Antrag - 02/SVV/0494
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von Mobilfunk- und UMTS-Antennen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Brigitte Reiß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.07.2002
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04.09.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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22.08.2002
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.08.2002
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Erläuterung
Städte
wie Berlin, Freiberg Lübeck oder München drängen auf Einhaltung von
Elektrosmog-Grenzwerten, die drastisch unterhalb der gesetzlich
vorgeschriebenen liegen.
So
hat auch die Stadt Leipzig Zusatzvereinbarungen bei der Errichtung von
Sendeanlagen auf städtischen Immobilien beschlossen.
Die
Stadt Leipzig nutzt die noch verbleibenden Spielräume zum Abschluß einer
Zusatzvereinbarung, wenn Sendeanlagen auf städtischen Immobilien errichtet
werden sollen. Diese Zusatzvereinbarung findet Anwendung für die einmalige
Errichtung sowie für bereits bestehende Sendeanlagen.
In
der Zusatzvereinbarung wird der Betreiber der Sendeanlage verpflichtet, am
Standort folgende Werte einzuhalten, die dem ca. 10-fach niedrigeren
schweizerischen Vorsorgewerten entsprechen:
Elektrische
Feldstärke:
· für Anlagen, die ausschließlich im
Frequenzbereich um 900 MHz senden:
· 4,0 V/m (Grenzwert in Deutschland
41,25 V/m)
· für Anlagen, die ausschließlich im
Frequenzbereich um 1800 MHz und höher senden:
· 6,0 V/m (Grenzwert in Deutschland
58,34 V/m)
· für Anlagen, die sowohl in
Frequenzbereichen um 900 MHz als auch um 1800 MHz und höher senden: 5,0 V/m
Die
Werte sind an den Orten einzuhalten, an denen sich Menschen nicht nur
vorübergehend aufhalten und - unter Berücksichtigung der
Antennencharakteristik- an denen, die die höchsten Immissionen aufweisen. Das
betrifft u.a. Kindertagesstätten, Schulen, öffentliche Einrichtungen.
Diese
Vorsorgewerte und der Abschluß dieser Zusatzvereinbarung werden seit Ende 2001
in der Stadt München angewendet.