Antrag - 17/SVV/0622

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Verkauf von Grundstücken, die sich in städtischem Besitz oder im Besitz städtischer Gesellschaften befinden, ist die Prüfung von Möglichkeiten der Vergabe in Erbbaupacht voranzustellen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung im November 2017 ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen, wie dieses Anliegen unter Einbeziehung der Stadtverordneten umgesetzt werden kann.

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Erläuterung

Begründung:

Der Verkauf von Grundstücken stellt eine einmalige Finanzspritze für den Potsdamer Haushalt oder für die städtischen Gesellschaften dar. Eine Erbbaupacht würde über einen längeren Zeitraum den Verkaufserlös einbringen und darüber hinaus der Stadt Einnahmen sichern. Ferner bleibt das Grundstück weiterhin in öffentlicher Hand, auch wenn ein Pächter zahlungsunfähig ist.

Im Interesse der nachhaltigen Finanzplanung und zukünftiger Gestaltungsspielräume der Landeshauptstadt Potsdam ist die Vergabe in Erbbaupacht ein sinnvoller Weg der Grundstücksvergabe. 

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