feldstärke:

 

·       für Anlagen, die ausschließlich im Frequenzbereich um 900 MHz senden:

·       4,0 V/m (Grenzwert in Deutschland 41,25 V/m)

·       für Anlagen, die ausschließlich im Frequenzbereich um 1800 MHz und höher senden:

·       6,0 V/m (Grenzwert in Deutschland 58,34 V/m)

·       für Anlagen, die sowohl in Frequenzbereichen um 900 MHz als auch um 1800 MHz und höher senden: 5,0 V/m

 

Die Werte sind an den Orten einzuhalten, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten und - unter Berücksichtigung der Antennencharakteristik- an denen, die die höchsten Immissionen aufweisen. Das betrifft u.a. Kindertagesstätten, Schulen, öffentliche Einrichtungen.

Diese Vorsorgewerte und der Abschluß dieser Zusatzvereinbarung werden seit Ende 2001 in der Stadt München angewendet.

 

 

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