Beschlussvorlage - 14/SVV/1166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen ist entsprechend der Darstellung in Anlage 3 zu reduzieren.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße, 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen entschieden (gemäß Anlage 4).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen (gemäß Anlage 7) wird zugestimmt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße, 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 5 und 6).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Anlage 1:              Pflichtanlage finanzielle Auswirkungen              (2 Seiten)

Anlage 2:              Kurzeinführung der Beschlussvorlage              (2 Seiten)

Anlage 3:              Übersichtskarte Reduzierung des Geltungsbereichs              (1 Seite)

Anlage 4:               Abwägungsvorschlag Behörden              (6 Seiten)

Anlage 5:               Bebauungsplan              (1 Plan)

Anlage 6:               Begründung              (75 Seiten)

Anlage 7:              Städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung von Planungszielen der

              1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 B "Babelsberger Straße",

              Teilbereich An den Nuthewiesen              (14 Seiten)

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der außerhalb des Geltungsbereichs befindlichen öffentlichen Grünflächen angenommen, zu deren Herstellung sich die Vorhabenträgerin verpflichtet hat.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in               Finanzierung aus Produktkonto

             

Pflege öffentlicher Grün-

und Spielflächen              8.800,80              5510000 / 5221200             

                           

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

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Anlagen

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