Beschlussvorlage - 17/SVV/0951

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 67 Abs. 1 BbgKVerf hat der Kämmerer für die Haushaltsjahre 2018/2019 den Entwurf einer Haushaltssatzung für zwei Jahre aufgestellt.

 

Der Zeitraum für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung umfasst die Jahre 2020 bis 2022.

 

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung festgestellt und leitet diesen nunmehr an die Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung weiter.

 

 

Inhalt

 

1. Rahmenbedingungen4

2. Ergebnishaushalt9

3. Investitionshaushalt12

 

 

  1. Rahmenbedingungen

 

Die Aufstellung des Haushaltsentwurfs zum Doppelhaushalt 2018/2019 erfolgte unter Berücksichtigung der folgenden Rahmenbedingungen:

 

Potsdam ist eine wachsende Stadt. Potsdam chst noch dynamischer als bislang angenommen. Damit verbunden steigt auch der Bedarf an sozialer, Bildungs-, kultureller oder technischer Infrastruktur. Potsdam steht in den kommenden Jahren vor enormen Herausforderungen. Die Einwohnerzahl der Landeshauptstadt Potsdam hat am 1. November die 175.000 Einwohner-Marke erreicht. Das sind ca. 3.900 Einwohnerinnen und Einwohner mehr als mit der Bevölkerungsprognose 2014 (2016 2035) angenommen.

 

Aufgrund der Unwägbarkeiten und Risiken bezüglich der Zuweisungen von Flüchtlingen und dem daraus resultierenden Familiennachzug wurde für das Haushaltsjahr 2017 ein Einzelhaushalt aufgestellt. Die im Jahr 2016 für 2017 ff. prognostizierten Zuweisungszahlen für Geflüchtete haben sich in der Höhe nicht bestätigt. Während des Haushaltsjahres 2017 war ein Rückgang der Zuweisungen von Geflüchteten zu verzeichnen. Daher hat sich die Landeshauptstadt Potsdam entschieden, für die Jahre 2018 und 2019 wieder einen Doppelhaushalt aufzustellen. Verbunden damit erfolgt eine mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum bis 2022.

 

Ziel der Haushaltsaufstellung war es dabei, sowohl den pflichtigen als auch den freiwilligen Anforderungen einer wachsenden Stadt gerecht zu werden und gleichzeitig ressourcensparend zu wirtschaften, um in Zukunft und weiterhin verstärkt aus eigener Kraft investieren zu können (investitionsorientierter Haushalt).

 

Auch bei steigenden Bedarfen für pflichtige Aufgaben, insbesondere im Bereich der Kindertagesbetreuung oder Schulen, ist es mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 gelungen, zusätzliche finanzielle Mittel im freiwilligen Bereich wie z.B. Kultur bereit zu stellen.

 

 

1.1 Steuern und Schlüsselzuweisungen

 

Als wesentliche Rahmenbedingung bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 sind die Allgemeinen Finanzmittel, d. h. die Steuerentwicklung und die Entwicklung der Allgemeinen Schlüsselzuweisung (nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz - BbgFAG) zu betrachten.

 

Die unverändert günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die geprägt sind durch eine weiter wachsende Inlandnachfrage und den seit 1991 höchsten Beschäftigungsgrad sowie deutlich positive Auswirkungen der „wachsenden Stadt“, bestimmen maßgeblich die kontinuierliche und deutliche Erhöhung der Steuerkraft. Die Steuererträge stiegen in den letzten fünf Jahren um 36% von rund 140 Mio. EUR auf in diesem Jahr voraussichtlich zu erwartende Erträge von rund 191 Mio. EUR. Insbe­sondere die positiven Auswirkungen der „wachsenden Stadt“hren zunehmend dazu, dass Potsdam bei den tatsächlichen Steuererträgen regelmäßig noch über den ohnehin schon positiven Prognosen des Landes Brandenburg sowie des Deutschen Städtetages lag. Insofern wurde von der Verstetigung einer solchen positiven Steuerkraftentwicklung ausgegangen und folgerichtig bereits ab dem Haushalt 2015/2016 progressiv mit Steuererträgen, die über den Prognosen des Landes liegen, geplant. Die aktuelle Auswertung der tatsächlichen Steuereinnahmen zeigt, dass auch diese Annahmen nochmals übertroffen wurden.

Die jüngste Steuerschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ kam im November 2017 zu dem Ergebnis, dass Bund, Länder und Gemeinden weiterhin mit stabilen und über den bisherigen Prognosen liegenden Aufkommenssteigerungen bei den Steuererträgen rechnen können. Mit dem nunmehr vor­liegenden Entwurf der Haushaltsplanung 2018/2019 und der mittelfristigen Finanzplanung kann derzeit insofern folgerichtig davon ausgegangen werden, dass sich diese positive Entwicklung auch in der Landes­hauptstadt Potsdam in 2018/2019 und den Folgejahren weiterhin fortsetzt. Deutlich wird dieses insbesondere bei der Erwartung hinsichtlich der Gewerbesteuer und der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer.

 

Im Vergleich zur bisherigen mittelfristigen Finanzplanung wird allein für 2018 ein Steuermehrertrag von fast 18 Mio. EUR und somit insgesamt ein Steuerertrag von fast 190 Mio. EUR erwartet. Diesen deutlichen Anstieg im Vergleich zur bisherigen mittelfristigen Finanzplanung illustriert nachfolgende Grafik:

 

 

 

 

Trotz dieser positiven Entwicklung unterliegt die Steuerschätzung immer einem gewissen Prognoserisiko. Ein diesbezüglich besonderes Risiko birgt die Prognose der Gewerbesteuer in sich, deren Planung ausschließlich auf der Basis der bisherigen Aufkommensentwicklung dieser Steuer und ergänzend der allgemeinen (landes- und bundesweiten) Entwicklung, aber naturgemäß ohne die Kenntnis über die tatsächlichen, der Besteuerung zugrunde zu legenden unternehmensspezifischen Determinanten erfolgt.

 

Bei schlagartiger Änderung der Rahmenbedingungen besteht die Gefahr, dass die der Prognose zugrunde liegende Annahme nicht eintrifft und in Folge die tatsächlichen Steuereinnahmen geringer als geplant ausfallen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltsdurchhrung.

 

Die steigenden Erträge aus Steuern der LHP stehen dabei in einem direkten Zusammenhang mit der Höhe der Zuweisungen aus dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz BbgFAG. Insbesondere die höheren Erträge der Gewerbesteuer in den Jahren 2016/2017 werden sich mindernd auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2018/2019 auswirken. Dennoch reicht die Steuerkraft bei Weitem nicht aus, um die Aufgabenerfüllung der LHP aus eigener Kraft zu finanzieren. Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen bilden auch in den Haushalten der Jahre 2018 und 2019 (und im weiteren Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung) eine der zentralen Ertragsarten Potsdams.

 

Hinsichtlich der Höhe der Zuweisungen bestehen aktuell jedoch neben den skizzierten Auswirkungen der eigenen Erträge aus Steuern weitere Unklarheiten. So war bis zum November 2017 davon auszugehen, dass es im Land Brandenburg eine Verwaltungsstrukturreform geben wird. In diesem Zu­sammen­hang hatte die Landesregierung ebenfalls angekündigt, das Finanzausgleichsgesetz grund­legend zu reformieren. Im Zuge des Verzichts auf die Strukturreform stellt das Land gegenwärtig eine Anpassung des FAG unter geänderten Vorzeichen in Aussicht. Hier bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die LHP davon berührt sein wird. Es ist gegenwärtig offen, in welchem Maße möglicherweise eine Umverteilung zu Lasten der wachsenden Kommunen im Umland von Berlin geplant ist. 

 

Grundsätzlich wird die LHP auch bei den Schlüsselzuweisungen von ihrer äerst dynamischen Bevölkerungsentwicklung profitieren, da die Zuweisungen auf der Grundlage der Einwohnerzahlen erfolgen. Das Land kann die für das FAG 2018 relevanten Einwohnerzahlen (Stand 31. Dezember 2016) jedoch erst voraussichtlich Anfang 2018 vorlegen. Dies und die Tatsache, dass das Land Brandenburg auch um die positiven Ergebnisse der November-Steuerschätzung berücksichtigen zu können im 1. Quartal des Jahres 2018 einen Nachtragshaushalt verabschieden wird, führt dazu, dass die Haushaltsplanung 2018 der LHP und die Befassung des Haushalts in der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen auf der Basis der als veraltet anzusehenden Orientierungsdaten vom 19. Juni 2017 stattfinden. Für das Jahr 2019 fehlen Aussagen des Landes. In das FAG 2019 fließen zudem die Ergebnisse der gegenwärtig stattfindenden turnusmäßigen Untersuchung wesentlicher Faktoren (Hauptansatzstaffel u. a.) des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes durch einen externen Gut­achter ein.

 

Das weiterhin positive konjunkturelle Umfeld und die steigenden Steuereinnahmen des Landes Brandenburg finden insofern Berücksichtigung in der Planung der Höhe der Schlüsselzuweisungen, als dass die in der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2018 ff vorgesehenen Werte deutlich nach oben angepasst wurden. Sah die Mittelfristplanung des Haushalts 2017 für das Jahr 2018 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 125,4 Mio. EUR vor, so wird in dem jetzt vorgelegten Haushalt mit 127,8 Mio. EUR gerechnet. Dies entspricht den Orientierungsdaten des Landes. Gegen einen höheren Ansatz spricht die sehr positive Entwicklung der Steuerkraft der LHP im Jahr 2016, die sich mindernd auf die Höhe der Zuweisungen im Jahr 2018 auswirkt. Für das Jahr 2019 waren ebenfalls Zuweisungen in Höhe von 125,4 Mio. EUR geplant, mit dem vorgelegten Haushalt werden 129,7 Mio. EUR veranschlagt. Unter Berücksichtigung der weiterhin sehr positiven Erwartungen an die eigenen Erträge aus Steuern wird hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2021 (130,1 Mio. EUR) und 2022 (131,3 Mio.) nur von einer leichten Steigerung ausgegangen.

 

 

 

 

1.2 Anstieg des Haushaltsvolumens

 

Auf dieser Basis hat die Landeshauptstadt Potsdam den Doppelhaushalt 2018/2019 mit einem noch nie da gewesen Haushaltsvolumen von 713.975.600 EURr 2018 aufgestellt (Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: 697.680.700 EUR). Das ist ein Anstieg des Aufwandes von über 4 % zum Vorjahr. Das Haushaltsvolumen wächst somit stärker als die Bevölkerung. Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2022 steigen die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis auf 778,4 Mio. EUR.

 

 

 

 

Neben der positiven Entwicklung der Steuern und der Schlüsselzuweisungen steigen auch die sozialen, strukturellen und kulturellen Anforderungen. So wurden für alle Geschäftsbereiche die Zuschussbudgets erhöht. Insbesondere im Geschäftsbereich 3 „Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung“, hier im Bereich Kindertagesbetreuung, steigen die Bedarfe kontinuierlich. Die Landeshauptstadt Potsdam stellt sich dem dynamischen Wachstum und gestaltet dieses. Strukturell ist der Haushaltsentwurf 2018/2019 ausgeglichen. Aufgrund qualitativer Verbesserungen unter anderem im Bereich Kindertagesbetreuung (Personal und Betreuungszeiten) wird für die Jahre 2018 2020 jeweils ein Fehlbedarf ausgewiesen.

 

 

 

 

Im Jahr 2021 wird die Landeshauptstadt Potsdam wieder einen Haushaltsausgleich der Erträge und Aufwendungen erreichen können.

 

r den Ausgleich der Fehlbedarfe 2018 bis 2020 sind nach § 63 Abs. 5 BbgKVerf i. V. m. § 26 Abs. 2 KomHKV Rücklagen als Ersatzdeckungsmittel zu verwenden. Aufgrund der positiven Ergebnisse der vergangenen Jahresabschlüsse (insbesondere des Jahresabschlusses 2014) konnte die Landeshauptstadt Potsdam ausreichend Rücklagen bilden, die für den Haushaltsausgleich in den Jahren 2018 bis 2020 heranzuziehen sind.

 

Durch den Ausgleich der Fehlbedarfe über die Rücklagen als Ersatzdeckungsmittel entfällt für die Landeshauptstadt Potsdam die formelle Pflicht, für das Haushaltsjahr 2018 (und in Folge ebenfalls für das Jahr 2019) ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 63 Abs. 5 BbgKVerf aufzustellen. Dennoch hat sich die Landeshauptstadt Potsdam dazu entschieden, die Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Fortschreibung und Umsetzung des Zukunftsprogramms fortzuführen; dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Damit wird auch die Forderung der Kommunalaufsicht umgesetzt, die von der Landeshauptstadt Potsdam verlangt, dass der bisherige Konsolidierungskurs beibehalten wird, um die grundlegenden Voraussetzungen für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben wieder zu erreichen und eine freie Finanzspitze zu erwirtschaften, also zahlungswirksame Überschüsse zu erzielen (investitionsorientierter Haushalt).

 

Der parallel zum Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam aufgestellte Wirtschaftsplan des Kommunalen Immobilien Service (KIS) für das Jahr 2018 plant eine Kreditaufnahme von rund 38 Mio. EUR. Diese bedürfen der kommunalrechtlichen Genehmigung. Eine Genehmigung kann jedoch nur erwartet werden, wenn neben der Unabweisbarkeit der Maßnahmen auch die gesicherte Refinanzierung über den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam nachgewiesen werden kann und hierdurch die dauernde Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam nicht beeinträchtigt ist.

 

Auf Grund weiterer Herausforderungen wird es seitens der Landeshauptstadt Potsdam großer Anstrengungen bedürfen, um mittelfristig den Haushaltsausgleich ab 2021 tatsächlich zu erreichen. Darüber hinaus wird von der Kommunalaufsicht gefordert, dass die Landeshauptstadt Potsdam alle Anstrengungen unternimmt, um durch steigende investive Zuschüsse an den KIS, den dortigen Anteil der Fremdfinanzierung nachhaltig zu begrenzen, sowie den Anstieg der Kreditneuaufnahmen zu beschränken.

 

Wie bereits oben ausgeführt, ist Potsdam eine wachsende und vielfältige Stadt, deren Bedarf an Schulen, Hort- und Kitaplätzen oder an technischer Infrastruktur wie z. B. Straßen, Rad- oder Gehwegen steigt. Der Erhalt und der weitere Ausbau der sozialen und technischen Infrastruktur benötigt mehr Ressourcen. Beispielhaft werden nachfolgend für jeden Geschäftsbereich wesentliche Produkte und Handlungsfelder vorgestellt, bei denen sich Änderungen zur Mittelfristplanung 2018/2019 in der Haushaltssatzung 2017 ergeben haben.

 

 

 

  1. Ergebnishaushalt

 

2.1 Geschäftsbereich 1 „Zentrale Steuerung und Finanzen“

 

Die folgende Tabelle stellt die Gesamtentwicklung des Zuschussbudgets im Geschäftsbereich 1 Zentrale Steuerung und Finanzen dar:

 

 

 

2.1.1 IT- Strategie sowie Modernisierung der IT

 

Die IT-Strategie und Modernisierung der IT umfasst neben einer sicheren, hochverfügbaren IT- Infrastruktur unter anderem ein bürgerfreundliches Online-Angebot, Open Data, smarte Mobilität sowie die Digitalisierung der internen Serviceprozesse im Sinne der Verbesserung von Transparenz und Effizienz. Auf dieser Basis kann eine effiziente und bürgerfreundliche Leistungserbringung erreicht werden. Zur Umsetzung der Vorhaben wurden für den Ergebnishaushalt in der aktuellen Haushaltsplanung gegenüber der Mittelfristplanung 2018/2019 in 2018 rd. 1,1 Mio. EUR und in 2019 rd. 1,7 Mio. EUR zusätzlich eingestellt.

 

 

2.2 Geschäftsbereich 2 „Bildung, Kultur und Sport“

 

Die folgende Tabelle stellt die Gesamtentwicklung des Zuschussbudgets im Geschäftsbereich 2 Bildung, Kultur und Sport- dar:

 

 

 

2.2.1 Kultur und Museen

 

Kultur und Museen sind prägende Institutionen für die Landeshauptstadt Potsdam. Die bedeutende Stellung der Kultur wurde bereits mit der Einbringung des Haushalts 2017 deutlich. So hat sich die Landeshauptstadt Potsdam mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2017 für eine stärkere Förderung der Träger im Kulturbereich positioniert (siehe Beschluss 16/SVV/0801 Anlage 9 (E20).

 

Daran anknüpfend ist es der Landeshauptstadt Potsdam nicht nur gelungen das Budget im Fachbereich Kultur und Museen zu verstetigen, sondern auch weitere finanzielle Mittel zur kulturellen Förderung bereitzustellen.

 

Neben der Budgetaufstockung im Bereich Museen, wie beispielsweise für das Potsdam Museum Forum für Kunst und Geschichte, wurden vor allem zusätzliche Mittel im Bereich Kulturpflege und für die Schiffbauergasse bereitgestellt. So wurden für die Kulturpflege in der Haushaltsplanung 2018 rd. 0,64 Mio. Euro und in 2019 rd. 0,74 Mio. EUR mehr veranschlagt im Vergleich zur Mittelfristplanung 2018/2019 im Haushalt 2017. Die zusätzlichen Mittel werden als Zuschuss an die freien Träger, Vereine und private Unternehmen weitergeleitet, wie beispielsweise an fabrik Potsdam e.V., T-Werk e.V. Potsdam und der Theaterschiff e.V. Außerdem werden besondere Projekte und Festivals, wie Tanztage und Unidram, stärker gefördert. Auch die Schiffbauergasse erhält eine Zuschusssteigerung in den Haushaltsjahren 2018/2019 von insgesamt rd. 0,54 Mio. EUR gegenüber der Mitelfristplanung 2018/2019.

 

 

2.2.2 Luftschiffhafen

 

Im Rahmen der Modernisierung des Sportparks am Luftschiffhafen stiegen die im Ergebnishaushalt anfallenden Aufwendungen in den vergangenen Jahren stark an. Signifikante Kostensteigerungen werden zukünftig durch den weiteren Sanierungsbedarf hervorgerufen. Zur weiteren Umsetzung des Masterplanes Luftschiffhafen sind noch ausstehende bauliche Maßnahmen (u.a. Sanierung Hauptstadion, Sanierung des Beckenumlaufs, Sanierung Tribünengebäude etc.) notwendig, die ebenfalls entsprechende Folgekosten für den Ergebnishaushalt bedeuten. Für die Instandhaltung der Sportstätten werden im Haushaltsjahr 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. EUR und in 2019 in Höhe von 1,8 Mio. EUR bereitgestellt.

 

 

2.3 Geschäftsbereich 3 „Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung“

 

Die folgende Tabelle stellt die Gesamtentwicklung des Zuschussbudgets im Geschäftsbereich 3 Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung dar:

 

 

 

 

2.3.1 Kindertagesbetreuung

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist eine familien- und kinderfreundliche Stadt mit einer der besten Versorgungsquoten, insbesondere im Kita- und Krippenbereich. Eine zentrale Rolle in der Planung spielten die Wirkung der stufenweisen Umsetzung eines neuen Personalschlüssels, die Umsetzung der Tarifabschlüsse, die Anpassung durch das Kita-Gutachten und nicht zuletzt die quantitative Bereitstellung notwendiger Plätze zur Erfüllung des unbedingten Rechtsanspruches ab dem Alter von einem Jahr. Durch die steigenden Kinderzahlen und damit verbundenen Platzzahlen steigt der Zuschuss im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2018 um 4,4 Mio. EUR und in 2019 um 8 Mio. EUR im Vergleich zur Mittelfristplanung 2018/2019. Das bedeutet, dass für die Kindertagesbetreuung ein Gesamtaufwand von 104 Mio. EUR in 2018 und von 109 Mio. EUR in 2019 berücksichtigt wurde.

 

 

2.3.2 Eingliederungshilfe

 

Das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz ist zum 01.01.2017 abgeschlossen und das Gesetz ist in Kraft getreten. Die Neuerungen enthalten zahlreiche Änderungen zur Leistungsunterstützung für Menschen mit Behinderungen. Das Förderungsspektrum erweitert sich in Form von neuen und verstärkten Leistungen für die Zielgruppe. Zu erhöhten Aufwendungen kommt es beispielsweise durch die verbesserte Einkommens- und Vermögensanrechnung (Änderungen im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch zum 01.01.2017 und zum 01.04.2017), die Einführung eines Budgets für Arbeit sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei anderen Leistungsanbietern und die neuen Leistungskataloge.

 

Nach wie vor ist die Erstattung durch den Bund für das neue Leistungsspektrum unklar.

 

Um die Leistungsfähigkeit im Sozialbereich zu gewährleisten, hat sich die Landeshauptstadt Potsdam dazu entschieden, die Ansätze im Haushaltsjahr 2018 um 4,2 Mio. EUR und in 2019 um 2,5 Mio. EUR im Vergleich zur Mittelfristplanung 2018/2019 gemäß der Haushaltssatzung 2017 zu erhöhen.

 

 

2.3.3 Hilfe zur Pflege

 

Mit dem in 2017 neu beschlossenen Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) und durch das Inkrafttreten der 2. Stufe des PSG II ist die Zahl der anspruchsberechtigten Versicherten nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) gestiegen. Mit der Änderung von Pflegestufen in Pflegegrade erfolgt ein verstärkt präventiver Ansatz und schließt den Personenkreis der Demenzkranken mit ein. Dies führt zu einer quantitativen und qualitativen Leistungssteigerung gerade für sog. Nichtversicherte nach § 264 SGB V i.V.m den Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

 

Die tatsächlichen Auswirkungen waren im Haushaltsjahr 2017 nur schwer abschätzbar. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung (Auswertung von Fallzahlen und weiteren Kennzahlen) wurden die Budgets in 2018 um 1,7 Mio. EUR und in 2019 um 2,2 Mio. EUR im Vergleich zur Mittel­fristplanung 2018/2019 erhöht.

 

 

2.3.4 Hilfe zur Erziehung

 

r die stationären Hilfearten wird weiterhin mit wachsenden Fallzahlen und einer höheren Betreuungsintensität gerechnet. Deutlich wird dieser Trend bei der Betrachtung der gestiegenen Betreuungstage. Um die Herausforderungen zu meistern, wurde der Ansatz für Hilfe zur Erziehung im Ergebnishaushalt in der Haushaltsplanung 2018 um 0,57 Mio. EUR und in 2019 um 0,68 Mio. EUR gegenüber der Mittelfristplanung 2018/2019 erhöht. Eine Erstattung des Landes, außer bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern, erfolgt weiterhin nicht. Für die Versorgung, Betreuung und Integration von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind die Fallzahlen rückläufig. Hier ist zu beachten, dass in gleichen Maßen auch die Erstattungen vom Land wegfallen.

 

 

 

 

2.3.5 Elternbeitragsordnung

 

Die zum 01.01.2016 in Kraft getretene Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten regelt unter anderem die Höhe und Staffelung der von den Eltern zu entrichtenden Beiträge für die Kindertagesbetreuung. Derzeit wird u.a. aufgrund von Hinweisen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Auslegung des Kitagesetzes eine neue Grundlage für die Elternbeiträge erarbeitet und geprüft, ob und welche rückwirkenden Auswirkungen auf die bestehende Satzung bestehen. Die Risiken oder Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2018/2019 können erst im Ergebnis dieser Prüfung im Verlauf des Jahres 2018 untersetzt werden.

 

 

2.4 Geschäftsbereich 4 „Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt“

 

Die folgende Tabelle stellt die Gesamtentwicklung des Zuschussbudgets im Geschäftsbereich 4 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt dar:

 

 

 

2.4.1 Verkehrsinfrastruktur Unterhaltung im Straßenbau/ Verkehrsmanagement, Grünflächen, Uferwege

 

Sowohl das dynamische Wachstum als auch die besondere Lage zu Berlin stellt die Landeshauptstadt Potsdam vor vielen Herausforderungen bei der technischen Infrastruktur. Dazu gehören vor allem die Planung, Entwicklung, Instandhaltung und Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsanlagen und -flächen, die Pflege von öffentlichen Grünflächen und Kinderspielplätzen sowie eine bedarfsgerechte Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zum Kern kommunalen Handelns.

 

Aufgrund des Bevölkerungswachstums werden die öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen zunehmend stärker in Anspruch genommen. Dementsprechend wächst der Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf an.

 

Mit dem vorhandenen Budget für die Haushaltsjahre 2018/2019 sind bei der Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze und Ingenieurbauwerke sowie der Unterhaltung von Bäumen in Grünanlagen und der Unterhaltung von Spielplätzen aufgrund des bestehenden erhöhten Verschleißes vordringlich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Teilflächensanierung möglich.

 

 

2.5 Geschäftsbereich 9 Oberbürgermeister“

 

Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung des Zuschussbudgets im Geschäftsbereich 4 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters - dar:

 

 

 

2.5.1 Personal

 

Die Herausforderungen der „wachsenden Stadt“ haben ebenfalls Auswirkungen auf die Stellenplanung. Bereits mit dem Beschluss „Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2014 bis 2020“ (DS 14/SVV/0063) wurden erste Schritte unternommen, um auf den wachsenden Personalbedarf zu reagieren. So sieht der Beschluss DS 14/SVV/0063 vor, den für 2015 festgesetzten Wert von 11,83 Vollzeiteinheiten (VZE) je 1.000 Einwohner in den darauffolgenden Jahren einerseits abzusenken (um 0,05 pro Jahr), aber anderseits die Erweiterung des Stellenplans aus Wachstumsgründen in erforderlichem Maße zu ermöglichen. Ziel war es, im Haushaltsjahr 2020 einen Stellenquotienten von 11,60 (je 1.000 Einwohner) zu erreichen.

 

Der Stellenplan für die Haushaltssatzung 2018/2019 wurde unter Fortschreibung des Stellenplanes 2017 erarbeitet. Dabei bildet der Stellenquotient den Rahmen der Personalplanung, ist aber nicht die alleinige Prämisse. So konnte im Rahmen der Personalplanung geregelt werden, dass der Stellenquotient ab 2018 um 0,1 pro Jahr sinkt und in 2020 bereits 11,45 betragen soll. Bis zum Jahr 2022 soll der Stellenquotient auf 11,30 reduziert werden. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind unter anderem im Zukunftsprogramm 2022 beschrieben.

 

Der Stellenplan wird zum Stichtag 1. Januar 2018 eine Gesamtstellenzahl von 2.218,34 VZE enthalten (= 306,45 VZE Beamte und 1.911,89 VZE Beschäftigte).

Die Personalaufwendungen für 2018 sind in Höhe von 121.574.900 EUR und für 2019 in Höhe von 124.630.000 EUR geplant. Im Vergleich zur Mittelfristplanung 2018/2019 bedeutet dies einen Anstieg im Jahr 2018 von 876.600 EUR und im Jahr 2019 von 3.659.100 EUR.

 

Insbesondere die Tarifsteigerungen und die neue Entgeltordnung für den kommunalen Bereich des TVöD wirkten sich auf die Personalaufwendungen aus.

 

 

2.5.2 Tourismusförderung

 

Im Zuge der Umsetzung der Tourismuskonzeption 2025 verstärkt die LHP noch einmal ihr Engagement im Bereich der Tourismusförderung.

 

Dazu wurde die Potsdam Marketing und Service GmbH (PMSG) mit der Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in den Geschäftsfeldern Tourismus- und Kulturmarketing und Tourismusinformation betraut.

 

Dies ist mit einer deutlichen Erhöhung des Zuschusses an die PMSG verbunden. Lag der Zuschuss im Jahr 2017 noch bei 1,23 Mio. EUR (netto), so steigt er bis zum Jahr 2019 auf 2,2 Mio. EUR (brutto).

 

 

 

  1. Investitionshaushalt

 

Das Investieren aus eigener Kraft ist weiterhin vorrangiges Ziel der Landeshauptstadt Potsdam. Die Investitionsbedarfe unserer wachsenden Stadt finden sich in sämtlichen städtischen Aufgabenfeldern wieder.

 

Den wachsenden Investitionsbedarfen stehen sich verschlechternden Rahmenbedingungen gegenüber. Das Auslaufen des Solidarpaktes II bis zum Jahr 2019 führt zur Absenkung der investiven Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2018 und 2019 und zum vollständigen Auslaufen im Jahr 2020.

 

Es ist darauf zu drängen, dass mit der Anpassung des FAG weiterhin investive Schlüsselzuweisungen vorgesehen werden.

 

 

 

 

 

 

Das Verwerten von städtischen Vermögen ist nur noch sehr begrenzt möglich. Die vorhandenen städtischen Grundstücke müssen zur Stärkung der Infrastruktur genutzt werden. Dementsprechend werden die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen weiterhin rückläufig sein. Zusammenfassend nehmen die den Investitionshaushalt stärkenden Einzahlungen aus investiven Schlüsselzuweisungen, Grundstücksverkäufen und Rückflüssen aus Tilgungen des KIS weiterhin ab, wie aus der folgenden Übersicht entnommen werden kann:

 

 

 

 

 

 

 

in Mio. EUR

 

2018

2019

2020

2021

2022

Einzahlungen investive Schlüsselzuweisung

5,7

4,2

0,0

0,0

0,0

Einzahlungen aus Grundstücksveräerungen

3,5

1,9

1,0

1,0

1,0

Erstattung Tilgungsleistung vom KIS (Ausleihungen)

2,2

2,2

2,5

2,3

2,4

Summe

11,4

8,3

3,5

3,3

3,4

Tabelle Überblick über die investiven Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt

 

Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen wird weiterhin ein investitionsorientierter Haushalt angestrebt.

Durch den bisherigen Kurs eines investitionsorientierten Haushaltes ist es für diesen Doppelhaushalt 2018/2019 sogar möglich, das bestehende Investitionsprogramm aus der Haushaltsplanung 2017 für die Jahre 2018-2020 nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern um zusätzliche 30 Mio. EUR aufzustocken.

 

Der Doppelhaushalt 2018/2019 sieht für das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 und 2022 vor, das Niveau des Jahres 2020 fortzuschreiben. Damit zeigt sich, dass die gemeinsamen Anstrengungen im Rahmen der Haushaltsplanung und -durchführung erfolgreich sind. (Investieren und Konsolidieren)

 

Es wird vorgeschlagen, die zusätzlichen 30 Mio. EUR unter Berücksichtigung der jeweiligen Notwendigkeit und Unabweisbarkeit für die verschiedensten Maßnahmen einzusetzen und hierbei einen Großteil zur Vermeidung von Kreditneuaufnahmen zu verwenden.

 

 

3.1 Kreditvermeidung Kommunaler Immobilien Service

 

Wichtig für die Landeshauptstadt Potsdam ist es, den Anstieg der Verschuldung zu begrenzen. Die Neu-Kreditaufnahmen erfolgen nicht im städtischen Haushalt, sondern durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS).

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS 2018 und der vorliegende Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 sind in einem engen Zusammenhang zu betrachten. Die Kreditaufnahmen des KIS sind erforderlich, um die Investitionsbedarfe der Landeshauptstadt Potsdam abzudecken. Gleichzeitig ist es wichtig, die Verschuldung zu begrenzen. Deshalb sieht die vorliegende Investitionsplanung vor, die Investitionszuschüsse der Landeshauptstadt Potsdam an den KIS deutlichen aufzustocken, um so den Eigenanteil zu erhöhen und die Kreditaufnahme zu begrenzen.

 

Mussten in den vergangenen Jahren die Investitionen fast ausschließlich über Kreditaufnahmen des KIS finanziert werden, steigt der Anteil der über Eigenmittel der Stadt finanzierten Investitionen mit der aktuellen Planung erheblich. Sah der Plan 2014 noch einen Kreditmittelanteil von fast 84 % vor, sind es aktuell nur noch 64 %. Die Eigenmittelquote hat sich von knapp 15 % auf über 33 % mehr als verdoppelt. Statt lediglich knapp 22 Mio. EUR im Plan 2014 sieht der Plan 2018 für die nächsten vier Jahre beachtliche 80 Mio. EUR investive Zuschüsse an den KIS vor. In absoluten Zahlen bedeutet dies fast eine Vervierfachung der Anstrengungen der Landeshauptstadt. Mit Blick auf zukünftige Generationen sollte dieser Weg weiter fortgesetzt werden.

 

 

3.2 Verwaltungscampus

 

Eine stetig wachsende Stadt stellt auch neue Anforderungen an die Verwaltung. Neben der Digitalisierung von wichtigen Geschäftsprozessen und einem Ausbau von Onlineangeboten für die Bürgerinnen und Bürger stehen hierbei die Modernisierung bestehender und die Schaffung neuer Büroarbeitsplätze im Vordergrund der Investitionstätigkeit. Mit Hilfe von Mitteln des städtebaulichen Denkmalschutzes kann in den kommenden Jahren die denkmalgerechte Sanierung des Rathauses fortgesetzt werden. Die Beseitigung der insbesondere in den Häusern 1, 2, 6 und 7 (auf dem Verwaltungscampus) bestehenden baulichen Defizite im Bereich von Energieeffizienz und der technischen Ausstattung, aber auch der Bürgerfreundlichkeit und angemessenen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden erfordern nahezu eine Komplettsanierung. Darüber hinaus werden absehbar über 400 zusätzliche Arbeitsplätze benötigt, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden und möglichst kostspielige Fremdanmietungen zu vermeiden oder mindestens zu begrenzen. Für die Fortsetzung der Sanierung des Rathauses, die Konzeptionierung des Verwaltungscampus und für den Beginn und Realisierung von Umsetzungsmaßnahmen sieht der Wirtschaftsplan KIS bis 2021 insgesamt fast 27 Mio. EUR vor.

 

 

3.3 Digitalisierung und moderne IT-Infrastruktur

 

Die Digitalisierung betrifft die Verwaltung in allen Bereichen. Daher werden für eine zukunftsfähige Landeshauptstadt Potsdam zusätzlich mehr als 4 Mio. EUR für die Digitalisierung, die Modernisierung der IT-Infrastruktur, notwendiger Fachverfahren und weiterer digitaler Infrastruktur zusätzlich zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind erforderlich, um die IT-Gesamtstrategie weiter zu forcieren und eine moderne Verwaltung weiter auszubauen. Weiterhin sind Mittel für die Verbesserung der Schul-IT vorgesehen.

 

 

3.3 Erwerb von Grundstücken

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wächst in allen Bereichen. Für Schulen, Sport, Kindertagesstätten und weitere Infrastruktur muss die Landeshauptstadt Potsdam auch die erforderlichen Grundstücke bereithalten. Auf Grund der dynamisch wachsenden Stadt und den sich verdichtenden Räumen ist es erforderlich, rechtzeitig geeignete Grundstücke zu erwerben. Daher sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 zusätzlich 2 Mio. EUR für den Erwerb von Grundstücken vorgesehen.

Damit ist der Ansatz um ein vielfaches höher als bisher.

 

 

3.4 Elektromobilität

 

Neben den bestehenden Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere im Rahmen des Radverkehrskonzeptes, wird die Landeshauptstadt Potsdam in den nächsten Jahren die Elektromobilität weiter fördern und ausbauen. Für die Anschaffung von Elektroautos und Ladestationen sind im Investitionsprogramm insgesamt 300.000 EUR vorgesehen. Diese Mittel sollen genutzt werden, um Förderungen von Bund und Land für die Elektromobilität in Anspruch zu nehmen und so einen weiteren Ausbau einer emissionsfreien Fahrzeugflotte zu forcieren.

 

 

3.5 Schule und Sport

 

Zur Umsetzung des Schulentwicklungsplanes hat die Landeshauptstadt Potsdam zusätzliche Investitionsmittel vorgesehen. Insgesamt sollen in Schulen und Schulsportstätten 172,9 Mio. EUR im laufe der nächsten vier Jahre investiert werden. Erstausstattungen an Schulen und Sporthallen wurden mit insgesamt 3 Mio. EUR berücksichtigt. Die Grundschule Rote Kaserne ist mit 4 Mio. EUR in die Investitionsplanung aufgenommen worden. Für die Erschließung der Grundschule Nuthewinkel wurden 2 Mio. EUR zusätzlich vorgesehen. Durch die Einwerbung von Fördermitteln für die Schule Gagarinstraße konnte die Kreditaufnahme des Kommunalen Immobilen Service vermindert werden. Für die Schaffung von Fahrradstellplätzen wurden zusätzlich 69.100 EUR vorgesehen.

 

Von den 30 laut Schulentwicklungsplan geplanten zusätzlichen Hallenfeldern wurden bereits 6 realisiert. (Leonardo: +4; Kurfürstenstraße: +1; Stern: +1) Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 des KIS sieht bis 2021 die Realisierung weiterer 16 Felder vor. Zudem sollen weitere fünf Bestandsturnhallen saniert werden (Voltaire, Montessori, Rosa-Luxemburg, Fontane, Hegelallee).

 

Bereits im vergangenen Jahr wurden die Ausfinanzierung des mit KIP-Mitteln geförderten Neubaus eines Fußballplatzes (Lerchensteig) und die Umwandlung eines Tennenplatzes in Kunstrasen beschlossen.

 

Der vorliegende Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 des KIS sieht die Erneuerung von drei weiteren Kunstrasenplätzen (so unter anderem in der Templiner Str. und Am Kahleberg) vor sowie von fünf Kleinspielfeldern am Schlaatz. Damit wird auch dem Vorschlag Nr. 19 aus dem Bürgerhaushalt Rechnung getragen, die Sanierung des Kunstrasenplatzes in der Templiner Straße vorzunehmen.

 

Am Kuhforter Damm entsteht ein neuer Trainingsplatz. Der Rasenplatz in Neu-Fahrland wird erweitert und Teile der Außensportanlage am Stern werden erneuert.

 

Das wohl ambitionierteste Vorhaben ist das Sportforum Schlaatz. Für über 6,5 Mio. EUR soll hier nicht nur die Schulturnhalle der Gesamtschule saniert und erweitert werden, sondern durch Nutzung von Optimierungs- und Synergieeffekten auch neue Trainingsmöglichkeiten für gleich drei namhafte Potsdamer Vereine geschaffen werden, die so zugleich eine Ergänzung des schulsportlichen Angebots ermöglichen. Zusammen mit der geplanten Erneuerung der benachbarten Kleinspielfelder und der bereits erfolgten Neuanlage eines Rollsportfeldes erhält der Schlaatz hier in den kommenden Jahren eine einzigartige sportliche Aufwertung, die auch über den Stadtteil hinaus Wirkung entfalten kann.

 

In unmittelbaren Zusammenhang mit Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes (SEP) werden ca. 74 Mio. EUR in Schulsportanlagen investiert, die auch vom Vereinssport genutzt werden können. Weitere 4,5 Mio. EUR fließen in die Erneuerung und Erweiterung von Außensportanlagen. Davon fast 2 Mio. EUR in Anlagen, die ausschließlich von Vereinen genutzt werden. Aus dem Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam fließen in dieses Sportstättenentwicklungsprogramm bis 2021 über 25 Mio. EUR.

 

Darüber hinaus beabsichtigt die Landeshauptstadt Potsdam, die Erneuerung eines Kunstrasenplatzes und die Umwandlung eines Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatzes mit insgesamt 150.000 EUR zu unterstützen. Hier bemüht sich ein Potsdamer Fußballverein um die Einwerbung von 400.000 EUR Fördermittel und will selbst über 100.000 EUR Vereinsmittel investieren.

 

 

3.6 Kultur und Museen

 

r das Hans-Otto-Theater wurden erstmalig 1,4 Mio. EUR zur Erneuerung der Bühnentechnik in der Reithalle A sowie für die Sanierung der Sanitäranlagen und zum Austausch der Saalbestuhlung vorgesehen. Diese Investitionen sind erforderlich, um die Attraktivität der Theaterstätte zu erhalten. Weitere investive Mittel sind für fabrik e.V. in der Schiffbauergasse vorgesehen. Hier soll insbesondere in die Sanitäranlagen im Außenbereich und den Bereich der Gastronomiebereich investiert werden. Weiterhin wurden die Ansätze für die Ankaufsetats der Museen erhöht.

 

 

3.7 Kindertageseinrichtungen und Jugendfreizeiteinrichtungen

 

r Kita und Hort sind 32,9 Mio. EUR für die nächsten vier Jahre im Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS 2018 vorgesehen.

 

hrend in den zurückliegenden Jahren pro Jahr 3 bis 4 Mio. EUR in den Bereich Kita und Hort investiert wurden, verdoppeln sich in den kommenden Jahren die Anstrengungen. Allein in 2018 und 2019 sollen jeweils über 11 Mio. EUR in Kindertageseinrichtungen investiert werden.

 

Neben der Sanierung bestehender Kinderbetreuungseinrichtungen und der Schaffung neuer Hortplätze im Zusammenhang mit den Maßnahmen des SEP steht nunmehr auch die Schaffung zusätzlicher KITA-Plätze im Fokus. Allein hierfür sieht der Wirtschaftsplan KIS bis 2021 11,2 Mio. EUR vor. In Erwartung einer langfristigen KITA-Bedarfsplanung konnten erstmalig auch Kreditaufnahmen für die Schaffung neuer KITA-Plätze vorgesehen werden.

 

Weiterhin steht die Bereitstellung eines integrierten Kita-Portals im Entwurf des Investitionsprogramms der Landeshauptstadt Potsdam. Dieses ist erforderlich, um eine optimale Verfahrensweise bei der Kita-Platz-Anmeldung zu gewährleisten.

 

r Jugendfreizeiteinrichtungen sollen mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS 2018 im Jahr 2019 1 Mio. EUR zur Verfügung stehen.

 

 

3.8 Verkehrsinfrastruktur

 

Die Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur stehen aufgrund der wachsenden Stadt weiterhin im besonderen Fokus der Investitionsplanung.

 

Mit einem Zuschuss von insgesamt 7,8 Mio. EUR in 2018 und 6,3 Mio. EUR in 2019 können neben weiterführenden Maßnahmen, insbesondere die hervorzuhebenden Maßnahmen Umbau und die Sanierung des Leipziger Dreieck/Leipziger Straße ,die Sanierung des Horstweges inklusive Brücke sowie die Erschließung Grundschule Nuthewinkel realisiert werden.

 

 

 

 

 

3.9 Radverkehrskonzept

 

Wie schon in den vergangenen Jahren muss die Attraktivität des Radverkehres gestärkt und das Radverkehrsnetz weiter ausgebaut werden. Daher sind für das Radverkehrskonzept, wie unter Punkt 1.7.5 im Vorbericht dargestellt, insgesamt 2 Mio. EUR vorgesehen.

 

Im Haushaltsjahr 2018 sollen insgesamt 837.018 EUR u.a. für den Neubau von Wegen oder deren grundhafte Erneuerung die Maßnahmen Geh- und Radweg Bornimer Chaussee (Planung), Geh- und Radweg Kuhforter Damm/Werderscher Damm (Planung) sowie Fahrradabstellanlage Bahnhof Griebnitzsee verwendet werdn.

 

Im Haushaltsjahr 2019 ist ein Gesamtbudget in Höhe von 1.173.419 EUR u.a. für die Maßnahmen Geh- und Radweg Bornimer Chaussee (Bau), Geh- und Radweg Kuhforter Damm/Werderscher Damm (Planung und Bau erster Teilabschnitt), Fahrradabstellanlage Bahnhof Sanssouci (Planung und Bau), Geh- und Radweg Satzkorn - Fahrland (Planung) und Geh- und Radweg Max Eyth-Allee (Planung) veranschlagt.

 

 

3.10 Entwicklung SAGO-Gelände – Aktivierung der Gewerbepotenziale

 

Die jährliche Bilanz des Gewerbeflächensicherungskonzeptes attestiert dem Wirtschaftsstandort Potsdam eine anhaltend hohe Attraktivität, weist aber ein immer kleiner werdendes Flächenangebot und daraus resultierend eine nur geringe Gewerbeflächeninanspruchnahme aus. Das SAGO-Gelände bietet mit der Größe von ca. 30 ha und der Lage zwischen Autobahn und Innenstadt ein nachgefragtes und schrittweise entwickelbares Flächenpotenzial für den Standorttyp „einfaches Gewerbe.“ Im Investitionsprogramm der Landeshauptstadt Potsdam werden im Haushaltsjahr 2019 hierfür 300.000 EUR für vorbereitende Maßnahmen vorgesehen.

 

 

3.11 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von ca. 7,3 Mio. EUR und für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von ca. 1,9 Mio. EUR veranschlagt. Kreditermächtigungen sind nicht vorgesehen. Daher enthält der Haushaltsentwurf keine genehmigungspflichtigen Tatbestände.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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