Beschlussvorlage - 15/SVV/0146
Grunddaten
- Betreff:
-
Siegelverfahren "Kinderfreundliche Kommune"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.03.2015
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11.03.2015
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01.04.2015
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.03.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam beteiligt sich am Verfahren zur Erlangung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Mit der Teilnahme an diesem Siegelverfahren sichert die Landeshauptstadt Potsdam zu:
- die Rahmenbedingungen für das Vorhaben durch Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung sicherzustellen,
- die finanziellen Mittel für die Teilnahme am Vorhaben bereit zu stellen,
- eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe zur Koordination des Vorhabens einzurichten,
- eine Informationsveranstaltung für Verwaltungsmitarbeiter_innen zum Thema „Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre rechtlichen Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln“ anzubieten und
- die Ausbildung von Moderatoren für Beteiligungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen anzustreben.
Für die Umsetzung dieser Siegelbedingungen übernimmt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Federführung. Zur Erstellung des Aktionsplanes wird das Kinder- und Jugendbüro beauftragt.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Für eine zukunftsfähige und lebendige Stadt ist das Wohl von Kindern und Jugendlichen maßgebend. Dabei geht es nicht nur darum, dass sie behütet und beschützt aufwachsen sondern auch um die Wahrung ihrer Rechte, die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und um die Schaffung von Möglichkeiten der direkten Mitbestimmung und Mitgestaltung.
Um am Siegelverfahren des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. (eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) teilnehmen zu können, müssen die Stadtoberhäupter der Bewerberkommunen persönlich Interesse signalisieren. Danach findet ein Auswahlverfahren statt. Für den nächsten Beratungsprozess ist die Landeshauptstadt Potsdam vom Verein ausgewählt worden und das Siegelverfahren kann starten, wenn die Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung gibt.
Kernelemente des Entwicklungsprozesses der teilnehmenden Kommunen sind z.B. eine kinderfreundliche Rahmengebung in der Stadtentwicklung, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, der Vorrang des Kindeswohls, ein übergreifender Aktionsplan, sowie die Information über Kinderrechte und die Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen. Dazu bietet der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. Beratung und Prozessbegleitung sowie Erfahrungsaustausche mit den anderen am Siegelverfahren beteiligten Kommunen. Aktuell sind acht weitere Kommunen für den Siegelprüfprozess, u.a. Taunusstein (28.515 Einwohner), Dessau-Roßlau (83.616 Einwohner) und Wiesbaden (273.871 Einwohner) ausgewählt worden. Als Pilotkommunen werden Senftenberg, Weil am Rhein, Hanau, Wolfsburg, Regensburg und Köln seit 2012 begleitet.
Als kinderfreundliche Stadt ist die Landeshauptstadt Potsdam bereits gut aufgestellt und kann auf dieser Grundlage die Kinderfreundlichkeit mit diesem Prozess qualifizieren. Die Leistungen der Landeshauptstadt Potsdam hinsichtlich Kinderfreundlichkeit können mit der Teilnahme am Verfahren bundesweit offensiver präsentiert und als Qualitätsmerkmal vermarktet werden.
Im Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen bereits als Handlungsgrundsatz der Arbeit der Jugendhilfe festgeschrieben. Ein Aktionsplan für eine kinderfreundliche Rahmengebung für die ganze Kommune kann diesen Grundsatz als Querschnittsaufgabe entwickeln. Hier ist der Blick auf alle Bereiche des kommunalen Lebens zu richten und die Mitwirkung aller Fachbereich maßgebend.
Der Start mit einer Fragebogenanalyse, die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, die Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen und letztlich die Formulierung eines Aktionsplanes auf der Grundlage einer breiten Beteiligung sind umfängliche Aufgaben, die das Kinder- und Jugendbüro mit zusätzlichem Personal leisten wird. Unter der fachlichen Federführung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie hat hierbei dieses Büro die größten Erfahrungen und ist allein durch seine Existenz und hervorragenden Arbeitsergebnisse der letzten Jahre ein Pfand für die bereits erreichte Kinderfreundlichkeit.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstellung des Aktionsplanes und die fachliche sowie organisatorische Begleitung des Verfahrensprozesses wird mit dem Kinder- und Jugendbüro in Trägerschaft des Stadtjugendringes ein gesonderter Leistungsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet 44.000,00 Euro/Jahr. Darin enthalten sind Personal- und Sachkosten (für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen).
Für die Vergabe des Siegels bietet der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. während der Schaffung der Ausgangsbedingungen und für die erste Phase der Aktionsplanumsetzung eine Prozessberatung und -begleitung und erhält dafür 16.000,00 Euro/Jahr. Der Gesamtprozess ist auf 4 Jahre festgelegt.
Die hierfür benötigten finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 240.000,00 Euro für die Jahre 2015 – 2018 (60.000,00 Euro/Jahr) werden innerhalb des Budgets des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie bzw. des Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung gedeckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,7 kB
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